Muss mein Sohn geschenktes Geld vom verstorbenen Opa an die Erben zurück zahlen?

9 Antworten

Könnt ihr auch wieder argumentieren, ob es etwas schriftliches gibt...

Da der Onkel nicht beweisen kann, dass es nicht geschenkt wurde, Geld behalten. Merkwürdiger Onkel, der vom Enkel Geld zurück fordert.

Angi566 
Beitragsersteller
 22.02.2018, 20:53

Ja wirklich merkwürdig.....ich würde es ja noch einsehen wenn ich mir was geliehwn hätte....aber es ist sein Enkel gewesen...

Da zweifel ich an das Gute im Menschen....aber der Spruch...bei Geld hört die Freundschaft auf.....stimmt wohl...

iQMastermind69  22.02.2018, 21:21
@Angi566

beinhaltet die sehr irrige Annahme, dass innerhalb der Familie grundsätzlich Freundschaft herrsche :-)

Angi566 
Beitragsersteller
 22.02.2018, 21:55
@iQMastermind69

Das ist wohl so! 😉

  1. Ein Rückgabeanspruch existiert nur im Rahmen des sog. Pflichtteilsergänzungsanspruches (anteilig) bzw. bei einer sog. "böswilligen Schenkung" mit der Absicht, den Erben zu benachteiligen.
  2. Dies möge der Onkel ebenso beweisen wie die behauptete Tatsache, dass es sich bei der Schenkung um ein Darlehen handelt ... wenn möglich gerichtsfest. Und da jedes deutsche Finanzamt selbst bei einem zinslosem Darlehen unter Verwandten von einer Schenkung ausgeht ... mal besonders viel Spass
  3. Die Schenkung bedarf zwar eigentlich der notariellen Beurkung, aber der Mangel einer fehlenden notariellen Urkunde wird geheilt durch die Tatsache der realen Schenkung, hier also die Überweisung.
  4. Die Beweislast dafür, dass es ein Darlehen sei und damit dem Erbe zuzurechnen, obliegt dem Onkel. So wie dargestellt: Aussage gegen Aussage.

Das gebotene Geburtstagsgeschenk für den "lieben Onkel" scheint mir ein ButtPlug inkl. Sekundenkleber als Gleicremesubstitut ...

Angi566 
Beitragsersteller
 22.02.2018, 21:51

Danke...."der Gute" bekommt von mir kein Geschenk mehr.....aber ich weiss wie du es meinst....

Die vergesssen alle das auch sie schon was bekommen haben vom Opa....er selbst steckte auch schon in der Klemme und er gab ihm Geld....ich weiss nicht ob das je zurückgezahlt wurde. Ist mir aber auch egal...es war doch seins und er konnte selbst entscheiden wer, wann und wieviel er gab. Ich weiss nur, das ich von keinen Neffen und Nichten etwas fordern würde. Aber ich bin halt ich und mein ❤ war schon immer was grösser.....manchnal auch zum Nachteil wie sich rausstelt.....😢

Das ist ganz egal. Auch Schenkungen fallen in die Erbmasse zurück. Es lohnt sich nicht hier einen Familienkrieg anzuzetteln, ihr verliert so oder so. Beratungsstunde beim Anwalt für Erbschaftsrecht aufsuchen, dann bist du schlauer als die meisten User hier.

Angi566 
Beitragsersteller
 22.02.2018, 21:03

Danke das werden wir auch machen müssen...

Dass man auf eine kurze, schriftliche Notitz einer Schenkung verzichtete, rächt sich nun.

Die Tatsache, dass man die Kontoverbindung für Ratenzahlung verlangte spricht nun für die Behauptung des Onkels, man wäre selbst von einem rückzahlbaren Darlehen ausgegangen.

Welchen Vortrag ein angerufenens Gericht nun für glaubwürdiger hält, weiß hier niemand vorherzusehen.

Das Gericht forscht dann den mutmaßlichen Willen des Erblassers aus etwa, ob der Erblasser in der Vergangenheit Finanzhilfen als Darlehen gewährte oder sich vor Zeugen über die Hilfe an seinen Enkel alssoclche geäußert hat.