Hauseigentümer bei Wohnungleerstand grundsätzlich Stromkunde?
Hallo zusammen,
Wenn als Eigentümer eines nicht selbstbewohnten Hauses oder Wohnung Leerstand hat, setzt einen der örtlich Stromversorger ja meistens als Kunden ein.
Ist das rechtens, obwohl man nie einem Vertrgsverhältnis zugestimmt hat. Es kann einen ja niemand dazu zwingen, überhaupt Strom in der Wohnung zu haben.
Muss man im Zweifelsfalle de Zählerausbau selbst zahlen, obwohl das j die freie Entscheidung des Versorgers ist, ob er den ausbaut und es ja vor allem in seinem Interesse ist?
Antworten mit Rechtsgrundlage wären hilfreich...
Vielen Dank...
16 Antworten
XtraDry, ich befürchte du verstehst schon zuviel von der Materie, so dass wenn du mal ne Frage hast sie kaum einer noch mit Sicherheit beantworten kann ;-). Aber Strom brauchst du ja in der Whg, nur schon um mal das Licht einzuschalten bei einer Besichtigung, ergo hast du ein Interesse daran, dass auch Strom und Wasser funktionieren. Aber ganz ehrlich, die Frage ist nicht uninteressant. Viel Erfolg ;-).
Hallo,
die Zahlung dieser Grundversorgung muss nicht immer nur aus einem Vertragsverhältnis erfolgen.
Der Vermieter hat ein eigenes Interesse daran, dass die Wohnung über Strom verfügt. Zum Einen wegen anstehender Reparaturen (auch Handwerker brauchen Strom für ihre Geräte) oder sei es einfach nur für ausreichend Licht. Ein Vermieter wird bei der Vermietung des Wohnraums auch schlechterdings den Neueinbau eines Stromzählers bzw. des Anschlusses auf den Mieter umlegen können, da dieser mit Recht davon ausgeht, dass die Wohnung an dem Stromnetz angeschlossen ist.
Die Versorgung mit Strom kann also nicht nur aufgrund eines Vertrages, sondern auch aufgrund einer Geschäftsführung ohne Auftrag im Sinne des Vermieters entstehen, mit der entsprechenden Zahlungsverpflichtung.
Als Vermieter sollte man immer die Übernahme dr Stromversorgung vornehmen, denn diesen braucht man bei Besichtigungen und überdies streitet man sich nur unnötig hinsichtlich der Kosten des Ab- und Abklemmens des Stroms. Das können immerhin insgesamt fast 400 Euro werden, und wer soll das übernehmen? Der neue Mieter? Der wird einem was husten, mit Recht.
Es gibt eine Grundversorgung in Deutschland. Leuten,die ihre Strom- und Wasserrechnung nicht zahlen, stellt man auch nicht so einfach die Versorgung ab. Gleiches gilt m. E. im Umkehrschluss.
Warum sollte der Versorger den Zähler abbauen? Irgendwann wird die Immobilie doch wieder angeschlossen werden, oder wie ist das so gedacht?
Scheint mir eine sehr theoretische Frage zu sein……..
Ach ja, ich lese, Du bist Immobilienverwalter??
grundversorgung muss bezahlt werden sonst kommen 3 mahnungen und dann wird gesperrt,an der tankstelle gibts auch keine grundversorgung
also wir Melden den Strom nur an wenn ein neuer Nachmieter rein kommt sonst nicht! wir Melden ihn bei auszug der Mieter immer ab und gut ist! wir nehemn immer den Zählerstand bei einzug und auszug!
er hat immer kosten,egal ob ausbau des zählers oder wiedereinbau,wenn er ihn lässt,auch ohne verbrauch kann er ihn auf 5 euro pro monat setzen,er muss halt gegenrechnen was für ihn auf dauer billiger ist
Und zwischenzeitlich wird der Strom gesperrt? Das Problem ist, dass der Versorger behauptet, wenn man als Eigentümer keinen Strom mehr haben möchte, würde der Zähler ausgebaut werden und die Kosten dafür müsse der Eigentümer tragen. Ich sehe dafür überhaupt keine irgendwie geartete Rechtsgrundlage...
Ich frage mich nur, wieso das so sein sollte, wenn er nie einem Vertragsverhältnis oder sonstwas mit dem Versorger zugestimmt hat...
also bei uns nicht! wenn wir verbrauch darauf haben müssen wir die dieverens Zahlen, aber ausgebaut nicht!
Weil es eine GRUNDVERSORGUNG gibt.. deswegen fällt man ja auch an den örtlichen GRUNDVERSORGER! Ehrlich gesagt verstehe ich Dein Anliegen nicht, ausser, dass Du widersprechen willst.... Rechtlich verbindliche Auskünfte erteilt ein Anwalt, den Du als Immobilenverwalter ja ohnehin mit Sicherheit hast.
Du musst ja bspw. auch Strassenreinigung zahlen, wenn Du das Haus nicht bewohnst und die Strasse nicht nutzt als Eigentümer!??
Ich fragte ja auch nur nach einer Rechtsgrundlage für Deine Aussage, mehr nicht. Wenn das so ist, wie Du schreibst, muss das ja auch irgendwo stehen, dann ist ja auch alles ok- Ein Anwalt weiß das in der Regel auch nicht so einfach, es sein den er ist auf Energierecht spezialisiert...
"Ein Anwalt weiß das in der Regel auch nicht so einfach," = Aber ein guter Anwalt, so man ihn denn beauftragt (und bezahlt), sollte wissen wo er suchen muss..
Ich bin spät...aber egal. XtraDry Du unterliegst einem grossen Irrtum wenn Du pauschal meinst bei einem Hauskauf jeden einzelnen Vertrag "bestätigen" zu müssen. Du kannst nicht sagen...ok, das Haus kaufe ich, aber die Wasserleitungen darunter akzeptiere ich nicht. Das geht so NICHT. Beim Notarvertrag übernimmst Du automatisch ALLE Rechte und Pflichten/Lasten die auf dem Haus inkl. Grundstück sind. Es gibt ein so genanntes "Lastenbuch", nicht zu verwechseln mit dem Grundbuch. In diesem Verzeichnis werden alle Über- und Durchleitungsrechte die sich auf dem Objekt befinden aufgeführt. Und diese übernimmt man eben auch obwohl der Laie dies selten liest. Und der Stromfirma gehört nicht nur der Zähler, sondern auch die dazugehörige Leitung und das Recht dazu diese auch bis zum Nachbarn durch Dein Grundstück zu führen. Und zur eigentlichen Beantwortung Deiner Frage... schau doch einfach selbst in den Tiefen der AGB´s Deines Stromlieferanten nach. Und aus Prinzipienreiterei wirst Du finanziell nicht besser weg kommen. Was wäre wenn Du für den Ausbau nichts bezahlen müsstest, aber für den Einbau dann Unsummen ?!
Diese Probleme habe ich mit unseren Stromversorger nicht! wenn jemand auszieht wird der Zähler abgemeldet und den Zählerstand notiert und bei wieder Vermietung Angemeldet! wenn aber in der Zeit des Lehrstand Verbraucht wurde muss man Zahlen das ist klar das geht dann auf dem Vermieter!
und wenn´der neue einzieht unterschreibt er wegen abbuchung und erkennt die bedingungen an,steht alles im kleingedruckten
Hier wird grundsätzlich immer die Grundgebühr fällig. Und das kann auf die Dauer ganz schön teuer werden. Und mir ist eben nicht klar, auf welcher Rechtsgrundlage der Versorger Grundgebühr oder Zählerausbaukosten verlangt, wenn ich mit im gar kein Vertragsverhältnis eingegangen bin und auch keins eingehen will...
aber er wird nicht ausgebaut, das wäre auch blödsinn weil dadurch hohe kosten entstehen würden; und die Mieter wollen ja gleich Licht haben!
Nein, das hat bei längerem Leerstand tatsächlich praktische Relevanz. Die Frage ist, wer für diesen Leerstand die Kosten trägt, wenn keine Strom verbraucht werden soll und auch nicht verbraucht wird. Was kann der Eigentümer tun, um keine Kosten tragen zu müssen?