Muss ich viele Momox Verkäufe versteuern?
Hallo zusammen,
eine Frage an die Steuerberater... :-)
Ich habe in den letzten beiden Jahren sehr viel bei "Momox" verkauft. Habe im letzten Jahr damit ca. 4000€ - 6000 € gemacht.
Grundsätzlich sind Privatverkäufe ja steuerfrei, nur ist die Frage was bei diesen Beträgen passiert??? Ich bin kein Händler (also sollte keine Spekulationssteuer) anfallen.
Die Verkäufe sind alles Eigentum (Keller ausgeräumt usw.)
Freue mich auf jede konstruktive Antwort
Grüße Chestery
4 Antworten
es handelt sich um keine Gewerbelichen EK isd §15 EstG
ebenfalls nicht um private Veräußerungsgeschäfte isd §23 EstG
es sollte nur nachvollziehbar sein dass es Gegenstände des täglichen Gebrauchs sind.
wenn du Bsp auch 10 mal den selben Sessel in 3 Jahren verkaufst kommen wir in die Richtung Gewerbe, dann wäre es besser wen du Nachweise hast, dass diese aus deinem Keller sind und nicht jeden Tag neue kaufst
Das ist schon viel. Das solltest du bei der Steuererklärung angeben ... Jedenfalls würde ich meinem Steuerberater die Unterlagen dazu geben und er würde mich dann - hoffentlich - gut beraten.
Bei der Summe?
Naja wenn du einen antiken Sessel im Keller findest der 100.000€ wert ist, ist trotzdem kein Tag bestandsmerkmal erfüllt.
wenn es jetzt halt über 5 Jahre geht und a5000-6000€ könnte man mal den außendienst vorbeischixken der sich den Keller mal anschaut und ob es wirklich privat ist
Folge mal dem Link vom Ratefuchs.
auch die Auflösung einer (Keller-)Sammlung, über mehrere Jahre, kann gewerbsmässiges Handeln darstellen. Hier einfach eine "Freigabe" zu erteilen, würde ich mich nicht trauen, nachher muss ich haften.
Ich bin Finanzbeamter.
wie ich bereits schrieb über mehrer Jahre und Summen mäßig ist abzustellen.
Einzelfall Prüfung
veräußert jmd über 2 Jahre hinweg den Inhalt seines Kellers liegt definitiv kein gewerbliches handeln vor.
wie gesagt alles Einzelfall, man muss sich mal die verkaufte Ware anschauen und den Zeitraum.
jup. Einlzelfall.
Wenn es dein gebrauchtes Zeug, war, ist alles gut, es fällt dann keine Steuer an.
Übrigens, Händler bezahlen auch keine Spekulationssteuer, und die die sie früher auf Börsengewinne zahlen mussten, müssen das auch nicht mehr, da die Spekulationssteuer in D abgeschafft wurde.
da die Spekulationssteuer in D abgeschafft wurde.
Sogenannte Spekulationsgewinne unterliegen immer noch der Einkommensteuer. § 23 Einkommensteuergesetz wurde nämlich nicht abgeschafft.
Ok, ich meinte die Spekulationssteuer auf Aktien u.ä.
Die wurde auch nicht abgeschafft.
Die zahlen aber Einkommensteuer. Könnte hier auch der Fall sein, was es jedoch aber nicht ist
Händler bezahlen u.U auch noch Umsatzsteuer und Gewerbesteuer, die Einkommenssteuer bezahlt fast jeder mit Einkommen, ob aus Arbeit (Lohnsteuer), Vermietung/Verpachtung usw.
Umsatzsteuer ist hier auch nicht der Fall §19 UstG
Nur dein letzter Absatz ist etwas nonSense :D
Das hier gilt zwar in erster Linie für Verkäufe auf eBay, trifft aber auch auf Dich zu:
Nein.
Kein privates Veräußerungsgeschäft is §23 EstG
gewerbliche Einkünfte liegen auch nicht vor Isd §15 da einfach nur kellerverkauf