Muss meine Schwester Steuern zahlen, wenn ich bei ihr wohne(Eigentümerin) Jobcenter?
Hallo ich habe ein Problem. Meine Schwester ist Model und ist Eigentümerin einer Wohnung 54m2. Ich war vorübergehend arbeitslos gemeldet bis ich mein Studium begonnen habe. Es ist ein Vollzeitstudium( Fernstudium). Ich habe nun in der Zeit bei meiner Schwester in der Wohnung gewohnt und bis jetzt noch.ich muss vom Jobcentet jetzt ein Formular ausfüllen und Mietbescheinigung und Untermietervertrag abgeben um Hilfen zu bekommen (vorübergehend, wird später mit Bafög verrechnet). Nun hat meine Schwester gar kein Mietvertrag da sie Eigentümerin ist, habe ihr einfach ohne Vertrag Geld gegeben. Sie hat Angst das sie jetzt Steuern bezahlen muss wenn ich das angebe, sie vermietet die Wohnung ja nicht wirklich ich habe nur so da gewohnt.sie bezahlt keine Steuern als Vermieter. Des Weiteren habe ich Angst zu sagen, dass meine Schwester Eigentümerin der Wohnung ist, vielleicht wird mir die Hilfe vom Staat abgesagt? Aber will ja nicht von meiner Schwester leben, sie würde mir auch nie im Leben Hilfe geben, das ist nur eine Ausnahme dass ich bis ich eine Wohnung habe bei ihr wohnen kann. Also wie löse ich das jetzt am besten, ich möchte nicht das sie Ärger bekommt oder wegen mir neue Kosten oder Steuern auf sie zukommen. Sobald ich eine Wohnung habe ziehe ich aus, aber dafür brauche ich erstmal das Geld vom Jobcenter, weil mir sonst keiner eine Wohnung gibt :(. Neben mein Studium kann ich zwar bisschen arbeiten,aber muss erst ein Job finden und wollte erstmal umziehen,damit ich in der Nähe einen Job suche.
Hoffe mir kann wer weiterhelfen, weiß nicht was ich machen soll.
Vielleicht kann man wo anonym anrufen und fragen ?
7 Antworten
Wer das eine will, muss das andere mögen. Wenn du die Mietkosten vom Staat übernommen haben willst, brauchst du einen ordentlichen Mietvertrag von deiner Schwester. Dann muss deine Schwester diese Einnahmen aber auch steuerlich angeben, ansonsten macht sie sich strafbar.
Mietverträge müssen nichtmal schriftlich geschlossen sein. Auch ein mündlicher Mietvertrag ist ein Vertrag.
Vor allem wenn die beiden sich auf eine Summe geeinigt haben, sind alle Voraussetzungen für einen Vertrag gegeben 🤷🏼♀️
Solange Ihr einen Mietvertrag macht (wenn der Schwester die Wohnung gehört, dann braucht es keinen Untermietvertrag), Du diesen beim Jobcenter einreichst, das Jobcenter die Warmmiete erstattet (zahlt) und Du Deiner Schwester das Geld zahlst, hat sie grundsätzlich melde- und ggf. steuerpflichtige Einnahmen.
Da führt kein Weg daran vorbei mit der einzigen Ausnahme, daß sie Dich dort gratis wohnen läßt bzw. wenn Du ihr nur die durch Dein Wohnen dort anfallenden Kosten erstattest.
Du solltest nur Angaben machen, die der Wahrheit entsprechen. Alles andere solltest Du ganz schnell vergessen.
Mein Vorschlag wäre, daß Du Deiner Schwester nur die Kosten erstattest, die ihr durch Dein Wohnen dort entstehen. Wenn sie damit einverstanden ist, müßt Ihr dies papierschriftlich festhalten, und es könnte für das Jobcenter ausreichen.
Dadurch hätte Deine Schwester nach meinem Dafürhalten keine steuerpflichtigen Einnahmen aus Deinem Wohnen dort.
Ich kann jedoch nicht erkennen, was so schlimm daran sein soll, wenn die Schwester eine "richtige" Miete, die Du ihr zahlst, versteuern muß. Es bleibt ja trotzdem bissl was für sie über.
Wenn die Schwester als Model arbeitet, dann hat sie mutmaßlich auch einen Steuerberater und sollte sich bzgl. einer Vermietung an Dich mit dem Steuerberater besprechen.
Ok also rufe ich an und sage ich zahle keine richtige Miete nur Wohnkosten oder wie nennt man das?. Dann beraten Sie mich.
Naja ich will meine Umstände machen und gerne schnell weg. Sie will nichtmal irgendein Papier ausfüllen noch zum Steuerberater wegen mir :D
Dann beraten Sie mich.
Imperativ?
Besprich zunächst mal mit Deiner Scwester, wie Ihr das gemeinsam handhaben wollt.
Die Schwester muß ja schließlich entscheiden, ob sie Miete von Dir haben will oder nur einen Kostenersatz oder was-auch-immer.
Das Ergebnis Eurer Gespräche papierschriftlich mit Euren Unterschriften festhalten und dem Jobcenter ebenso papierschriftlich mitteilen.
So würde ich an Eurer Stelle vorgehen.
Nicht anrufen - das hat rechtlich keine Bedeutung.
Sie will nichtmal irgendein Papier ausfüllen noch zum Steuerberater wegen mir
Zumindest eines dieser beiden Dinge wird sie tun müssen.
Meine sämtlichen Äußerungen hier stellen weder eine (Rechts)beratung dar, noch ersetzen ein solche.
Das Leben ist nicht immer isiii :)
Da ich Deine Frage nunmehr für mehr als ausreichend beantwortet halte, bin ich jetzt raus - Ciao
Ihr lebt zusammen in der Wohnung und du bezahlst deiner Schwester monatlich einen Betrag x. Per Überweisung oder bar?
Entspricht dieser der ortsüblichen Miete oder ist das nur dein Anteil an den Nebenkosten? Du verbrauchst in der Wohnung Wasser, Strom.. dein Anteil am höheren Bedarf an Lebensmitteln?
und bist hoffentlich auch dort gemeldet.
Wenn ich nicht irre, kann deine Schwester dir auch eine Wohnungsgeberbescheinigung ausstellen- kommt aber drauf an, welche Leistungen du beziehen willst. Unter Verwandten bin ich nicht verpflichtet einen Mietvertrag abzuschließen oder Miete zu verlangen.
Sofern deine Schwester hier Einnahmen erzielt, muss sie diese auch bei ihrer Steuererklärung angeben- dies sollte sie dann mit einem Steuerberater klären.
Sie hat nichtmal einen Mietvertrag und hat keine Ahnung von sowas. Ich weiß gar nicht mehr weiter. Und jetzt sitze ich auch noch hier fest 😰weil ich dann keine Zahlung mehr bekomme von Jobcenter. Und bis ich einen Job finde neben mein Vollzeitstudium weiß ich auch nicht:(
Dein Vorteil- mit dem Fernstudium bist du ortsungebunden und kannst Wohnung nach Job richten.
Du hast eine Ausbildung- geht dein Studienwunsch nicht in Teilzeit? Dann könntest du dir eine Teilzeitstelle im Ausbildungsberuf suchen, dann die Wohnung, nebenher studieren.
Je nachdem- vielleicht auch eine WG?
Irgendjemand hat dir einen Wohnungsberechtigungsschein empfohlen- hast du dich darum bereits gekümmert?
Ja gemeldet bin ich. Also brauchen wir keinen Mietvertrag? Aber was gebe ich dann dem Jobcenter ab. Ich bezahle sie aber einfach Bar und nur 200 Euro vorübergehend bis ich selbst ne Wohnung finde. Ich weiß nicht was ich den Jobcenter sagen kann. Oder wie ich eine eigene Wohnung bekomme ohne Arbeit. Weil ich studiere Vollzeit und einen Job muss ich noch suchen. Aber will so schnell wie möglich raus aus der Wohnung meiner Schwester weil ich will keine Umstände machen.
Wenn du deiner Schwester Miete zahlst, sind das steuerpflichtige Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, auch wenn kein schriftlicher Mietvertrag besteht.
Das Eigentum deiner Schwester hat aber keinen Einfluß auf die Zahlungen vom Jobcenter.
Ok ich will ihr keine Umstände machen, sie ist jetzt schon sauer. Damm muss ich wohl nur von Bafög leben falls ich es bekomme und wenn ich eine eigene Wohnung finde kann ich es ja dem jobcenter schicken. Aber das Problem ist es ist schwer eine Wohnung zu bekommen ohne Arbeit:( . Weiß gar nicht mehr weiter.
Du brauchst nirgendwo Anonym fragen. Das ist so. Ansonsten macht Ihr euch beide Strafbar.
Entweder gibt es einen "richtigen" Mietvertrag, das JC zahlt die Warmmiete und deine Schwester muss Steuern bezahlen. Oder DU wohnst dort Gratis.
Also wenn ich einfach sage ich wohne gratis, dann gibt es keine Probleme ? Aber dann fragt das Amt wieso sie mir dann Geld geben müssen, wenn meine Schwester mich bezahlt 😅?. Vielleicht lasse ich ed ganz mit dem Antrag wegen den Umständen. Hoffentlich bekomme ich Bafög. Nur dann finde ich nie eine eigene Wohnung :( . Und bis ich eine Arbeit finde weiß ich nicht. Habe ja noch ein Vollzeitstudium:(.