Muss ich Geld zurückzahlen wenn Nachhilfeschüler einfach nicht erscheint?
Hallo,
ich gebe neben dem Studium Nachhilfe, wovon ich meine Studiengebühren bezahle. Ich habe im Februar einen neuen Schüler angenommen, mit welchem ich einen festen monatlichen Betrag für eine bestimmte Anzahl von Stunden vereinbart habe (habe ich schriftlich per Mail). Das Geld gabs im Voraus.
Der Schüler ist 2 mal erschienen und war mit der Nachhilfe auch sehr zufrieden, wie er mir schriftlich mitgeteilt hat. Allerdings ist er ab da nicht mehr gekommen. Er hat die Termine immer wieder verschoben, auch öfter mal erst, wenn die Nachhilfe eigentlich schon begonnen haben sollte.
Jetzt hat er wie schon befürchtet doch kein Interesse mehr an den Stunden, möchte jedoch sein Geld zurück. Muss ich ihm das zurückzahlen? Da er immer verspätet abgesagt hat, konnte ich niemanden finden, der ihn ersetzt, außerdem habe ich anfangs neue Anfragen abgelehnt, da ich keine Zeit mehr hatte. Ich weiß, dass ich zu gutmütig war, aber jetzt ist es zu spät...
Ich bin auf das Geld angewiesen! Was soll ich machen?
Vielen Dank im voraus!
17 Antworten
Nein du musst das Geld nicht zurückzahlen, aus den eben genannten Gründen. Wenn ihr einen Vertrag habt muss er auch weiter zahlen bis er gekündigt hat und die Kündigungsfrist abgelaufen ist.
Sag ihm das so.. es ist eigenes Verschulden und du hast die Stunde für ihn reserviert.. also würde ich es behalten!
Du brauchst dir auch nicht unbedingt Terminverschiebungen gefallen zu lassen. Du bestimmst, wann du die Unterrichtsstunden ansetzst. Teile seinen Eltern mit, dass ihr Filius scheinbar war besseres vorhat und such dir andere Schüler, denen auch etwas daran liegt, Hilfe zu bekommen.
Ich würde es mit ihm nochmal besprechen. Es war eine nicht erbrachte Leistung wenn keine Stunde statt fand, allerdings wäre er auch dazu angehalten einen ausweich Termin war zu nehmen und dir bei Absagen rechtzeitig bescheit zu geben. Wenn du sozusagen die Stunde schon begenonnen hast und nur noch auf sein erscheinen wartest, kann er kaum verlangen das du umsonst dort sitzt.
Am besten für beide Seiten wäre es, wenn man den Restbetrag halbiert, also eine Hälfte als dein Schaden angerechnet wird und die andere Hälfte als nicht genutzte Leistung zurück gezahlt wird. Wenn du es nicht direkt kannst, dann eben in kleinen Raten. Allerdings wäre das ein Entgegen kommen, er hat den Schaden verursacht, nicht du.
Sollte er auf die gesamte Summe bestehen, würde ich ruhig darauf verweisen, dass die Absagen, Verschiebungen und das auch oft schon zu spät, von ihm eingeleitet wurden und dich keine Schuld trifft wenn er dir die Möglichkeit nimmt, deine Leistung zu erbringen, du wolltest dies ja. Wie es rechtlich aussieht, kann ich dir aber nicht sagen.
Beim nächsten Mal solltest du bei solchen Fällen ein Schreiben aufsetzen in dem soetwas geregelt wird und dies unterschreiben lassen. Hättest du nun sowas in der Hand, könntest du dich darauf berufen.
Du hast einen Vertrag geschlossen und ihn auch erfüllt. Wenn der Auftragsgegner den Vertrag nicht erfüllt oder kann, oder sogar ohne Nachricht für diese Dienstleistung nicht erscheint, ist das ausschließlich seine Sache. Du mußt nichts zurückzahlen. Du hast dich darauf eingerichtet, vorbereitet und gewartet. Tipp: Informiere die Eltern über das Schwänzen. Es könnte sein, daß sie Dir den Vorwurf machen, Du hättest nicht genügend mit dem gearbeitet, wenn er weiterhin schlechte Noten hat.