Muss Vater Bafög-Betrag UND Unterhalt zahlen?

4 Antworten

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  • Du hast Anspruch auf Unterhalt, bis Du Deine Ausbildung oder Dein Studium abgeschlossen hast.
  • Solange Du noch unter 18 bist, bekommst Du barunterhalt von Deinem Vater, wenn Du bei Deiner Mutter lebst. Sie "zahlt" dann für Dich durch den so genannten Betreuungsunterhalt.
  • Ab Deinem 18. Geburtstag sind beide Elternteile für Dich barunterhaltspflichtig. Sie zahlen jeweils so viel, wie es ihr eigenes Einkommen zulässt.
  • Wenn Du studierst und eine eigene Wohnung hast, kannst Du Bafög beantragen. Dann wird ermittelt, ob und wieviel Dir zusteht. Der Höchstsatz ist 670 Euro. Du bekommst aber nur den Höchstsatz ausbezahlt, wenn beide Eltern entsprechend wenig verdienen. Ansonsten bekommst Du nur einen Teil Bafög und den anderen Teil in Form von Unterhalt durch Deine Eltern oder auch nur ein Elternteil (eben je nach deren Einkommen).
  • Das Kindergeld darf mit den Unterhaltsleistungen der Eltern verrechnet werden.
  • Alle Deine sonstigen Einkünfte dürfen mit den Unterhaltsleistungen Deiner Eltern verrechnet werden.
  • Wenn Du Bafög beantragt hast, dann haben Deine Eltern einen Einkommensnachweis erbringen müssen. Daraus errechnet sich die Höhe des Bafögs. Und als Folge ergibt sich der noch zu zahlende Unterhaltsbetrag. Das steht alles in Deinem Bafögbescheid.

PS: "Das Bafögamt" kennt sich natürlich aus. Wenn Du noch Fragen hast, dann frage die dortigen Sachbearbeiter. Das ist ihr Job.

Eifelmensch  19.11.2011, 00:22

Das steht alles in Deinem Bafögbescheid

Im Bafögbescheid sind keine Angaben zum familienrechtlichen Unterhalt, der eventuell noch gezahlt werden muss / oder eben nicht.

Die Berechnungsgrundlagen für Bafög und Unterhalt sind unterschiedlich, deswegen muss jede Berechnung für sich durchgeführt werden.

iveningboring  19.11.2011, 14:04
@Eifelmensch

Wann hast Du denn das letzte Mal einen Bafögbescheid gelesen?

iveningboring  19.11.2011, 14:08
@iveningboring

Ja klar ist die Bafögberechnung eine andere als die Unterhaltsberechnung. Das behaupte auch gar nicht!

Ein Bafögbescheid begründet keinen Unterhaltsanspruch. Wenn das Bafögamt sagt er müsse 100 euro zahlen, muss das noch lange nicht so sein. Der Uh für dich errechnet sich nach dem BGB, da sind die Freibertäge deines Vaters viel höher als in der Bafögberechnung. Deinem Vater müssen nach dem BGB 1150 euro verbleiben, beim Bafög 1070. Also ich sehe das der dir gar nichts mehr zahlen muss. Außerdem sind ab 18 beide Eltern barunterhaltspflichtig, auch deine Mutter auch wenn du da wohnst. Also das Bafögamt kann nicht sagen dein Vater muss dir 100Euro gben, dazu sin die gar nicht befugt. ein Bafögbescheid begründet keinen Unterhaltsanspruch. Da du zuhause wohnst bestehen dir nur 495 euro zu, so das dein Vater gar nichs mehr zahlen muss

Cariiiinalein 
Beitragsersteller
 18.11.2011, 19:11

Hä. Also ich wohne nicht mehr daheim, musste wegen Studium umziehen. Okay, also er ist nicht dazu verpflichtet, mir die 100 euro zu zahlen oder wie? Und warum soll ich jetzt keinen Unterhalt mehr bekommen? Er muss mir doch Unterhalt zahlen bis zum 25. Lebensjahr bzw. bis ich meine Ausbildung abgeschlossen hab. Ich weiß nicht ob ich das vergessen habe zu schreiben, aber meine Eltern sind geschieden. Es kann doch nicht sein, dass er jetzt gar nix mehr für mich zahlen muss wenn ich 18 bin??!

Eifelmensch  18.11.2011, 19:45
@Cariiiinalein

Es kann doch nicht sein, dass er jetzt gar nix mehr für mich zahlen muss wenn ich 18 bin

Ist aber so!

Du deckst zusammen mit Bafög und Kindergeld deinen Unterhaltsbedarf selbst.

Die 25-Jahre-Altersgrenze ist Stammtischgeschwätz und hat mit dem Unterhaltsrecht nichts zu tun.

Diese Altersgrenze kommt aus dem Kindergeld- und Sozialrecht.

lilli2007  18.11.2011, 20:08
@Cariiiinalein

ja Eifelmensch hat recht. Dein Bedarf in eigener Wohnung ist 670 euro abzügl. Kindergeld und Bafög da ist dein Bedarf gedeckt. Unterhalt bis 25 das steht nirgends im Gesetz. dein Vater muss dir gar nichts mehr zahlen.

Die Unterhaltsberechnung, die das Bafög-Amt macht hat nichts mit dem tatsächlichen familienrechtlichen Unterhaltsanspruch zu tun!

Wenn ich das richtig verstanden habe erhälst du 497,-€ Bafög?! Ich nehme ebenfalls an, dass du eine eigene Wohnung hast.

Damit läge dein Unterhaltsbedarf bei 670,-€.

Hiervon wird sowohl das Bafög als auch das Kindergeld voll abgezogen verbleiben (670-497-184= -11). Somit ist dein Bedarf gedeckt und deine Eltern müssen dir gar keinen Unterhalt mehr zahlen!

Cariiiinalein 
Beitragsersteller
 18.11.2011, 20:40

Achso. Halt ich zwar für echt nicht gerecht, wenn sich mein Vater schon so nicht um mich kümmert sollte er mich wenigstens finanziell unterstützen müssen, Man o man. Aber die 100 Euro muss er mir ja schon zahlen oder? (Damit ich auf den Betrag von 597 komm).

Eifelmensch  19.11.2011, 00:18
@Cariiiinalein

Aber die 100 Euro muss er mir ja schon zahlen oder? (Damit ich auf den Betrag von 597 komm

Nee, dir muss nur das Kindergeld gezahlt werden. Einen weitergehenden Unterhaltsanspruch sehe ich nicht.