Ware auf Shpock verkauft, nun verlangt der Käufer Schadenersatz?

7 Antworten

Also ein Schaden sind auch optische Mängel.

Wenn du ein Auto mit kratzern vkst dann beeinflussen die kratzer die funktionen des autos auch nicht, trotzdem muss man das mitangeben

RapperNicii  27.10.2017, 13:04

Ob er das angegeben hat oder nicht, wissen wir nicht. Aber wenn er es als gebraucht verkauft, sollte das doch schon ausreichen oder?

Außerdem schreibt der FS er hätte alle DVD´s vorab auf Funktion überprüft.


Desweiteren finde ich fraglich, wie es möglich sein soll, die Lieferung so schnell zu prüfen.


@Collectivemind

Evtl. kannst du in der Sendungsverfolgung sehen, wann das Paket zugestellt wurde und wann er dir geschrieben hat. 95 DVD auf Funktion zu prüfen dauert doch eine Weile.

Collectivemind 
Beitragsersteller
 27.10.2017, 13:23
@RapperNicii

Also die Sendung kam um 11:10:03 an. Um 11:21 sagten sie "15 Filme sind kontrolliert. Alle Steelbooks sind zerkratzt und die Discs sind voller Kratzer.

11:38 dann, "61 von den 94 Filmen sind unter aller Sau und zerkratzt.

12:51 dann, "Die Filme wurden nun gereinigt. es sind 52 Stück mit denen man nichts mehr anfangen kann."

Also erstmal kann man so einen Schwachsinn nicht strafrechtlich anzeigen. Das ist kein vom StGB geschütztes Rechtsgut.

Zum Schadensersatz:

Zunächst brauch ihr einen KV, den habt ihr übers Internet geschlossen. Aus § 433 I 2 BGB begründet sich ein Schuldverhältnis nach § 241.

Jetzt kommt der springende Punkt: Neuware könnte er nur verlangen, wenn es sich um eine Gattungsschuld handeln würde; dies ist bei Gebrauchtwaren NIE der Fall, es ist eine Stückschuld (Die DVDs sind sozusagen Unikate).

Der Typ wirft dir juristischen gesehen eine Verletzung einer Hauptpflicht nach § 280 I vor.

Falls das, was du sagst, stimmt, dann hättest du deine Leistung gem. § 242 korrekt erfüllt. Daraus würde resultieren, dass du die Kompatibilitätsstörung gem. § 280 I 2 nicht zu vertreten hättest (Kein Schadensersatz).

Die Anmerkung, er handle gewerblich, hätte er sich ebenfalls schenken können. Überschreitet er nämlich gewissen Umsatzzahlen, fällt er unter den Unternehmerbegriff des § 14.

Wenn dem so ist, gelten zusätzlich die Vorschriften für den Fernabsatzvertrag nach § 312b ff, welche den Verbraucher (in dem Fall dich) zusätzlich schützen.

Also: Nicht von irgendwelchen dubiosen Persönlichkeiten verarschen lassen ;)

Collectivemind 
Beitragsersteller
 27.10.2017, 14:03

Ich habe angeboten die Ware auf meine Kosten zurückzunehmen und das Geld zurück zu überweisen. 
Dem stellt er sich aber Quer und sagt er will die behalten die "intakt" sind und nur, die seiner aussage nach, "defekten" zurückschicken. 

Kann ich auf meiner Forderung beharren?

Wenn die wirklich zerkratzt sind und Du hast das nicht angegeben, dann biete dem Käufer die Rücknahme gegen Erstattung seines Kaufpreises plus Versand an. Mehr brauchst Du nicht machen und lass Dich auch nicht einschüchtern, seine Drohungen sind unter aller Würde.

Kratzer fallen nicht mehr unter normale Gebrauchsspuren und hätten erwähnt werden müssen. Es zahlt sich nie aus, geschönte Beschreibungen zu verfassen, das geht fast immer nach hinten los.

Collectivemind 
Beitragsersteller
 27.10.2017, 13:11

Das habe ich jetzt gerade gemacht. Sie haben das Geld über PayPal sowieso schon zurückgezogen, da es nur eine "Vorgemerkte" Überweisung in PayPal war.

Die Käufer reden halt von Kratzern, "die man nur Absichtlich" verursachen kann. Aber ich habe sie ja, in Anwesenheit meiner Partnerin überprüft.

Der versucht zu betrügen, der will einfach noch mehr Geld.

Hast Du eine Rechtsschutzversicherung?

Ich würde da antworten, dass Du alle CDs geprüft hast und sie in einem guten gebrauchten Zustand waren.

Hast Du die Gewährleistung wirksam ausgeschlossen?

Fonsanatri  27.10.2017, 12:57

"Hast Du die Gewährleistung wirksam ausgeschlossen?"

Ich vermute genau das hat er leider nicht gemacht. Und als Verkäufer ist er innerhalb der ersten 6 Monate verpflichtet dem Käufer nachzuweisen, dass er Schuld am Schaden trägt...

Sei wachsam, du wirst meines Erachtens "betrogen". Es gibt genügend, die so die Ware behalten wollen um nichts dafür zu bezahlen. Das wird m.E. genau in die Richtung laufen.
Dich beschuldigen bis du aufgibst. Leider verzichten dann viele auf die
Rücksendung nur um den leidigen Anschuldigungen zu entgehen.

Wie an anderer Stelle erwähnt kann ich nur empfehlen in Zukunft den Verkauf von Privat direkt zu beschreiben und denke in Zukunft daran die Gewährleistung auszuschließen. Noch ein Tipp hierzu: verlange vom jeweiligen Verkäufer die Art der Sendung zu beschreiben, d.h. wenn er ein unversichertes Paket will wegen den Kosten dann mach es, aber dann hat er die Folgen bei Verlust zu tragen. Und halte dies dann eindeutig auch in deiner Antwort zum Verkaufsvertrag fest.

Lass dir das auf gar keinen Fall gefallen. Verlange die Rücksendung und prüfe sie. Da er das Geld zurückgezogen hat, soll er dir die Ware zurückschicken, übernimm dafür die Kosten als Lehrgeld für die Zukunft. Dann prüf mal nach was da ankommt, und vor allem merke dir den paypal-Account. Ich würde den Fall dann notfalls als Streitfall melden.

52 Bluray sind kein Pappenstiel. Sei kein Opfer.


Collectivemind 
Beitragsersteller
 27.10.2017, 13:37

Also ich habe genau das vorgeschlagen. Er sendet mir alles zurück und behält dafür sein Geld. 

Jetzt sagt er er will die 24 Blue-Rays die anscheinend funktionieren behalten und den Preis anpassen. Gut hätte ich auch kein Problem mit. 

Nun sagt er aber das ich das Geld (125€ von eigentlichen 165€) zurück überweisen soll. Das Ding ist jetzt aber die 165€ wurden nie komplett auf mein PayPal überwiesen. 

Eckengucker  27.10.2017, 13:43
@Collectivemind

wie ich vermutete. Bleib hart. Dann soll er dir das Geld per Überweisung auf das Konto schicken. Nichts wachsweiches akzeptieren. Nur Überweisung. Die kann er nicht zurückholen. Schließlich hat er die Ware ja schon. Prüf aber auf jeden Fall nach ob alles andere zurückkommt.

Weise ihn darauf hin, dass er das Geld von paypal zurückgeholt hat. Das soll er mit denen klären wenn da was nicht stimmt. Du kannst ja gar nichts bekommen haben. er soll seine Abrechnungen prüfen. Lass dich auf die Wechselgeschäfte nicht ein. Du musst einen Punkt machen.

Paypal-Nachrichten und andere Mails, alles kann unrichtig sein.

Collectivemind 
Beitragsersteller
 27.10.2017, 13:44
@Collectivemind

Da das Guthaben auf meinem PayPal noch als Vorgemerktes Guthaben definiert ist, kann ich darüber nicht verfügen und die Differenz zurück überweisen. 
Kann ich darauf bestehen das ganze Komplett rückgängig zu machen, auch wenn er sich weigert?