Ebay Privat Verkauf Neuware
Ich habe mir in einem Laden zwei Artikel gekauft. Einen für mich und einen für einen Freund. Da es dem Freund aber nicht gefällt und ich es nicht im Laden zurückgeben kann aufgrund zu weiter Entfernung wollte ich es bei Ebay verkaufen. Der Artikel ist neu und ungeöffnet. Jetzt habe ich verschiedene Meinungen gelesen ob man Neuware als Privatverkäufer verkaufen darf oder nicht.
Meine Frage ist jetzt: Darf ich es als Privat Verkäufer als Neuware reinstellen? Es ist einmalig und ich habe davor bei Ebay nichts verkauft. Wäre es strafbar wenn ich es für mehr Euro reinstelle als ich es gekauft habe? Oder soll ich es zu dem Preis anbieten zu dem ich es selber im Laden gekauft hab? Bin ich dann auf der sicheren Seite? Was soll ich in der Verkaufsbeschreibung reinschreiben? Dass was ich auch oben geschrieben habe mit dem Fehlkauf?
Bitte um Antworten mit aktueller Gesetzeslage und Richtigkeit Danke im voraus.
4 Antworten
Wenn das nicht zur Gewohnheit wird, darfst Du Neuware anbieten. Schreibe, dass es ein doppeltes Geschenk ist. Habe ich auch schon gemacht. Und wie schon Cougar schreibt, biete es als neuwertig - nicht als neu - an.
Natürlich darfst Du den Artikel als NEU/OVP einstellen, nur wenn Du davon 20 anbieten würdest, wäre es gefährlich.
Es ist nicht strafbar, mehr zu verlangen; ob Du ihn dann allerdings verkaufst? Eher nein; auch derselbe Preis - kommt ja noch Porto dazu - wird sich nicht realisieren lassen. Dann kann ein Käufer ja gleich in den Laden gehen und günstiger kaufen. Schau Dir bei ebay "Beendete Angebote/Verkaufte Artikel" die erzielten Preise an, insbesondere von privaten VK, ist ein Anhaltspunkt.
Verkaufsbeschreibung: Ich muss doch niemand erklären, warum ich einen Artikel verkaufe!
Ich würde den Artikel als neuwertig angeben und den Sachverhalt schildern. Zudem würde ich auf die Originalverpackung hinweisen und eine Auktion machen, also keinen Festpreis. Meist sind die Auktionen deutlich erfolgreicher bei Privatanbietern. Du kanst es ja auch mal bei eBay Kleinanzeigen versuchen.
Sicher darfst du die Ware verkaufen. Es spricht nichts dagegen.
Die Frage war ob er es als NEUWARE verkaufen darf.