17 jährige unerschreibt Schuldschein, ist der gültig?
Habe einer 17 jährigen Geld geliehen, sie hat Schuldschein unterschrieben. Jetzt will sie nicht zurückzahlen, sagt der wäre ungültig, weil sie noch Minderjährig ist. Stimmt das?
4 Antworten
soweit ich weiss, ist sie bedingt geschäftsfähig. sie müsste also für diese schulden haften. wenn sie von vorne herein auf diese aussage spekuliert hat und das geld von dir nahm, wäre es sogar vorsätzlicher betrug. das käme sie wohl teuer zu stehen.
das ist eine menge geld, das dir ja auch fehlt. also ich bin der meinung, dass sie das zurückzahlen muss. ihre ausrede mit der minderjährigkeit ist bloss aus angst, da sie es zur zeit scheinbar nicht zurückzahlen kann oder will. stelle sie vor die wahl, zurückzahlen, oder anzeige wegen vorsätzlichem betrug, wobei sie dann ebenfalls zahlen muss + gerichtskosten + eventuell haftstrafe. mal sehen, wie sie darauf reagiert. sage ihr, du hättest dich kundig gemacht. viel glück.
ach ja, verzugszinsen würde ein gericht ebenfalls berechnen.
die schuldscheine hat sie ja unterschrieben und der betrag verteilte sich ja auf ein halbes jahr. sie hat also nicht auf einen schlag dieses geld von dir erhalten. so, das problem wird sein, dass sie nicht zahlen kann, wegen geldmangels. rate ihr zueiner ratenzahlung, denn wenn die sache vor gericht geht, kommen eine menge mehrkosten auf sie zu. da sie bedingt geschäftsfähig ist, hat sie auch für ihre taten zu haften. erzähle ihr ruhig, dass sie mit ihrer ausrede vor gericht keine chance hat.
-- We WWnn man ihn unterschrieben hat, ist er im Prinzip rechtskräftig, aber SIE bist noch nicht 100% geschäftsfähig mit 17 Jahren!!!!!
-- Vom siebten bis zum vollendeten 18. Lebensjahr beschränkt geschäftsfähig. Das heißt, dass bestimmte, von ihnen abgeschlossene Rechtsgeschäfte gültig sind. So können altersübliche, geringfügige Geschäfte ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters abgeschlossen werden, wenn sie mit dem Taschengeld bezahlt werden. Zum Beispiel der Kauf einer CD, einer Zeitschrift, eines Buches. Andere Rechtsgeschäfte allerdings bedürfen der Zustimmung des gesetzlichen Vertreters. Nämlich die, die für den beschränkt geschäftsfähigen jungen Menschen rechtlich nicht vorteilhaft sind. Ihr Kind kauft sich zum Beispiel ein für seine finanziellen Möglichkeiten viel zu teures Fernsehgerät. Sie sind mit dem Kauf nicht einverstanden. Dann haben Sie das Recht, den Kauf rückgängig zu machen. Sie bekommen das Geld zurück. Oder Sie können den Kauf nachträglich genehmigen. Das würde im Übrigen auch zum Beispiel für eine durch Ihr Kind abgeschlossene Ratenvereinbarung gelten.
und was heist das jetzt? Ich habe einer Freundin meiner Tochter helfen wollen, weil die privat Geldprobleme hat, habe ihr über einen Zeitraum von 6 Monaten Geld geliehen, was sie auch immer unterschrieben hat, nun sagt sie, das bekommste nicht wieder, weil ich bin keine 18 Jahre und das wäre nicht gültig, was sie da unterschrieben hat, mittlerweile ist das ein Betrag von 3100€...was soll ich nun machen????
nein und ja. minderjährig ja, aber hier geht es um einen Vertrag und der hat was mit geschäftsfähigkeit zu tun. als 17 jährige ist sie nicht voll aber teilweise geschäftsfähig, sonst könnte sie ja nicht mal im supermarkt was kaufen. ich denke, hier geht es in erster linie um die höhe des darlehens...n schuldschein über 300 euros oder 3000 euros macht den unterschied aus.
Es geht um 3100€.....
Man kann nicht mal einen Handyvertrag abschließen wenn man das 18 Lebensjahr nicht vollendet hat. Kreditverträge sind ungültig von unter 18 Jähriegen und bedürfen der zustimmung des Vormundschaftgericht nicht der Erzieungsberechtigten das Geld ist weg.
Es geht um 3100€........