Muss der neue Partner für meine Kinder aufkommen?
Hallo, ich habe drei Kinder. Zwei davon von meinem Exmann... die kleinste von meinem jetzigen Partner, der Vater der zwei großen bezahlt keinen Unterhalt und auch von der Vorschusskasse bekommen wir nichts mehr. Also ich selbst habe außer dem Kindergeld kein Einkommen, mein Partner hat einen Job in Festeinstellung und verdient ca 1600€ monatlich und wir leben in seinem geerbten Haus... Sozialleistungen erhalten wir nicht weil die Arge der Meinung ist mein Partner hat sich mit dem Einzug dazu bereit erklärt für meine Kinder aufzukommen 😮 ist das so richtig?
7 Antworten
Ihr habt ein gemeinsames Kind, also seid Ihr eine Bedarfsgemeinschaft. Dein Partner muss also für Euch aufkommen.
Wenn der Kindsvater nicht zahlt, musst Du den Unterhalt einklagen. Es kann aber auch sein, dass er nicht zahlen kann - dann bringt eine Klage gar nichts.
Das ist leider so korrekt. Erst wenn das Einkommen der ganzen Bedarfsgemeinschaft (und die seit ihr automatisch durch das gemeinsame Kind) unter einem bestimmten Satz liegt, stehen einem Sozialleistungen zu. Durch das geerbte Haus wird ja ein Mietzuschuss wegfallen, da koennte es knapp werden mit H4. Einen Antrag koennt ihr aber stellen.
DIe Vorschusskasse zahlt nichts mehr, wenn ihr heiratet, aber auch nicht, wenn die Kinder aelter als 11 Jahre sind oder du bereits 6 Jahre Vorschuss erhalten hast.
Warum hast du denn kein Einkommen, du koenntest doch arbeiten gehen, dann reicht das Geld doch aus? Dann muss doch dein Partner nicht fuer deine Kinder aufkommen, wenn du arbeiten gehst.
Wenn beim Vater nichts zu holen ist, dann ist da halt nichts zu holen, aber man kann das auch alleine schaffen. Sozialleistungen gibt es nur, wenn es eben nicht reicht zum Leben fuer die Bedarfsgemeinschaft. Oder wenn man eben nicht zusammen zieht. So sind halt die Regeln.
Ich habe keinen Partner und kriege meine Kinder auch alleine gross, ich gehe halt arbeiten, um sie zu versorgen.
http://www.unterhalt.net/kindesunterhalt/unterhaltspflicht.html
Vielleicht findest Du hier eine Antwort!?
Ihr seid eine Bedarfsgemeinschaft. Alle erwirtschafteten Gelder werden zusammen veranlagt und daraus der Bedarf für jede einzelne Person abgeleitet. Ist das einfliessende Geld zu hoch habt ihr keinen Anspruch auf H4 oder Sozialleistung.
Allerdings befreit das deinen Ex nicht von der Unterhaltspflicht. Da würd ich nochmal nachhaken.
Hallo, ja das zählt als Wohn- und Interessensgemeinschaft. Den Kindesunterhalt für die Älteren solltest du einklagen falls dein Ex nicht ebenfalls ALG2 empfängt. Sonst, je nach Alter deines Jüngsten musst du natürlich selbst (Teilzeit)arbeiten gehen.