Muss Vater Bafög-Betrag UND Unterhalt zahlen?
Hallo!
Ich hab vor kurzem Bafög beantragt. Meine Eltern sind geschieden. Vom Bafög-Amt bekomme ich knappe 500 Euro, von meinem Vater (da er etwas mehr verdient) die restichen 100 Euro (also insg. Höchstsatz von 597 Euro). Zusätzlich hat mir mein Vater immer Unterhalt von 250 Euro gezahlt. Nun meine Frage: Muss mir mein Vater ab jetzt nur noch - die 100 Euro pro Monat zahlen (statt vorher 250 Euro) oder - die 100 Euro PLUS die 250 Euro Unterhalt? oder - insgesamt 250 Euro (also der Bafög-Betrag von 100 Euro ist schon miteingerechnet)
Das zuständige Bafög-Amt meinte, er müsse mir nur die 100 Euro pro Monat zahlen (da das ja jetzt der Betrag ist, den er mir durch Bafög zu zahlen hat). Aber was ist mit Unterhalt? Wäre das nicht etwas ungerecht, wenn er mir vorher immer 250 euro gezahlt hat, aber jetzt nur noch 100 Euro zahlen muss? Das wäre doch schon etwas wenig. Brauche ja jetzt nicht weniger Geld wenn ich studier (ganz im Gegenteil).
Wäre super, wenn sich da von euch jemand auskennen würde :-) Hab das Gefühl das Bafög-Amt kennt sich auch nicht wirklich aus.
Vielen Dank schon mal für die Anwort(en)!
Lg
4 Antworten
- Du hast Anspruch auf Unterhalt, bis Du Deine Ausbildung oder Dein Studium abgeschlossen hast.
- Solange Du noch unter 18 bist, bekommst Du barunterhalt von Deinem Vater, wenn Du bei Deiner Mutter lebst. Sie "zahlt" dann für Dich durch den so genannten Betreuungsunterhalt.
- Ab Deinem 18. Geburtstag sind beide Elternteile für Dich barunterhaltspflichtig. Sie zahlen jeweils so viel, wie es ihr eigenes Einkommen zulässt.
- Wenn Du studierst und eine eigene Wohnung hast, kannst Du Bafög beantragen. Dann wird ermittelt, ob und wieviel Dir zusteht. Der Höchstsatz ist 670 Euro. Du bekommst aber nur den Höchstsatz ausbezahlt, wenn beide Eltern entsprechend wenig verdienen. Ansonsten bekommst Du nur einen Teil Bafög und den anderen Teil in Form von Unterhalt durch Deine Eltern oder auch nur ein Elternteil (eben je nach deren Einkommen).
- Das Kindergeld darf mit den Unterhaltsleistungen der Eltern verrechnet werden.
- Alle Deine sonstigen Einkünfte dürfen mit den Unterhaltsleistungen Deiner Eltern verrechnet werden.
- Wenn Du Bafög beantragt hast, dann haben Deine Eltern einen Einkommensnachweis erbringen müssen. Daraus errechnet sich die Höhe des Bafögs. Und als Folge ergibt sich der noch zu zahlende Unterhaltsbetrag. Das steht alles in Deinem Bafögbescheid.
PS: "Das Bafögamt" kennt sich natürlich aus. Wenn Du noch Fragen hast, dann frage die dortigen Sachbearbeiter. Das ist ihr Job.
Wann hast Du denn das letzte Mal einen Bafögbescheid gelesen?
Ja klar ist die Bafögberechnung eine andere als die Unterhaltsberechnung. Das behaupte auch gar nicht!
Ein Bafögbescheid begründet keinen Unterhaltsanspruch. Wenn das Bafögamt sagt er müsse 100 euro zahlen, muss das noch lange nicht so sein. Der Uh für dich errechnet sich nach dem BGB, da sind die Freibertäge deines Vaters viel höher als in der Bafögberechnung. Deinem Vater müssen nach dem BGB 1150 euro verbleiben, beim Bafög 1070. Also ich sehe das der dir gar nichts mehr zahlen muss. Außerdem sind ab 18 beide Eltern barunterhaltspflichtig, auch deine Mutter auch wenn du da wohnst. Also das Bafögamt kann nicht sagen dein Vater muss dir 100Euro gben, dazu sin die gar nicht befugt. ein Bafögbescheid begründet keinen Unterhaltsanspruch. Da du zuhause wohnst bestehen dir nur 495 euro zu, so das dein Vater gar nichs mehr zahlen muss
Hä. Also ich wohne nicht mehr daheim, musste wegen Studium umziehen. Okay, also er ist nicht dazu verpflichtet, mir die 100 euro zu zahlen oder wie? Und warum soll ich jetzt keinen Unterhalt mehr bekommen? Er muss mir doch Unterhalt zahlen bis zum 25. Lebensjahr bzw. bis ich meine Ausbildung abgeschlossen hab. Ich weiß nicht ob ich das vergessen habe zu schreiben, aber meine Eltern sind geschieden. Es kann doch nicht sein, dass er jetzt gar nix mehr für mich zahlen muss wenn ich 18 bin??!
Es kann doch nicht sein, dass er jetzt gar nix mehr für mich zahlen muss wenn ich 18 bin
Ist aber so!
Du deckst zusammen mit Bafög und Kindergeld deinen Unterhaltsbedarf selbst.
Die 25-Jahre-Altersgrenze ist Stammtischgeschwätz und hat mit dem Unterhaltsrecht nichts zu tun.
Diese Altersgrenze kommt aus dem Kindergeld- und Sozialrecht.
ja Eifelmensch hat recht. Dein Bedarf in eigener Wohnung ist 670 euro abzügl. Kindergeld und Bafög da ist dein Bedarf gedeckt. Unterhalt bis 25 das steht nirgends im Gesetz. dein Vater muss dir gar nichts mehr zahlen.
Die Unterhaltsberechnung, die das Bafög-Amt macht hat nichts mit dem tatsächlichen familienrechtlichen Unterhaltsanspruch zu tun!
Wenn ich das richtig verstanden habe erhälst du 497,-€ Bafög?! Ich nehme ebenfalls an, dass du eine eigene Wohnung hast.
Damit läge dein Unterhaltsbedarf bei 670,-€.
Hiervon wird sowohl das Bafög als auch das Kindergeld voll abgezogen verbleiben (670-497-184= -11). Somit ist dein Bedarf gedeckt und deine Eltern müssen dir gar keinen Unterhalt mehr zahlen!
Achso. Halt ich zwar für echt nicht gerecht, wenn sich mein Vater schon so nicht um mich kümmert sollte er mich wenigstens finanziell unterstützen müssen, Man o man. Aber die 100 Euro muss er mir ja schon zahlen oder? (Damit ich auf den Betrag von 597 komm).
Aber die 100 Euro muss er mir ja schon zahlen oder? (Damit ich auf den Betrag von 597 komm
Nee, dir muss nur das Kindergeld gezahlt werden. Einen weitergehenden Unterhaltsanspruch sehe ich nicht.
Dein Vater müsste gar nichts zahlen, wenn Du ausreichend Bafög bekommst. http://www.advocolonia.de/kein-unterhalt-bei-moeglichen-bafoeg-leistungen/
Das steht alles in Deinem Bafögbescheid
Im Bafögbescheid sind keine Angaben zum familienrechtlichen Unterhalt, der eventuell noch gezahlt werden muss / oder eben nicht.
Die Berechnungsgrundlagen für Bafög und Unterhalt sind unterschiedlich, deswegen muss jede Berechnung für sich durchgeführt werden.