Muss Vermieter Licht unterm Carport anbringen?
Hallo,
wir wohnen zur Miete und der Vermieter hat kein Licht unter dem Caport angebracht. Zwar sind Strahler im seitlichen Dachüberstand eingebaut, das Licht reicht aber nicht aus, um unter dem Carport vernünftig Licht zu haben. Läuft man Abends zum Mülleimer kann es sein, das man stolpert oder irgendwo gegen läuft.
Freu mich auf Antwort.
Lieben Gruß Monika
5 Antworten
Was Du brauchst, kannst Du ganz einfach selbst beschaffen.
So etwas kostet im Online-Handel und bestimmt auch im Baumarkt irgendwo zwischen 3,25 € und 12,75 €.
Suche mal nach mobile LED-Kleinleuchte mit Bewegungsmelder.
So etwas habe ich auch an einer Stelle, an der ich keine Möglichkeit zum Stromanschluss habe. Sie funktioniert zuverlässig immer dann, wenn ich den Wirkungsbereich des Bewegungsmelders eintrete und sofort habe ich für mehrere Minuten (Einstellung) helles Licht.
Wenn Du dann sowas montiert hast, sprichst Du bei nächster Gelegenheit mit dem Vermieter und fragst ihn, ober er so nett wäre, Dir die Kosten zu erstatten. Bestimmt macht er das, wenn er merkt, wie intelligent Du gehandelt hast, ohne ihn groß zu belästigen.
Übrigens: Meine funktioniert nun schon seit zwei Jahren immer noch mit der ersten Batterie.
Übrigens: Natürlich hätter der Vermieter so etwas wie eine Verkehrssicherungspflicht. Darauf könnte man ihn noch hinweisen, wenn er meint, er müsse rumzicken. Vielleicht fragt er dann noch, was denn die Mülltonne im Carport verloren hat, aber vielleicht hat er Dir das auch selbst empfohlen.
Wenn Du versuchst, den Vermieter zu der erforderlichen Beleuchtung mit festem Stromanschluss zu bewegen, wird womöglich der Winter vorbei sein und Du hast Dir noch viel mehr blaue Flecken geholt.
Eines ist klar: Das Anbringen einer solchen batteriebetriebenen Lampe kann er nicht verhindern, denn das ist ungefähr so ein Akt, wie ein Bild an der Wand aufhängen. Aber vielleich zahlt er Euch die Investition oder steuert was bei...
Viel Erfolg!
Muss Vermieter Licht unterm Carport anbringen?
nein
a) Tagsüber machen
b) Taschenlampe
c) sowieso immer mal aufräumen
wieso redet hier jeder von Aufräumen?! Das mit dem "gegenlaufen" sollte nur heißen, dass es dunkel ist und man nichts sieht. Wieso soll ich eine Taschenlampe benutzen, wenn es elektrischen Strom gibt. Wer sich mit einer Taschenlampe begnügen möchte, kann er ja machen. Aber für mich gehört Licht unters Carport. Und aufräumen brauch ich nicht. Kann ja nicht jedes Mal mein Auto drunter wegräumen. ;-)
Oft steht leider Zeugs einfach im Weg
Taschenlampe (Empferhlung: Kopflampe)= sollte man immer dabei haben wenn es dunkel wird
Der Vermieter ist nicht dazu verpflichtet diese Beleuchtung anzubringen (ganz anders im Treppenhaus)
Alles Was an Veränderungen nicht spurlos entfernt werden kann und / oder gegen Gesetze verstößt darf der Mieter nicht machen
Der Vermieter hat eine Verkehrssicherungspflicht, unter die auch die ordnungsgemäße Beleuchtung der Wege auf dem zum Mietobjekt gehörenden Grundstück fällt.
Da habe ich vorhin auch was im Internet gelesen. Aber leider findet man nichts genaues über die Beleuchtung direkt unter dem Carport. Danke für die schnelle Antwort. ;-)
Der Wege! Der unaufgeräumte Boden im Carport zählt nicht dazu...
Es gibt wohl millionen an Garagen die unbeleuchtet sind, warum solle es dann Pflicht sein einen Carport zu beleuchten?
Nein, muss er nicht. Genausowenig seid ihr verpflichtet, eine Taschenlampe zu benutzen...
Aber Aufräumen könnte helfen!
Na, da frage ich mich doch, woher Sie wissen, das der Vermieter das nicht muss?!
Eigene Erfahrung...
Lieben Dank für die ausführliche "Anleitung". Mal sehen was der Vermieter dazu sagt. ;-)