Garagenüberwachung?
An einer angemieteten Garage wird regelmäßig hingepinkelt. Das wurde auch der Polizei gemeldet, die leider noch keinen erwischt haben. Darf man in der angemieteten geschlossenen Garage auf der Stirnseite gegenüber dem Garagentor eine Kameraattrappe anbringen? Kann man einen Licht-Durchgangsmelder innen an das Garagentor stellen, um Pinkler abzuschrecken ?
Selbst bei Vorfällen wie Pinkeln an das Garagentor, Ketchup im Treppenhaus und Beschädigung des Briefkastenschildes hat er sich das nicht vor Ort angesehen.
Nur nach einer Beschwerde eines bestimmten Mieters, betreffend einer angeblichen Videokamera aussen an der Garage, die gar nicht existiert, reagierte er sofort mit Telefonanruf und muss am WE vor Ort gewesen sein. Sogar gegen die Ketchupattacke im Treppenhaus (oberstes Geschoss), habe ich selbst vorgeschlagen einen Funkdurchgangsmelder hinzustellen, was der Vermieter auch akzeptierte. Seitdem keine Ketchup-Attacke mehr auf der obersten Etage.
Der Vermieter selbst scheint nichts gegen diese Vorfälle zu unternehmen. Irgendwie kommt man sich gemobbt vor. Ob der Vermieter mit dem Mieter gemeinsame Sache macht, ist für mich nicht beweisbar und den Sinn kann ich nicht dabei erkennen.
6 Antworten
ob du an deiner gemieteten garage was anschrauben darfst, verrät dir dein vermieter
Wo ist da der Unterschied zu einem gemieteten Wohnraum? Da muss ich dem Vermieter doch auch nicht melden, wenn ich da etwas an die Wand schraube oder?
Eine Fake Kamera kannst Du aufhängen. Damit wird kein Gesetz gebrochen. Aufzeichnen darf man nicht was im öffentlichen Bereich liegt. Sinnvollerweise dreht man die Kamera so, dass man nicht breit auf die Straße filmt.
Sonst müsste man evtl. öfters mal erklären, dass die Fake Kamera eine Fake ist. :)
Sicherlich geht das.
Dann lass deinen Vermieter doch die AUSSEN angebrachte Kamera begutachten ;)
Ich würd da gar nicht diskutieren... die Frage ist nur: wie kann dir jemand IN die Garage pinkeln ? Machst du dein Garagentor nicht zu?
Ich hab mir dafür nen elektrischen Toröffner montiert ... Firma Hörmann ... funktioniert 1a!
Beschweren kann er sich ja. Aber ein Verbot von Kameraattrappen wäre mir neu.
Das Garagentor ist geschlossen und die pinkeln direkt aussen an das Garagentor. Die Kameraattrappe war innerhalb der Garage. Innerhalb der Garage habe ich am Garagentor (offener Spalt) zusätzlich einen Licht-Durchgangsmelder gestellt, um den Pinkler abzuschrecken, was auch erst einmal geholfen hat. Seitens des Vermieters wurde gegen das Pinkeln nichts unternommen, obwohl es ihm bekannt war.
Es gibt kein Verbot für Attrappen, aber sehr strenge und enge Richtlinien beim Einsatz von Kameras. Und da Attrappen nicht von Echten unterschieden werden können, gelten diese Regeln hier zumeist analog.
Hallo,
möglich ist es, das muss jedoch mit dem Besitzer (Vermieter) der Garagen geklärt werden. Ob dies erlaubt ist oder nicht.
Hierbei würde ich klären wer die Kosten übernimmt. Da es auch für den Vermieter zum Vorteil wäre.
Der Vermieter selbst scheint nicht daran interessiert zu sein. Selbst bei Vorfällen wie Ketchup im Treppenhaus und Beschädigung des Briefkastenschildes hat er sich das nicht vor Ort angesehen. Nur nach einer Beschwerde eines bestimmten Mieters, reagierte er sofort mit Telefonanruf und muss am WE vor Ort gewesen sein. Sogar gegen die Ketchupattacke im Treppenhaus (oberstes Geschoss), habe ich ein Funkdurchgangsmelder in Absprache mit dem Vermieter hingestellt. Seitdem keine Ketchup-Attacke mehr auf der obersten Etage. Irgendwie kommt man sich gemobbt vor. Ob der Vermieter mit dem Mieter gemeinsame Sache macht, ist für mich nicht beweisbar und den Sinn kann ich nicht dabei erkennen.
Es gibt immer schlechte Vermieter.
Solange du beweisen kannst, das so etwas gemeldet wurde muss der Vermieter bei größerer Beschädigung haften. Da bist du fein raus aus dem Schneider.
Die Frage ist nur ob ein Hund oder jetzt eine direkte Person an die Garage pinkelt oder ob es doch nur Wasser ist.
Bei Hunden reicht ein aggressives Spray und sie halten sich von diesen Orten fern.
Ansonsten würde ich das mit dem Bewegungsmelder in Betracht ziehen.
Mit Kameraattrappe wäre ich vorsichtig, da gibt es zu viele Vorschriften und meines Wissens wird da nicht zwischen echt und fake unterschieden.
Aber ein Bewegungsmelder, der ein Licht einschaltet, kein Problem. Du solltest aber auf jeden Fall den Vermieter vorab fragen.
Die Kameraattrappe innerhalb der Garage wurde meinerseits nach Anruf des Vermieters entfernt, da sich ein Mieter beschwert hat, ich hätte außerhalb an der Garage eine Videokamera, was aber so nicht stimmt. Der Vermieter wurde meinerseits nur darüber informiert, dass regelmäßig vor die Garage gepinkelt wird und ich dazu eine Anzeige bei der Polizei gemacht habe. Der Vermieter selbst hat keine Maßnahmen gegen die Pinkelei unternommen.
Kameras oder Attrappen sind oft ein Problem. Da spielt auch keine Rolle ob man "von innen nach außen" überwacht.
Hast du den Vermieter schon mal auf den Bewegungsmelder angesprochen?
Derzeit habe ich alles entfernt, die Attrappe und den Durchgangsmelder schon vor einiger Zeit, da ich glaube, dass es dem Vermieter nicht gefällt. Warum? Ein Schelm der dabei etwas Böses denkt.
Nur hat der Vermieter behauptet, dass ein Mieter sich beschwert hätte, dass ich eine Videokamera vor der Garage hätte, was aber so nicht stimmt, da ich nur innerhalb der Garage eine Kameraattrappe habe, die bei offenem Garagentor zu sehen ist. Ein Schelm der dabei etwas Böses denkt?