Mietvertrag ändern nach Tod des Vermieters
Hallo wir wohnen in einer Mietwohnung und unser Mietvertrag ist beim Einzug vom Vermieter unterzeichnet worden. Nun ist er vor 1,5 Jahren gestorben. Geht der Mietvertrag automatisch auf die Ehefrau über oder muss man ihn neu machen.
4 Antworten
Hallo wir wohnen in einer Mietwohnung und unser Mietvertrag ist beim Einzug vom Vermieter unterzeichnet worden. Nun ist er vor 1,5 Jahren gestorben. Geht der Mietvertrag automatisch auf die Ehefrau über oder muss man ihn neu machen.
Es muss kein neuer Vertrag gemacht werden, die Erben müssen die Verträge so übernehmen, wie sie geschlossen wurden.
Hier können Sie es nachlesen:
Der Erbe übernimmt den Mietvertrag so, wie er ist. Es muss kein neuer MV gemacht werden. Man kann einen Zusatz zum bestehenden Mietvertrag machen, der aussagt, das Frau Müller-Meier-Schulze den Mietvertrag als Vermieterin übernommen hat und die Miete auf das Konto xxxxxx ab dem xx.xx.xx zu überweisen ist.
oder muss man ihn neu machen
Nein.
Die Erben treten mit allen Pflichten und Rechten in den Mietvertrag ein.
Sollte Euch ein neuer Vertrag angeboten werden müßt Ihr diesen nicht unterschreiben.
Außer die Änderungen sind zu Euren Gunsten.
Was wohl kaum so sein wird.
der geht auf die frau ueber mit allen rechten und pflichten
Bitte LG
das ging aber schnell. Vielen Dank hatte ich mir auch so gedacht, war mir aber nicht sicher. LG