Autoteile (erneut) defekt, aber Werkstatt übernimmt keine Garantie; Rechtslage?
Im Oktober 2014 haben wir von unserem Auto (Citroen C8) das defekte ZMS und die Kupplung ersetzen lassen. Vor zwei Wochen haben wir einen erneuten Defekt von beiden Teilen festgestellt und ließen das Auto wieder zur Werkstatt bringen. DIe haben uns mitgeteilt dass es sich um einen Verschleiß handelt und wir für die Reparaturkosten aufkommen müssen. Wir haben uns dann entschieden zu einer anderen Werkstatt zu gehen und haben dann erfahren, dass diese Teile sehr wohl kaputt sind und die alte Werkstatt "auf Kulanz" die Kosten übernehmen muss. Wie sieht nun die Rechtslage aus?
Edit: Ich hätte noch anmerken sollen dass wir die Teile bereits bei der neuen Werkstatt ersetzen haben lassen. Wenn wir die alte Werkstatt darauf hinweisen, dass die alten Teile aufgrund eines Materialfehlers seitens des Autoherstellers defekt sind, können wir dann immer noch das Geld für diese defekten Teile zurückerstatten lassen?
4 Antworten
Eine Garantie ist nach 2 Jahren abgelaufen, also Oktober 2016. Somit muss die Werkstatt nichts auf Kulanz reparieren.
Die andere Werkstatt hat leicht reden, da es sie nicht betrifft, würde aber die Kosten auch nicht auf Kulanz übernehmen, da bin ich mir sicher.
kulanz ist immer eine freiwillige leistung. daher muss die werkstatt garnichts.
wenn das teil 2 jahre garantie/gewährleistung hatte, war diese zeit im oktober 2016 herum.
"Kulanz" und "müssen" schliesst sich schonmal aus.
Bei Kulanz übernimmt die Werkstatt freiwillig! die Kosten der Reparatur.
Nach 2,5 Jahren sehe ich da auch keine Chance auf eine Kulanz.
Rechtlich muss die Werkstatt gar nichts.
2014...? Wir haben 2017! Garantie/Gewährleistung ist um und Du hast auch rechtlich keinerlei Chance....