Muss Vermieter defekte Küchengeräte aus teilmöblierter Wohnung ersetzen?
Also, ich bin vor fast einem Monat in eine teilmöblierte Wohnung gezogen. Kaution wurde gezahlt, Mängel aufgenommen. Meine Mutter war mit vor Ort, sie hat alles mitbekommen. Jetzt ist mir, wo es letzte Woche so heiß war aufgefallen, dass ich ständig eine Wasserpfütze unter dem Kühlschrank hatte, was daran lag, dass das Eisfach, welches sich im Kühlschrank befindet, defekt ist (keine Klappe mehr), dadurch war ein Teil des Kühlschranks total vereist. Ich habe dann mal die Küchenschranktür abgeschraubt und festgestellt, dass diese voller Schimmel ist, ebenso wie die Kühlschranktür, weil diese defekt ist (Dichtung ist hinüber), auch ist der Kühlschrank an der Seite feucht. Auch haben sämtliche andere Küchenmöbel einen Wasserschaden (war bei Einzug festgestellt worden). Zudem funktioniert der Ofen nicht richtig, Ober- Unterhitze, einzeln einstellbar, wobei Oberhitze nicht geht. Küchenmöbel würde ich jetzt gebraucht geschenkt bekommen, nur die Frage: Muss sie die defekten Geräte ersetzen, sie hat mir die Wohnung ja teilmöbliert vermietet.
Danke schonmal im Voraus!
6 Antworten
Wende dich am besten an den Mieterbund!
Wenn du laut Mietvertrag die Küche mit gemietet hast, muss der Vernieter vor den Schaden aufkommen. Dann darfst du aber auch nicht einfach zu Teile der Küche austauschen.
Wenn du die Küche nur so bekommen hast, ohne das du da Miete für bezahlst, ist es deine Sache was du austauschst oder reparierst. Dann natürlich alles auf deine Kosten!
was steht im MV?
Auch haben sämtliche andere Küchenmöbel einen Wasserschaden (war bei Einzug festgestellt worden)
welche mängel wurden im übergabeprotokoll festgehalten?
Vor einem Monate eingezogen und jetzt stellt Du fest das der Backofen nicht funktioniert, der Kühlschrank vereist ist, das die Klappe zum Gefrierfach und die Dichtung hinüber ist usw. usw.?
Der Vermieter ist verpflichtet die Mietsache in vertragsgemäßem Zustand zu halten bzw. zu versetzen.
In vertragsgemäßem Zustand ist alles was bei Mietbeginn so wie es ist vom Mieter angenommen bzw. nicht zeitnah bemängelt wurde.
Das habe ich schon beim Umzug festgestellt und direkt gesagt.
Sie will seit dem jemanden kommen lassen, weil man den 16 jahre alten Backofen ja noch reparieren könnte und nicht unbedingt einen neuen braucht.
Und den Kühlschrank habe ich auch direkt bemängelt, den kann man aber noch verwenden weil er ja nicht mehr Strom verbraucht.
Wenn das Eisfach keine Klappe mehr hat und evtl die Dichtungen auch defekt sind wird der wesentlich mehr Strom verbrauchen als wenn alles ok ist.
die entscheidende Frage ist, was der Mietvertrag im Detail regelt? Teilmöbliert sagt noch nix aus- ist die Küche mit den Geräten Gegenstand des Mietvertrags? Theoretisch ist es auch möglich, dass eine defekte Küche im gegenseitigen Einvernehmen angemietet wurde, wenn bei Einzug klar war, das diese Mängel vorhanden sind und keine Zusicherung vom Vermieter erfolgte, dass die Dinge wieder instandgesetzt werden.
Küche mit inbegriffen, einige der Mängel waren wohl schon vorher bekannt, wie mein Nachbar berichtet hat.
klingt so, als wäre der Vermieter hier zur Instandsetzung verpflichtet.
Wenn du eine Wohnung und nicht nur ein Zimmer in der Wohnung des Vermieters bezogen hast, so sind sämtliche in der Wohnung bei Mietbeginn vorhandene Einrichtungsgegenstände (Möbel, Geräte, Lampen etc.) mit vermietet. Ob im Mietvertrag stehend oder nicht spielt keine Rolle. Der Gesetzgeber hat festgeschrieben (BGB), dass der Vermieter dem Mieter die Mietsache (Wohnung) in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu übergeben und während der Mietzeit zu erhalten hat.
Sind nun (erst) nach Mietbeginn Mängel an Mietsache erkennbar oder eingetreten, so ist der Mieter hiervon unverzüglich schriftlich per Einwurfeinschreiben in Kenntnis zu setzen und mit Setzung einer angemessenen Frist aufzufordern, diese zu beseitigen. Kommt der V. binnen der Frist nicht seiner Pflicht nach, darfst du selber einen Handwerker beauftragen und dessen Kosten ab übernächstem Monat mit der Miete aufrechnen. Ab Inkenntnissetzung des Vermieters darfst du die Miete angemessen mindern.
Nun hat es den Anschein, dass die Geräte vermutlich nicht mehr reparabel sind. Der Vermieter müsste also gleichwertige funktionstüchtige (nicht unbedingt neue) Geräte einbringen. Du hast sicher auch finanziell nicht die Möglichkeit, den Ersatz vorzufinanzieren. In dem Fall könntest du, um den Druck zu erhöhen, das Dreifache der Mietminderung zusätzlich zu dieser zurückbehalten bis dem Mangel abgeholfen wurde. Gehen wir von einer Mietminderung wegen Derr Mängel an Kühlschrank und Herd von 10% aus, kämen also 30% dazu, sodass du dann zusammen 40% weniger Miete zahlen könntest. Den Zurückbehält nach ergebnislosem Fristablauf ankündigen. Den Zurückbehalt musst du, wenn wieder alles OK ist, nachzahlen, die Mietminderung nicht.
Was Urde wegen des Wasserschadens an den Möbeln bei Wohnungsübergabe vereinbart? Gab es da Zusagen, dass und bis wann da Abhilfe erfolgen würde? Mietminderung dafür ist nicht möglich, da bei Mietbeginn bereits bekannt.
die Wasserschäden und mit dem Herd nachträglich.
Über den Kühlschrank weiß sie schon länger bescheid, durch einen der Vormieter, ist aber der Meinung, der verbraucht dadurch nicht mehr Strom und man kann ihn noch benutzen.
Jedoch musste sie viel an Stromkosten nachzahlen.
Dazu muss gesagt werden, dass die Geräte Minimum 16 Jahre alt sind, laut ihrer Aussage.