Med. Rehabilitation verkürzen?
Guten Abend,
ich befinde mich seit 30.06 in einer med. Rehabilitation die für 3 Wochen angesetzt ist.
Ist es möglich, wenn der Therapie Erfolg gegeben ist, die laufende Kur auf 2 Wochen zu verkürzen - ohne irgendwelche Folgen? Kostenträger ist die Rentenversicherung
Bitte keine Antworten wie "sei froh dass du eine Kur hast, wieso verkürzen" etc..
Vielen Dank im Voraus
3 Antworten
um früher aus der Reha entlassen zu werden, musst du mit den Ärzten und dem Sozialen Dienst vor Ort in der Klinik sprechen. eine Verkürzung ist nur möglich, wenn dies vom Rehaarzt befürwortet wird und erforderlich ist. einfach so auf Wunsch früher gehen zu wollen, kann weitreichende Folgen für die Entgeltersatzleistungen haben (Übergangsgeld, Krankengeld).
Vielen Dank für die Info!
Falls der Arzt nun sagt dass es i.O. ist bzw dass das Therapieziel erreicht ist hat es also keine Folgen?
Wenn Du ohne triftigen Grund( familiäre Katastrophen/ muß nachgewiesen werden, nachgewiesenes unerträgliches Heimweh, nachgewiesene materielle Katastrophen/ Haus abgebrannt, Eigentum im Hochwasser) die Kur abbrichst, dann mußt Du die komplette Kur bezahlen. Du hast, auch wenn Du jetzt schon riesige Vortschritte gemacht hast, das Kurziel gefährdet.
Denke doch an Deine Gesundheit. Du hast nur eine.
Gute Besserung, 🐱
1. ja 2. mit Arzt besprechen LG, 🐱
Unerträgliche Heimweh das den Kurerfolg gefährdet wäre ein Grund?
Wie sieht es aus wenn der Kur-Arzt bestätigt dass das Kur Ziel nach 2 Wochen erreicht ist?
Hallo,
ich würde bei der Rentenversicherung Auskunft einholen, ob das machbar ist.
Das muss aber der Arzt in der Einrichtung befürworten. Sonst könnte man dir unterstellen, das du an deiner Genesung nicht aktiv mitgearbeitet hast.
Ist die Therapie erfolgreich, würde ich ein Gespräch mit dem Rehadoc suchen, Dafür ist der ja da. Das Dumme daran ist, das der ja daran interessiert ist, die Hütte gut gefüllt zu haben und im Sommer sind in der Regel die Kapazitäten nur hälftig ausgeschöpft.
Fragen kostet nichts.....ruf zuerst mal bei der Rentenversicherung an.
Normalerweise sind die dort ganz umgänglich
LG