Mein Vater zahlt kein Unterhalt, kann ich wenn ich 18 Bin zum Amt oderso gehen und muss er es dann für all die Jahre zurück zahlen?
Ich bin 16 Jahre und mein Vater hat noch nie Unterhalt gezahlt. Ich habe mal gehört das ein Mädchen als sie 18 geworden ist Geld für den Führerschein brauchte und da der Vater auch nie Unterhalt zahlte ist sie dann zum Amt oderso gegangen und hat das da dann iwie gesagt und der Vater musste das dann zahlen.. Weiß jemand etwas darüber ? Danke für die Hilfe !
7 Antworten
da hast du wohl was falsches gehört. wenn dein vater keinen unterhalt bezahlt, kann das daran liegen, das er nicht genügend geld hat und nicht leistungsfähig ist. es kann auch daran liegen, dass deine mutter nie geld gefordert hat.
wenn du 18 bist, kannst du das gerne prüfen lassen und wenn du dann noch in schule oder ausbildung bist, kannst du vom anwalt rechnen lassen ob bei deiner mutter und deinem vater was zu holen ist. wenn nicht, dann ist nix mit unterhalt.
weiterhin ist der führerschein ein ding den deine eltern definitiv nicht bezahlen müssen. das musst du allein finanzieren. die geschichte die du gehört hast stimmt also nicht, auch da kann kein amt einen vater dazu zwingen irgendwelche führerscheine zu finanzieren.
auch gibts nachträglich keinen unterhalt. der ist erst in verzug ab dem tag wo er gefordert wird. also kann deine mutter frühestens für heute und ab heute unterhalt für die zukunft fordern, vorausgesetzt immer noch dein vater ist leistungsfähig.
um den Unterhalt muß deine Mutter sich kümmern solange du minderjährig bist ......wenn er aber nicht genug verdient dann ist da nichts zu holen ............. überleg doch mal selbst ... wie soll er für vergangene Jahre nachzahlen wenn er nichts hat , woher soll er es nehmen deiner Meinung nach ?
Bis zu deinem 18. Geburtstag muss deine Mutter den Unterhalt von deinem Vater einfordern - du selbst kannst das noch nicht tun und hast als Minderjährige selbst auch noch keinen Anspruch auf Bargeld.
- Wenn deine Mutter den Unterhalt aber bisher nicht gefordert hat, kann nachträglich auch nichts mehr eingeklagt werden....
- Nur, wenn sie einen "Titel" darüber erstellen lassen hat und der Vater trotz regelmäßiger Aufforderung nicht zahlte, könnte der ausstehende Betrag später noch nachgefordert werden.
- Ist der Vater aber nachweislich "nicht leistungsfähig" (verdient zu wenig), muss/ kann er nichts zahlen.
Ich habe mal gehört das ein Mädchen als sie 18 geworden ist Geld für den Führerschein brauchte ........
Ab deinem 18. Geburtstag bist du in erster Linie selbst für deinen Lebensunterhalt verantwortlich (deine Verpflegung, Unterkunft, Kleidung, Telefon, Freizeitausgaben usw...).
Dann müssen die Eltern dich nur noch unterstützen, wenn du dann entweder noch Schüler(in) bist oder dich in einer Ausbildung, Studium befindest - sonst nicht......
Das betrifft dann aber nur deine für dich "notwendigen" Ausgaben - ein Führerschein o.ä. gehört nicht dazu - den musst du dir dann selbst finanzieren....
.... ist sie dann zum Amt oderso gegangen
...... und deine Ansprüche dann auch selbst durchsetzen (das übernimmt kein "Amt" für dich.....)
Bis du 18 bist, muss deine Mutter den Unterhalt fördern, dann du selbst. Eine Nachzahlung gibt's nicht.
Unterhalt wird nicht Rückwirkend gezahlt.