muss Mieter neue Dusche zahlen?
mein Freund hat eine Dusche welche ca. 10jahre alt ist.mit plastetrennwänden. diese sind schon durch jahrelange Nutzung schon ziemlich "verbraucht".oben fehlt glaub ich schon eine Schraube.richtig zuschieben geht also auch nicht mehr.nun gab es letztens in der Nacht einen lauten Knall.als wir morgens ins Bad kamen war ein Teil der duschabtrennung herausgefallen auf die Fliesen geknallt und natürlich zersprungen. mein Freund hat es seinem Vermieter Tel. gemeldet und dieser hatte nach da. 1 Woche auch schön eine komplett neue duschabtrennung eingebaut.kosten ca. 700€ .nun will der Vermieter das mein Freund die Kosten trägt. darf der das?muss das nicht eig der Vermieter selber zahlen?
10 Antworten
Das gehört zur Instandsetzung einer Wohnung. Der Vermieter muss diese bezahlen, wenn es zu seinem Eigentum gehört.
Wer bestellt bezahlt, ist immer noch die richtige Devise.
Der Vermieter hat die Reparatur veranlasst und muss diese auch bezahlen.
Anders würde es sich nur verhalten, wenn Ihr Freund mutwillig die Dusche kaputt gemacht hätte. Hier aber scheint es sich um eine Materialabnutzung zu handeln.
Grundsätzlich gibt es zwei Seiten, von denen eine Wohnung gepflegt werden muss.
Einerseits muss sie gepflegt und gewartet werden, andererseits muss sie repariert und instand gesetzt werden.
Für Pflege und Wartung ist normalerweise der Mieter zuständig, das heisst, er muss etwa die Wohnung reinigen oder bei der Benutzung sich so verhalten, dass das Mietobjekt nicht beschädigt wird.
Auf der anderen Seite steht die Reparatur und Instandhaltung. Diese Dinge muss generell der Vermieter übernehmen.
Die Ausnahme besteht, wenn der Mietvertrag eine Kleinstreparaturklausel enthält. In diesem Fall dürfen die Kosten für kleine Schäden wie Lichtschalter auf den Mieter abwälzen. Klar ist aber, dass 700 Euro keine Kosten mehr sind, die unter eine solche Klausel fallen dürfen, da die Obergrenze pro Einzelfall ca. 100 Euro beträgt (gemäss Rechtssprechung).
Heisst also, der Mieter (dein Freund) muss die Kosten wahrscheinlich nicht tragen. Eine andere Situation läge vor, wenn dein Freund den Schaden selbstverschuldet verursacht hat, dann müsste er dafür aufkommen, das müsste der Vermieter aber nachweisen.
Ich würde den Vermieter per Einschreiben anschreiben und ihn auf diesen Umstand hinweisen. Eine Klage ist für den Vermieter nahezu aussichtslos (es sei denn, es läge wirklich Eigenverschulden vor, aber das erschliesst sich mir aus deiner Frage nicht).
gilt aber nicht für plaste
... doch doch, ist auch so bei meiner.
nein die Abtrennung (so unwirklich wie das vielleicht klingen mag) ist wirklich urplötzlich nachts von allein aus der Halterung gefallen. wie gesagt die Sache hatte schon deutliche gebrauchsspuren
naja das Problem ist auch morgen kommt der VM vorbei und will das scheinbar nochmal besprechen. allerdings ist das auch so jemand der gleich mit dem Anwalt droht. ich müsste wissen gibt es da irgendwas rechtliches auf was wir und berufen könnten das der VM zahlen muss? schließlich ist die Dusche doch Eigentum des Vermieter? sonst kriegt der VM noch eine schöne neue Dusche auf kosten des mieters...
Rein rechtlich hat er Anspruch auf Schadensersatz nur in Höhe des Zeitwerts. Wenn Dein Freund die Sache vom Tisch bekommen will, soll er dem Vermieter ein Friedensangebot in Höhe von 50 % machen. Wenn der Vermieter darauf nicht eingeht, soll er einen Anwalt einschalten und entweder dieser erklärt ihm dann schon, dass er nicht einmal Anspruch auf 50 % hat und das Angebot besser annehmen sollte oder der Rechtsanwalt Deines Freundes wird ihm das klar machen.
danke.das nacht meinem Freund echt mut
Wenn dein Freund die Duschabtrennung nicht selbst angeschafft und eingebaut hat, dürfte sie dem Vermieter gehören. Dieser ist dann auch für die Instanthaltung zuständig. Das ist mit der Kaltmiete abgegolten. Auch eine evtl. Schönheitsreparaturenklausel würde bei dem Betrag nicht greifen.
Wenn der Vermieter nervt, kann man die Rechnung samt Fallschilderung seiner Haftpflichtversicherung schicken, welche dann entweder zahlt oder eine Ablehnung schreibt.
Na ja.. Da die Duschabtrennung eines der berühmten Gerätschaften in direkten Zugriff des Mieters ist, dürfte hier die Kleinreparatutenklausel greifen -wenn sie wirklich nur durch Verschleiß kaputt ging.
Den im Mietvertrag vereinbarten Kostenanteil an den 700€ kann der Vermieter, insofern es sich um einen nicht vorsätzlich herbeigeführten Schäden handelt, beim Mieter geltend machen.
Für selbst verursachte Schäden die nicht durch die bloße (Ab)Nutzung entstehen, hat man eine Haftpflichtversicherung..
dürfte hier die Kleinreparatutenklausel greifen
Kann sie nicht, denn mehr als 150,- € sind keine Kleinreparaturen. Auch wenn Mathe nie mein Top-Fach war, so bin ich mir recht sicher, dass 700 > 150 ist.
Den im Mietvertrag vereinbarten Kostenanteil an den 700€ kann der Vermieter, insofern es sich um einen nicht vorsätzlich herbeigeführten Schäden handelt, beim Mieter geltend machen.
Nein. Die Kleinreparaturklausel ist wie eine Freigrenze zu behandeln, kein Freibetrag. Sobald die evtl. im Mietvertrag vereinbarten 100 oder 150,- € überschritten sind, hat der Vermieter ALLES zu tragen. Die Klausel ist keine verkappte Selbstbeteiligung.
Für selbst verursachte Schäden die nicht durch die bloße (Ab)Nutzung entstehen, hat man eine Haftpflichtversicherung..
Richtig, allerdings klingt das hier sehr nach einem Abnutzungsschaden. Es fehlt am schuldhaften Verhalten der versicherten Person, daher dürfte die HPV die Regulierung ablehnen und notfalls auch abwehren.
Falsch: Die Duschwand hat sich selbst zerlegt. War keine unmittelbare gewaltsame Einwirkung (ausgerutscht oder so) schuld, zahlt die Haftpflichtversicherung nicht. Sollte die Haftpflichtversicherung dennoch so nett sein, wird sie nur den Zeitwert bezahlen. Dieser dürfte nach 10 Jahren in einer Mietwohnung bei nahe 0 liegen.
Jeder weiß, dass die übliche "Pflege" durch Mieter zu verstärkter Abnutzung, Verkalkung etc. führt und eine solche Duschabtrennung nach 10 Jahren fertig hat.
Die Duschwand hat sich selbst zerlegt.
Genau davon ging ich doch aus. o.O
War keine unmittelbare gewaltsame Einwirkung (ausgerutscht oder so) schuld, zahlt die Haftpflichtversicherung nicht.
So ist es. Nichts anderes schrieb ich.
Ich bin verwirrt ob deines Kommentars.
Ich vermute, bwhoch hat sich verklickt und der Kommentar war für AyMoss gedacht.
Das "Falsch" bezog sich ausdrücklich auf das "Richtig" im Sinne von "ja, Deine Haftpflichtversicherung wird das zahlen". Also nicht unmittelbar an Dich gerichtet, sondern an AlyMoss. Das "@kevin1905" trägt zur Verwirrung bei, ist aber nicht von mir.
nein wurde durch den Vermieter eingebaut.
Ok, dann die Forderung einfach zurückweisen. Er darf die Wohnung kurz betreten, die Reparatur anschaun und wieder gehen. Auf keine Diskussion einlassen. Wenn er was will, soll er das schriftlich vorbringen. Seinen Anwalt darf er gern befragen - der wird ihm seine Pflichten sicher erklären. Wenn er trotzdem was fordert, nicht drauf eingehen. Nächste Nebenkostenabrechnung genau prüfen und falls der Betrag irgendwo auftaucht, widersprechen.
... ich gehe davon aus, das es eine Glasbruchversicherung (meist so rd. 30 EUR/Jahr) gibt und die bezahlt die Rechnung. Einfach den Berater/Makler einbinden, der kennt den Vertrag und die Damen und Herren mit dem Geld.
Wenn es aber kein Glas war?
... und? Du bist doch auch Kollege, Duschtrennwände waren schon immer darin enthalten, jedenfalls bei meiner.
Ja, Kollege. Persönlich habe ich keine Glasversicherung und als Vermieter mussten wir noch nicht die Erfahrung mit zerbrochenen Duschtrennwänden machen. Wenn das enthalten ist, ok. Mieter sollten sich eine Glasversicherung leisten, wenn das finanzielle Polster immer so ausgereizt ist, dass einen jede dreistellige Rechnung fast umhaut. Gilt genauso für Hausrat- und vor allem Privathaftpflichtversicherung. Es würde auch das Verhältnis zu Vermietern doch deutlich entspannen.
... warum so eine Orgie?
Ich leiste mir für rd. 30 EUR/Jahr eine Glasbruchversicherung für Fenster-Scheiben, Dusche, Induktionsfeld u.a.m..