Freistellung wegen Kur

7 Antworten

Hast Du die Freistellung schon beantragt??

Wenn Du als Begleitperson mit aufgenommen wirst, muß der Arbeitgeber das genehmigen. Wenn die RV der Kostenträger ist, bekommst Du eine unbezahlte Freistellung und Dein Gehalt hinterher von der RV netto/netto. Ist die KV der Träger, bekommst Du für diesen Zeitraum Krankengeld von der KK. Dein ArbG ist finanziell nicht belastet.

Es könnte sein, dass es in Kleinbetrieben ausnahmen gibt - bin ich mir aber nicht sicher.

ein kind sollte wohl nicht von seiner bezugsperson getrennt werden, daher ist die mutter als begleitperson zwingend notwendig.

die kasse/der träger übernimmt in der regel die kosten, also auch deinen lohn welcher nach der kur von deinem arbeitgeber von der kasse zurückerstattet wird. du brauchst allerdings die genehmigung usw usw. nimm keine freistellung/urlaub oder ähnliches, das ist quatsch. und verzichte nicht auf das gehalt des arbeitgebers, der möchte das gefälligst weiterzahlen und von dem träger zurückbekommen.

nein, der arbeitgeber kann da nichts machen. wirklich nichts.

Du hättest ihn auch schon vorher fragen müssen.

Frag einfach. Wenn du für diese Zeit ersetzbar und entbehrlich bist

und andere den Job mitmachen, geht das sicher.

Klagen macht schlechten Eindruck

Hol dir noch eine Bescheinigung, vom Doc oder Krankenkasse,

dass deine Anwesenheit wichtig ist.

Anderer Tipp:

Urlaub an der Ostsee soll auch gut für die Lungen sein.

www.auf-nach-mv.de

Falls was nicht geht, mit der Kur

Alles Gute !

Wenn es keinen arbeitslosen Elternteil gibt muß der Arbeitgeber Dich freistellen ohne wenn und aber!

Angel185 
Beitragsersteller
 08.05.2012, 21:54

vielen lieben dank für eure hilfe!!!

wenn es eine mutter kind kur ist sowieso und falls nicht, und der arzt sie als begleitperson mit schickt, dann ja.