Darf eine Mutter alleine eine Kur für ein Kind beantragen (gemeinsames Sorgerecht)?

10 Antworten

Eine Mutter-Kind-Kur, mit einer Bewilligung von direkt 6 Wochen, bezahlt von der Rentenversicherung?

Dann bekommst du wohl relativ wenig vom Leben des Kindes mit?

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigation/1_Lebenslagen/03_Familie_und_Kinder/02_Rehabilitationsangebote/03_Reha_fuer_kinder_und_jugendliche/Reha_fuer_Kinder_und_Jugendliche_node.html

Ob es nun etwas ist, worüber du dich aufregen solltest? Kommt drauf an, wie die Beziehung deines Kindes zu dir ist. Die Kur ist zur Stärkung deines Kindes gedacht.

Vielleicht hat dein Kind auch Probleme über die ein Mädchen NIE mit seinem Vater reden würde.

Freu dich doch, wenn es dem Kind anschließend besser geht und überleg dir, ob deine Schritte sinnvoll sind?

Auch in einer intakten Beziehung: manche Probleme muss man nicht breit reden und sollte auch damit leben können, wenn man zur Antwort erhält „mit dir will ich darüber nicht reden“.

Mechatroniker85 
Beitragsersteller
 04.09.2018, 19:52

Zur Info. Meine Tochter war letztes Wochenende hier erfreut war sie über die Kur nicht. Sie sagte mir sie wolle nicht wieder in Kur. Diese beginnt morgen. Das dieser beginn morgen ist habe ich auch erst letzte Woche erfahren. Für meine Tochter ist es die dritte Kur in diesem Jahr. Erst war eine für die Mutter. Dann war eine Kur für ihren Sohn (nicht meiner).Da war unsere Tochter auch dabei. Diese Kur ist jetzt eben für unsere Tochter. Zur weiteren Info meine Tochter ist 5.

kabbes69  04.09.2018, 20:15
@Mechatroniker85

Dann läuft aber einiges schief? Warum konnte die Tochter für die beiden anderen Kuren nicht bei dir bleiben?

Für die Mutter ist die eigene Kur ( Reha) ohne Kind/er meist effektiver. (außer es gibt Probleme im Mutter- Kind-Verhältnis)

Beim Stief/Halbbruder hätte deine Tochter überhaupt nicht mit gemusst.

Wundert mich, dass das alles noch bezahlt wird.

Da aber das Kindergartenkind? , auch wenn es keine Lust hat, vermutlich nicht benachteiligt wird:

https://www.frag-einen-anwalt.de/Gemeinsames-Sorgerecht-Mitbestimmung-bei-MutterKind-Kur--f86912.html

Mechatroniker85 
Beitragsersteller
 04.09.2018, 21:06
@kabbes69

Das hier einiges schief läuft, stimmt. Warum konnte sie nicht bei mir bleiben, ganz einfach, weil die Mutter es nicht möchte. Die Mutter sagt halt das Kind komme ohne sie nicht aus. Mit dieser Aussage, werden auch gerne Umgangskontakte boykotiert. Die Problematiken, die wir haben sind riesig. Auch ein Kindergartenwechsel fand ohne meine Zustimmung statt. Grund dafür war, dass die Mutter sich durch die dortigen Mitarbeiter angegangen fühlte. Wenn ich meine Tochter abhole freut sie sich, wenn es zurück geht eine riesen qual. z.B. Ist sie dann auch schon bei der Mutter weggelaufen. (5Jahre alt) Auch sagt meine Tochter immer wieder hier, lieber beim Papa wohnen zu wollen. Es gab diesbezüglich auch ein Verfahren beim Amtsgericht. Das Amtsgericht entscheidete ohne Gutachten und schrieb somit das Aufenthaltsbestimmungsrecht auf meine Ex. Ich bin in die Beschwerde gegangen vors OLG. Nun erzählte meine Tochter dort, sie wolle beim Papa wohnen. Hätte damls Mama gesagt, weil Mama sagte sonst hätte sie, sie nicht mehr lieb. Die Verfahrensbeiständin berichtete über eine Verdreckte Wohnung mit Maden etc, bei mehreren Besuchen. Jugendamt/Familienhilfe sagen die Wohnung sei sauber. Das OLG hat nun ein Gutachten beschlossen. Die Kur verhindern will ich jetzt auf keinen Fall, auch wenn sich dadurch das Gutachten verzögert. Ich möchte aber gerne über Dinge informiert werden.

Ich weis nicht ob es normal ist, aber es ist sehr verwunderlich wie sehr sich der Richter vom Amtsgericht darüber aufregt, dass wir vor das OLG gezogen sind. Dieser wollte uns auch unbedingt klar machen, wir sollen das Verfahren vorm OLG zurück ziehen, z.B als wir zuletzt bei ihm waren bezüglich einer neuen Umgangsreglung, da zuviel boykotiert wurde. Desweiteren berichtete mir meine Anwältin über Telefonate diesbezüglich.

kabbes69  04.09.2018, 21:37
@Mechatroniker85

wenn du einen etwas älteren Sohn hättest, wäre ich der Meinung ich kenne dich. Die Geschichte kommt mir sehr bekannt vor.

Lass evtl. nach der Kur noch etwas Zeit vergehen. Von meinem Baugefühl, in dem Zusammenhang: wurde die Kur auf Grund psychischer Probleme genehmigt. Versuch irgendwie die Berichte der Klinik zu bekommen. Ein Kind in dem Alter ist noch sehr manipulierbar.

Ich wünsche dir viel Kraft und Erfolg und bei allem Streit: pass auf, dass es nicht zu Lasten des Kindes geht.

Ja, das darf sie. Das ist keine Entscheidung mit langfristigen Folgen.

Gegen eine Kur zu sein, würde dem Richter auch sehr sauer aufstoßen.

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 1687 Ausübung der gemeinsamen Sorge bei Getrenntleben

(1) Leben Eltern, denen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht, nicht nur vorübergehend getrennt, so ist bei Entscheidungen in Angelegenheiten, deren Regelung für das Kind von erheblicher Bedeutung ist, ihr gegenseitiges Einvernehmen erforderlich.

Der Elternteil, bei dem sich das Kind mit Einwilligung des anderen Elternteils oder auf Grund einer gerichtlichen Entscheidung gewöhnlich aufhält, hat die Befugnis zur alleinigen Entscheidung in Angelegenheiten des täglichen Lebens.

Entscheidungen in Angelegenheiten des täglichen Lebens sind in der Regel solche, die häufig vorkommen und die keine schwer abzuändernden Auswirkungen auf die Entwicklung des Kindes haben.

Solange sich das Kind mit Einwilligung dieses Elternteils oder auf Grund einer gerichtlichen Entscheidung bei dem anderen Elternteil aufhält, hat dieser die Befugnis zur alleinigen Entscheidung in Angelegenheiten der tatsächlichen Betreuung. § 1629 Abs. 1 Satz 4 und § 1684 Abs. 2 Satz 1 gelten entsprechend.

(2) Das Familiengericht kann die Befugnisse nach Absatz 1 Satz 2 und 4 einschränken oder ausschließen, wenn dies zum Wohl des Kindes erforderlich ist.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung
Mechatroniker85 
Beitragsersteller
 04.09.2018, 18:12

Ich habe nie geschrieben dagegen zu sein, es ist nur nicht richtig darüber keine Info zu erhalten. Die Dame vom Kinderschutzbund meinte übrigens zu mir, dass solch ein Antrag die Unterschrift beider Sorgeberechtigte benötigt.

Rechtlich weiß ich nicht ganz genau, aber was du beschreibst klingt entsetzlich.

Klingt ja fast so, als hätte deine Ex die Kur nur beantragt, um deine Tochter von dir fernzuhalten oder um dieses neue Gutachten hinauszuzögern.

So wie du es beschriebst in deinen Kommentaren,scheint es der Mutter deiner Tochter nicht wirklich um das Kindeswohl zu gehen.

Sie scheint deine Tochter gegen dich aufhetzen zu wollen und es scheinen mir ziemlich viele Kuren zu sein, klar gibt es Leute bei denen das so ist, aber das klingt mir mehr danach, dass sie ihre Kinder nutzt um, ich sage mal, "Urlaub" zu machen.

Da ihr das gemeinsame Sorgerecht habt, hätte ich gesagt, sie muss dir bescheid sagen,es sei dennn,ihr habt euch vorher darauf geeinigt, dass bei so was entschieden werden kann , ohne dich zu informieren,weil es ja gut für das Kind sein soll.

Rede mit einem Anwalt darüber.

Hast du schon mal überlegt, dass du das Aufenthaltsbestimmungsrecht auf dich übertragen lässt oder im Notfall das alleinige Sorgerecht zu beantragen.

natürlich darf sie das. das ist zum wohle des kindes und bedarf weder deiner zustimmung noch beinhaltet es gemeinsames sorgerecht. es ist teil ihrer alleinigen alltagssorge mit der sie 95% der entscheidungen trifft, die das kind betreffen. sie fährt zur kur und in der zeit ruht das umgangsrecht. wenn sie wieder da ist, geht der umgang weiter und die versäumten wochenenden können nachgeholt werden, wenn es dazu eine vereinbarung oder einen beschluss zu gibt.

gründe für die kur kannst du dir beim kinderarzt erfragen.

Sie darf die beantragen, aber sie hat dich zu informieren, warum das Kind in Kur geht.
Du bist immerhin der Vater. Wende dich an den Kinderarzt, der muss dir auch Auskunft geben.

markusher  05.09.2018, 18:29

sie hat ihn garnicht zu informieren, er kann sich die infos selbst einholen. zudem sie ihn ja informiert hat.