Muss Verkäufer liefern trotz Preisfehler?
Angenommen ein Privatverkäufer verkauft eine PlayStation 4 diese hat er als Sofort Kaufen drin.
Jetzt hat der Verkäufer anstatt 300€ eine null vergessen und 30€ dort stehen.
Jetzt drücke ich auf Sofort Kaufen und schicke das Geld Sofort rüber via Paypal.
Jetzt kommt der Verkäufer und sagt das er eine Null vergessen hat und er mir diese PlayStation für den Preis nicht verkauft.
Jetzt die Frage habe ich ein recht auf die PlayStation trotz seinem Fehler?
6 Antworten
https://www.ebay.de/gds/18-eBay-Rechtsfragen-bei-Problemen-/10000000013355486/g.html
Unter Punkt 13. findest Du die Antwort von Ebay - dann brauchts keine wilde Spekulation mehr.
Beachte bitte, dass:
- die Hinweise von einem anderen, verdienten und hilfreichen ebay-Kunden sind. Ebenso werden die Hilfeforen von hilfreichen ebay-Kunden und nicht von ebay betreut. Mit einer Ausnahme: ebay löscht Artikelnummern und Verkäufernamen, wenn dort geprellte Käufer um Hilfe fragen.
- Und wenn die Hinweise von ebay wären, ebay hat keine Rechtkraft. ebay ist nur eine Verkaufplattform.
- Bei ebay und hier dürfen nur Hinweise gegeben werden. Rechtsberatung darf nicht erfolgen.
Er kann zwar wegen Irrtums anfechten. Jedoch macht er sich unter Umständen schadensersatzpflichtig nach § 122 I BGB.
in deinem Fall kanntest du den Irrtum bzw. hättest ihn erkennen müssen. Daher hast du keinen Anspruch gegen den Verkäufer. Siehe hier:
(2) Die Schadensersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der Beschädigte den Grund der Nichtigkeit oder der Anfechtbarkeit kannte oder infolge von Fahrlässigkeit nicht kannte (kennen musste).
Gegenfrage: Wie lange ist sein Angebot bereits bei Ebay drin?
Hintergrund ist, dass der Verkäufer sich zwar auf Irrtum berufen kann, aber auch darlegen muss, was er alles getan hat um den Irrtum zu verhindern.
Wenn er erst Tage später dies bemerkt, halte ich die Berufung auf Irrtum für ausgeschlossen.
Er kann es wegen Irrtum anfechten. Jedem ist klar, dass er die Playstation nicht für 30€ verkaufen will.
Hier ziehst du den kürzeren. Ich würde nicht darauf bestehen. Fragen kannst du natürlich.
Unter Umständen kann sich auf BGB §119 berufen werden.
Richtig; und bei einem so offensichtlichen Fehler dürfte nicht einmal das nötig sein. Doch hilfsweise oder zwecks Zweifelnden ist das sicher sinnvoll.