Muss man steuern für ein Erbe aus dem Ausland zahlen?
Also wie viele wissen gibt es in Deutschland eine Erbsteuer (ich bin ein deutscher Staatsbürger, ich wurde hier geboren und lebe mein ganzes Leben hier) und das Ding ist mein (entfremdeter) Vater ist kurz vor dem "gehen" und ich wurde informiert das wenn es passiert ist dass ich 2 Häuser und Geld erben werde. Aber das ding ist mein Vater ist Kanadier und ist in Kanada geboren und lebt fast sein ganzes Leben da (und die Häuser und das Geld ist auch da). Und das Ding ist Kanada hat keine Erbsteuer.
Also wenn ich es erben würde müsste ich dann keine Erbschaftssteuer zahlen oder nicht (weil ich ja kanadisches Eigentum erbe)?
5 Antworten
die Erbschaft must dem Finanzamt melden, du hast einen Freibetrag von 400.000€ für alles darüber hinaus fällt Erbschaftssteuer an.
Geldbeträge können überwiesen werden
Du bist als Inländer nach den Erbschaftsteuer und Schenkungsteuergesetz unbeschränkt Steuerpflicht. Damit ist auch der Erwerb ausländischen Vermögens steuerbar.
Auf dem Gebiet der Erbschaft und Schenkungsteuer gibt es auch kein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Kanada das das besteuerungsrecht für Deutschland einschränken würde. Und wenn Kanada keine Erbschaftsteuer hat gibt es da auch keine Doppelbesteuerung und keine ausländische Steuer die angerechnet würde.
Nach § 2 ErbschStG fällt die Erbschaftssteuer nur an, wenn der Erblassser (hier also dein Vater) bei seinem Tod ein (deutscher) Inländer ist. Da dein Vater Kanadier ist und auch dort seinen Wohnsitz hat, unterliegt dessen Vermögen m.E. nicht der deutschen Erbschaftssteuer. Da das Gesetz aber äußerst unübersichtlich ist, empfehle ich unbedingt, einen auf ausländisches Steuerrecht spezialisirten Steuerberater zu befragen.
Beschränke Steuerpflicht haben wir hier doch nicht. Der Erwerber ist Inländer-> unbeschränkte Steuerpflicht. Hätte schon gereicht wenn er Nr1 zu Ende gelesen hätte
Nr. 1 redet nur vom Erblasser, nicht vom Erben.
aha, welcher Punkt bei Nr. 1 soll denn zutreffen ?
Satz 1, Dritte Alternative. Der Erwerber ist zum Zeitpunkt der Entstehung der Steuer Inländer
Seid ihr wirklich der Meinung, dass der inländische Sohn als Erbe seines kanadischen Vaters für dessen in Kanada belegenen Nachlass hier hn der BRD voll erbschaftssteuerpflichtig ist ? Wie soll denn das FA überhaupt erfahren und nachprüfen, ob und in welcher Höhe hier ein Steuertatbesrand besteht ? Und welche Aufklärungspflicht gegenüber dem FA soll der Sohn haben ?
- ja
- Das war nicht die Frage
- § 370 AO https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__370.html
In Kanada nicht, in Deutschland schon. Dem deutschen Fiskus ist es egal, ob das Erbe im In- oder Ausland liegt. Ausnahme wäre, wenn es ein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Kanada bei der Erbschaftssteuer gäbe. Das ist aber nicht der Fall.
Und das Ding ist Kanada hat keine Erbsteuer.
Aber Du bist in Deutschland steuerpflichtig. Die kanadischen Gesetzen interessieren unsere Behörden erst mal gar nicht. Kann aber sein dass es irgend ein Abkommen dazu zwischen D und CAN gibt. Ich würde mich mal nach einem Steuerberater umsehen der mit der speziellen Materie vertraut ist
Du hast nur die Nummer 1 im § 2 gelesen, ein oftmals fataler Fehler, wenn man mitten im Gesetz aufhört.
Lies mal Nummer 3.......