Neues Waschbecken ins Bad einbauen

8 Antworten

So lange die installierten Becken funktionsfähig sind, muss der Vermieter gar nichts machen. Wenn dir dein Waschbecken nicht mehr gefällt, kannst du das austauschen, musst aber gewährleisten dass die Arbeit fachmännisch gemacht wird und der ursprüngliche Zustand wieder hergestellt werden kann.

bambinaa 
Beitragsersteller
 14.09.2010, 16:49

Also kann ich ohne den Vermieter zu fragen ein neues Waschbecken fachgerecht einbauen. Es ist ja kein außergewöhliches, nur eins, womit sich in meinem Bad viel mehr Platz sparen lässt. Meine Toilette ist wohl mega-alt und das Rohr, das in den Boden geht, schon ganz schwarz. Außerdem hab ich keinen normalen Spülkasten zum Wasser sparen. Könnte ich auch erneuern, wenn es der Vermieter finanziell nicht übernimmt?

Wenn die Sanitären Anlagen kaputt gegangen sind, ohne dass Du die Schuld dabei trägst.

Hallo bambinaa, Du kannst beruhigt einen neuen Waschtisch in Deine angemietete Wohnung einbauen lassen. Oder ihn zumindest fachgerecht ansetzen und verbinden! Wenn der Waschtisch eine andre Form als der Vorherige hat, mußt Du ihn mit Sicherheit wieder bei Auszug entfernen! Sofern der Vermieter es erkennt. Es sei denn , der Waschtisch hat einen Schaden. Dann muß der Vermieter den WT umgehend erneuern! Über Sanirungen für ein Bad bzw. WC, war mal vorgegeben, alle 30 Jahre Erneuerung. Wird aber nicht immer durchgeführt! Wünsche Dir ein gutes Gelingen. Mit freundlichem Gruß, Hk.

Üblicherweise darfst Du alle nicht wesentlichen Veränderungen in der Whg ausführen. Beim Waschbecken sagt man dem Vermieter Bescheid. Generell stimmt der Vermieter immer zu, da Du beim Auszug einen gleichguten Zustand wie beim Einzug hinterlassen mußt.

Die Kosten muß der Vermieter ab 250.- erst einmal übernehmen. Da dies aber eine Schönheitsreperatur ist, darf er diese so auf deine Miete umlegen, dass nach 7 Jahren seine Kosten wieder für ihn drin sind (gemäß aktuellen Gerichtsurteil).

Der Vermieter muss überhaupt keine Kosten für eine Badsanierung übernehmen. Du könntest natürlich freundlich nachfragen, ob er sich möglicherweise beteiligt. Bei Toi-Schüssel wird von einer Lebensdauer von 30 Jahren ausgegangen.

Ein neues Waschbecken würde ich nur mit Erlaubnis des Vermieters (schriftlich) einbauen, da es sich um eine bauliche Veränderung handelt. Gleichzeitig muss geregelt werden, wie es sich bei Deinem Auszug mit dem von Dir eingebauten Waschbecken verhält. Bleibt es in der Wohnung oder muss das alte wieder (an-)montiert werden?