Muß Termin einer Eigentümerversammlung von den Eigentümern mehrheitlich beschlossen werden?
Muss der Termin einer WEG-Versammlung von den Eigentümern mehrheitlich beschlossen werden oder kann der Verwalter den Termin frei bestimmen?
4 Antworten
Nein, muss er nicht. Wie auch? Wenn er beschlossen werden müsste, müsste es dafür ja auch erstmal eine Versammlung geben für die ein Termin beschlossen werden müsste. Das wäre ein Fass ohne Boden.
Im Normalfall kann der Verwalter frei entscheiden, wann die Versammlung stattfinden soll. Er muss sich dabei natürlich an die gesetzlichen Spielregeln halten, die Versammlung also nur zu üblichen und zumutbaren Zeiten ansetzen.
Fehlt ein Verwalter oder weigert er sich pflichtwidrig eine Versammlung einzuberufen, so wäre der Vorsitzende des Verwaltungsbeirats oder sein Vertreter befugt, die Versammlung einzuberufen.
Den Termin bestimmt der Verwalter. Meist nimmt er ja ohnehin einen Zeitpunkt an dem er annimmt, dass die meisten Leute Zeit haben. Wenn dieser Termin von den Eigentümern auch noch beschlossen werden müsste, käme es wohl nie zu einem Termin.
.... das bestimmt natürlich allein der Verwalter, denn der haftet ja auch.
Ich frage die Eigentümer meist in einer Versammlung, welchen Wochentag und Uhrzeit sie bevorzugen und danach richte ich mich bei zukünftigen Versammlungen. Den genauen Termin bestimme dann als Verwalter.