Ex Mann verdient plötzlich weniger, wie geht es mit dem Unterhalt weiter
Hallo, ich hoffe ihr könnt mir helfen
Mein ExMann bezahlt seit unserer Scheidung 2010 für die beiden Kinder (13 u 17J)
monatlich 500,-- (Er verdient ca 1550,--)
Plötzlich hat er einen neuen Job, in dem er angeblich viel weniger verdient.
Was kann ich jetzt tun??
Wo bekomme ich meinen Unterhalt her??
Muß mein Ehemann für meine beiden Kinder aufkommen??
Vielen Dank für eure Antworten
8 Antworten
Der leibliche Vater Deiner Kinder muss ihnen Unterhalt zahlen. Wenn Du einen Unterhaltstitel hast, so ämdert sich erstmal nichts an der Unterhaltshöhe.
Allerdings hat er - wenn er nun weniger verdient - das Recht, den Unterhaltstitel entsprechend abändern zu lassen und möglicherweise weniger zu zahlen (der Selbstbehalt liegt seit dem 1.1.2011 bei 950 Euro).
Ab dem 18. Geburtstag des älteren Kindes muss er für dieses erstmal keinen Unterhalt mehr zahlen, denn dieses Kind ist dann volljährig.
Wenn es dann noch einen Unterhaltsanspruch haben sollte (falls es noch zur Schule geht oder eine Ausbildung absolviert), so muss es selbst seinen Anspruch an beide leiblichen Eltern stellen, denn dann bist auch Du als Mutter zum Barunterhalt verpflichtet.
Für das jüngere Kind könnte sich zu diesem Zeitpunkt dann wiederum der Unterhalt erhöhen, falls es bis dahin weniger als den Mindestunterhalt erhielt.
Dein jetziger Ehemann ist den Kindern nicht zum Unterhalt verpflichtet.
Solltest Du aber demnächst Deinem älteren Kind barunterhaltspflichtig werden und selbst kein Einkommen haben, wird möglicherweise Dein Anteil am Familieneinkomen für die Berechnung zugrunde gelegt.
was hat denn das mit seiner Lebensgefährtin zu tun das er jetzt weniger verdient. Das die sich einiges leisten kann ist doch in ordnung, die wird wohl dafür arbeiten gehn. Deinem Ex muss ein Selbstbehalt bleiben,und das sind zur zeit 950 euro plus 5% berufsbedingte Aufwendungen.Wenn er weniger verdient muss er vor gericht einen Abänderungsklage einreichen. wenn er nachweisen kann das er weniger verdient muss er weniger zahlen. so einfach ist das. Geh arbeiten deine Kinder sind alt genug das du Vollzeit arbeiten gehen kannst das Haus und sein Auto wird der Freundin gehören da kommst du zum Glück nicht dran
, du hast doch dann genug Geld deine Kinder zu ernähren. Ich habe mich vor 7 Jahren gtrennt, da waren meine kinder noch unterhaltsberechtigt, mein ex hat nie was bezahlt. heute ist eins in Ausbildung einer im Studium . Habe alles allein ohne ihn geschafft, da bin ich stolz drauf.
"dein" unterhalt ist es nicht... warte doch erstmal ab was bei einer neuberechnung rauskommt und mal nicht gleich den teufel an die wand... und zu deiner frage ob dein ehemann jetzt für deine kinder aufkommen müsste... DU musst für deine kinder aufkommen!!! oder gehst du nicht arbeiten???????? warum sollte es auf einmal die aufgabe deines mannes sein für kinder aufzukommen???
Dein neuer Ehemann muss für Dich aufkommen. Nicht für die Kinder vom alten Ehemann. Der Unterhaltspflichtige ist verpflichtet stets den bestmöglichen Job anzunehmen, damit er möglichst viel Unterhalt bezahlen kann.
Wenn also der Job freiwillig gewechselt wurde, könnte es sein, dass der UNterhalt trotzdem gleich bleibt. Ist aber vermutlich im Klageweg zu klären.
Wenn er den Job annehmen musste (z.B. Konkurs der alten Firma), dann wird der Unterhalt wohl weniger. Minimalanteil ist aber 250 EUR/Kind. Je nach Alter sogar mehr.
Am einfachsten:
wende Dich an das Jugendamt, und beantrage Unterhaltsvorschuß. Dann kümmert sich das Jugendamt um alles weitere.
Unterhaltsvorschuss? Die Kinder sind 13 und 17 Jahre alt..... Man kann es sich auch einfach machen....
"Anspruch auf Unterhaltsvorschuss oder -ausfallleistung nach diesem Gesetz (Unterhaltsleistung) hat, wer
1. das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat, 2. im Geltungsbereich dieses Gesetzes bei einem seiner Elternteile lebt, der ledig, verwitwet oder geschieden ist oder von seinem Ehegatten oder Lebenspartner dauernd getrennt lebt, und 3. nicht oder nicht regelmäßig a) Unterhalt von dem anderen Elternteil" (...)
Dann musst du selbst dafür sorgen, dass deine Kinder genügend haben. DeinEx- Mann hat einen gewissen Selbstbehalt und kann nur das zahlen, was eben da ist.
Sorge doch du selbst dafür, statt zu fragen, wo jetzt das Geld herkommen soll.
Bedenke, er könnte krank werden, arbeitslos werden und im schlimmsten Fall sogar morgen sterben? Was willst du dann tun?
Hallo, natürlich sorge ich auch für meine Kinder; ich sehe nur nicht ein, daß er sich mit seine Lebensgefährtin ein Haus, und ein neues Auto kaufen kann, aber im selben Moment soooowenig verdient, daß er nicht mehr zahlen kann,
aber trotzdem vielen Dank für deine Antwort
Das Einkommen der Lebensgefährtin spielt bei der Unterhaltsberechnung keine Rolle.
-er wird seinen Verpflichtungen niemals weglaufen können. Spätestens bei seinem Renteneintritt holt sich das Jugendamt (Sozialamt) einen Unterhaltsvorschuss zurück.
Der Kindsvater kommt doch bisher seinen Unterhaltsverpflichtungen nach, so dass kein UV gezahlt werden musste (und jetzt sind die Kinder dazu "zu alt".)
Wenn ein Unterhaltstitel gegen ihn besteht, so kann dieses Geld eingefordert werden und unterliegt der Verjährungsfrist. - ohne Titel nicht.
Ich arbeite Vollzeit,