Stromrechnung aus ehemaliger gemeinsamer Wohnung

6 Antworten

ist schon sehr seltsam, dass jemand vergisst den Strom abzumelden! Auch bei der ersten Wohnung.

Ich kann mir aber vorstellen, dass dein Freund durchaus für einen Teil aufkommen muss, wenn du über z.B. den Mietvertrag nachweisen kannst, dass die Wohnung gemeinsam genutzt wurde. Zahlen wirst aber du erst einmal müssen, und die hälfte dann von deinem Freund einfordern. Notfalls ja über einen Anwalt.

anitari  06.06.2013, 09:53

Der Vertrag mit dem Stromanbieter hat mit dem Mietvertrag oder wer die Wohnung genutzt hat nicht das geringste zu tun.

Ich bin mir nicht sicher, schätze aber er hat nicht Recht, so er denn in dieser Wohnung als Wohnsitz gemeldet war. Dann das belegt seine Anwesenheit... wer dort wohnt zahlt Miete und Nebenkosten etc etc. Zwar würde es auf eine Privatklage hinauslaufen, wo er dann wiederum versuchen könnte deine Forderungen, mit anderen evtl. von ihm übernommenen Nebenkosten, aufzurechnen, gelingt ihm dieses jedoch nicht, bliebe er dir -zumindest der Logik nach etwas schuldig.

Du müsstest mal rausbekommen, ob es zu diesem Fall nicht schon Rechtsurteile gibt (denn ein Anwalt wird zunächst auch nichts anderes machen) und wie diese lauten. Solltest du dazu etwas in deinem Sinne finden, dann konfrontiere ihn damit und frage ihn , ob er es darauf ankommen lassen möchte, denn ihm kostet der Spass dann auch nen Haufen Asche für den Anwalt...

Schaue erst einmal auf die Rechung, dort steht ein Abrechungszeitraum. Ich gehe davon aus das Du vorher ausgezogen bist und das auch belegen kannst. Wenn nicht bitte den ehemaligen Vermieter Dir zu bestätigen wann Du ausgezogen bist. Diese Info gibts DU dem Stromversorger (am besten anrufen). Dann gibt es eine neue Rechnung. Wenn Du den Stromvertrag alleine geschlossen hast, haftest Du auch alleine. Hier Geld von deinem Ex zu bekommen geht dann nur auf dem Privatweg.

wart ihr gemeinsame mieter der wohnung oder nur du allein? und ein anwalt kann dir mit sicherheit helfen, notfalls auch erst einmal der anwalt der verbraucherberatung.

charis0110  06.06.2013, 10:02

Ich würde sagen, der Mietvertrag spielt nur eine untergeordnete Rolle und würde das Register des Einwohnermeldeamts als Wohnnachweis heranziehen. Zwar lief der Stromvertrag auf den Namen von Linaaa19, aber ihr Freund, Mitbewohner , ... war ebenfalls Nutzniesser und müsste sich an allen Nebenkosten beteiligen. Es sei denn er kann diese offene Forderung mit eigenen Auslagen gegenrechnen.

anitari  06.06.2013, 09:54

wart ihr gemeinsame mieter der wohnung oder nur du allein?

Was hat das mit dem Stromvertrag zu tun?

aemmy  06.06.2013, 09:56
@anitari

wenn er mit im mietvertrag stand,also auch mieter war ,hat er auch strom genutzt und verbraucht. das hilft ihr bei der auseinandersetzung vor dem anwalt-

Es stimmt das er nicht zahlen muß, da er nicht Vertragspartner ist/war.