Ich habe einem damaligen Freund Geld geliehen und er will es nicht zurückbezahlen, kann ich chatverläufe wo er dies bestätigt verwenden?

7 Antworten

aufgrund der chatverläufe und zeugen bist du schon mal auf dem besten weg.

jetzt musst du nur noch eine Frist setzten für die Rückzahlung.

14 Tage sind angemessen, da er ja schon mehrmals eigen gesetzte Fristen hat verstreichen lassen.

Erläutere Ihm, dass Deine Zeugen aussagen werden und der schriftliche Chatverlauf ebenfalls Deinem Anwalt vorgelegt wird.

Jeder mündliche Vertrag ist bindend, Zeugen sind gut, wenn sie nicht zur Familie gehören oder als Partner gelten...

Solltet Ihr nicht gerade einen Vergleich schliessen, sollte er die Kosten für das Verfahren auch noch kompl. zahlen.

Hoffentlich stellt er keinen Insolvenzantrag. Auch bei Privatinsolvenz wirst du auf Deinen Kosten sitzen bleiben.

Bei Geld hört Freundschaft auf. So einfach ist das. Heutzutage hat man auch nicht wirklich Freunde, sondern Menschen mit denen man nur gerne seine Zeit verbringt. Solange man so ist wie sie einen haben wollen und du ihnen nützt benehmen sie sich auch wie Freunde. Zur Rechtslage, ohne etwas handfestes wie einen Vertrag wirst du wenig machen können. Gehe am besten in eine Anwaltskanzlei und lass dich beraten. Vielleicht gibt es ja doch etwas was du tun kannst, falls nicht siehe es als Lehrgeld an.

Wenn die Summe im Chat, sowie die Bestätigung von ihm da ist, dass er dir dieses zurück zählt, kannst du zu einem Anwalt gehen. Zwar ist vertraglich nichts vereinbart, aber das muss dich nicht interessieren. Du musst vorerst eine Frist setzen. Dort klärt dich aber ein Anwalt auf.

Bereite einen Schuldschein vor und lass die Frist offen.

Wenn er bei der nächsten Nachfrage wieder erklärt, dass er es bald zurückzahlt, dann geht drauf ein und verlange aber, dass er den Schuldschein unterschreibt. Dabei wird auch die von ihm genannte Frist mit Datum eingetragen.

Auf Basis dieses Papiers kannst du nach Fristablauf das gerichtliche Mahnverfahren einleiten.

Ich hoffe der Schuldner ist volljährig, sonst kannst du das alles vergessen und darfst dich an seine Eltern wenden.

uni1234  01.06.2018, 14:43

wieso sollten die Eltern etwas damit zu tun haben..........?

Monti55  01.06.2018, 14:45
@uni1234

Bei einem Minderjährigen sind die Eltern die gesetzlichen Vertreter. Sie sind nicht haftbar zu machen, aber sie können nachträglich über die Gültigkeit von Verträgen entscheiden.

Bei Vorliegen ausreichender Beweise wäre es allerdings möglich, auch einen minderjährigen Schuldner zu verklagen und gegen ihn einen Titel zu erwirken, der ihm bis zu 30 Jahre am Bein hängt.

Evtl. entscheiden sich die Eltern dafür, ihm diesen Ärger zu ersparen und die Sache anders zu regeln.

Leo005  27.12.2020, 15:51

@uni1234

Weil er, wenn er nicht volljährig ist, nur eingeschränkt geschäftsfähig ist.

Du kannst online das Mahnverfahren gegen eine Gebühr starten. Dafür mußt du zunächst die Forderung noch nicht einmal begründen oder nachweisen. Er wird dann schon merken wie ernst dir die Sache ist.

Bubbeels 
Beitragsersteller
 09.06.2018, 10:04

Und wie mache ich das ?

Still  09.06.2018, 11:38
@Bubbeels

Einfach dein Amtsgericht und Mahnverfahren bei google eingeben und dann wirst du auf einen Link treffen.