Verwaltung lehnt eingereichte TOPs ab und führt ohne diese Punkte die Eigentümerversammlung durch.

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Soweit hätte es gar nicht kommen dürfen, zunächst schreibt man doch die Verwaltung an und bitte um Aufnahme seines Anliegens zur kommenden ET- Versammlung.
Du hättest den Antrag begründen und dem Verwalter eine Frist setzen müssen um zu erklären, dass er den beantragten TOP in die Einladung zur Versammlung aufnehmen wird.

Lässt der Verwalter die Frist fruchtlos verstreichen ist sofort zu klagen mit dem Verpflichtungsantrag, den beantragten TOP in die Einladung zu nächsten Versammlung aufzunehmen. Der Verwalter wird den Prozess verlieren mit der damit verbundenen Kostenfolge und sich künftig nicht mehr bockig anstellen.

Die Rechtsprechung verpflichtet den Verwalter (OLG Frankfurt, Beschluss vom 18.8.2008, MietRB 2009/43) bei sachlicher Begründung einen beantragten TOP in die Einladung aufzunehmen. Der Verwalter hat kein Ermessen, was er für wichtig und diskutabel hält (Landgericht München I, Beschluss vom 7.12.2009, 36 T 14003/09, Du kannst diesen Punkt beim zuständigen Wohnungseigentumsgericht monieren und Antrag auf Ungültigkeit der gesamten ET-Versammlung, ersatzweise der nicht aufgenommenen Punkte beantragen.

Alternativ:

Nach dieser gesetzlichen Vorschrift können 25 % der Miteigentümer die Einberufung zu einer außerordentlichen Eigentümerversammlung zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt verlangen und so solltest du einmal den Weg prüfen, ob andere Miteigentümer dein Anliegen mit unterstützen.

helmutgerke  16.09.2013, 14:42

danke für den "Stern"

Am Besten ist man geht zum Verwaltungsbeirat und der bringt den gewünschten Top mit Sicherheit auf die Tagesordnung.Der Verwalter kann aus Gründen seines Ermässens Tops ignorrieren.Klingt widersinnig-ist aber so

IHR seid die Eigentümer, die Hausverwaltung ist kein Eigentümer, die sind lediglich im Auftrag für EUCH tätig und haben sich nach euch zu richten. Ihr legt fest und beschließt, die Hausverwaltung führt nur aus. Und wenn Eigentümer bei der Versammlung einen Punkt zur Sprache bringen wollen, dann kann die Hausverwaltung das nicht verweigern, sonst handelt sie ja GEGEN die Eigentümer, was dann auch entgegen dem abeschlossenen Vertrag ist.

Schriftlich Widerspruch einlegen und auf die nächste Eigentümerversammlung setzen lassen und darauf bestehen, daß diese TOP's auf die Tagesordnung kommen !

Franticek  17.12.2011, 17:56

Wichtig ist, dann auch mal die Stellung der Hausverwaltung zu diskutieren. Die verwalten für die Eigentümer und nach Vorgabe der Eigentümer. SIe müssen nicht Anweisungen von einzelnen Eigentümern folgen, aber sie dürfen nicht verhindern, dass alle Eigentümer in der Versammlung Dinge bgesprechen wollen, die auch die Hausverwaltung betreffen. Das geht nicht.

mastoidesu03 
Beitragsersteller
 17.12.2011, 18:34
@Franticek

Da das nicht geht und ich auch nicht auf die nächste Eigentümerversammlung warten möchte, würde ich ja gerne rechtliche SChritte einleiten, gegen die Verwaltung und um die letzte Versammlung als ungültig erklären zu lassen. Habt ihr da Erfahrung oder Tips, wie da meine Möglichkeiten sind. Oder kann ich n ur auf die nächste Versammlung warten. Eine außerordentliche will ich nicht einrufen z.B. durch ein Quorum. Ich will dass das diue Verwalung nochmals machen muss.