Zwangseinweisung vom Krankenhaus ins Altersheim und wieviel bleibt zum Leben übrig?
Hallo zusammen, mein Vater ist Pflegefall Pflegestufe 2 . Jetzt meine Frage ! ist eine zwangseinweisung dirket vom Krankenhaus in ein Altenheim möglich? Und wieviel muss meine Mutter von ihren Ersparnissen dafür aufbringen bzw welche Grenze ist Pfändungsfrei? Was ist mit Häusern die er besitzt und mit einem Auto das über einen Kreditvertrag läuft bei dem er Kreditnehmer ist? Mit Freundlichen Grüssen
5 Antworten
Zunächst entscheidet der Medinzinische Dienst der Krankenkassen mit den Angehörigen und Ärzten bzw. sozialem Dienst des Krankenhauses den Pflegebedarf und - möglichkeiten deines Vaters.
Entweder kann er ambulant häuslich gepflegt werden oder er bedarf einer Betreuung rund un die Uhr in einem Pflegeheim.
Die Kosten trägt er selbst; neben Leistungen aus der gesetzl. Pflegeversicherung (450 EUR - 1.550 EUR) hat er also all seine Einkünfte (Renten, Zinsen, Mieteinnahmen) und Vermögen (Immobilienbesitz) einzusetzen.
Seine Häuser hat er zu verkaufen, wenn er die monatliche Zuzahlung von 1.400 - 1.800 EUR für einen Pflegeplatz oder rd. 900 EUR für einen Pflegedienst nicht aus laufenden Einkünften decken kann. Selbstverständlich muss seiner Ehefraus angemessener Lebensunterhalt und die derzeitige Wohnung verbleiben.
Darüberhinaus wärst du zu Elternunterhalt verpflichtet, um die Kostenlücke der Pflege zu füllen :-O
Das Sozialamt leistet nur, wenn sonst nichts mehr da ist und du dich arm rechnest - aber nimmt dich als Erbe der Häuser in Regress, d. h.leitet Ansprüche aus Leistungen auf sich über und verscherbelt die Hütten für die Staatskasse, bevor du sie bekommst.
G imager761
Eine Zwangseinweisung gibt es nicht. zunächst ist zu klären, ob Ihr Vater noch im Besitz seiner geistigen Kräfte ist, dann muss er befragt werden, wo er leben möchte. Ist er es nicht mehr und es gibt keine innerfamiliäre Regelung, wer als Betreuer für ihn zuständig ist, wird das Amtsgericht aktiv und eine Betreuung bestellen. Diese kann, wenn sie davon überzeugt ist, dass er zu Hause nicht angemessen versorgt werden kann, eine Einweisung in ein Heim veranlassen. Dagegen kann sich die Familie auch nicht wehren. Darum ist es so ungeheuer wichtig, auch in jungen Jahren eine Betreuungsregelung zu treffen. Zunächst wird das Pflegegeld für die Heimunterbringung verwertet, die reicht sicher nicht aus, dann kommt seine Rente, war ihre Mutter nur Hausfrau, verbleibt ihr nur der Mindestanteil zum Lebensunterhalt, angerechnet hierauf werden eigene Einkünfte, wie eigene Rente oder Kapitaleinkünfte.Ihre Mutter ist als Ehefrau ihm gegenüber auch zum Unterhalt verpflichtet, Mieteinnahmen aus den Häusern würden auch zunächst für seine Heimkosten mit verwertet. Reicht das alles nicht, steht auf Sicht der Verkauf eines der Häuser an, denn das Sozialamt tritt nur bei Bedürftigkeit ein. Und die ist bei mehreren Häusern nicht gegeben. Das Eigenheim, in dem die Eltern vielleicht gelebt haben und ihre Mutter noch wohnt, ist geschützt. Sie schreiben von Häusern, d.h. da ist verwertbares Vermögen. Gehört nichts davon Ihrer Mutter, kann es auf Sicht zum Verlust dieser führen. Er ist zwar Kreditnehmer für das Auto aber evtl. hat ihre Mutter den Kaufvertrag mit unterschrieben, dann haftet sie mit gesamtschuldnerisch und muss entscheiden, ob sie sich das Auto noch leisten kann und will. Dann wäre es sinnvoll es zu verkaufen und den Kredit aus dem Vermögen des Vaters abzulösen. Wenn noch möglich, sollten sie sich innerhalb der Familie über eine Betreuungsregelung einigen und ggf. den Betreuungsantrag beim zuständigen Amtsgericht noch stellen.
Wenn er selbst Vermögen besitzt, wird das, wenn die Rente nicht reicht, zuerst für die Versorgung herangezogen. So müssen dann nicht die Angehörigen einspringen. Ein Erbe kann man erst antreten, wenn der Erblasser (Erb-Lasser, nicht Er-Blasser) bereits tot ist. Und vererbt wird nur, was zu diesem Termin noch übrig ist.
Zwangseinweisung gibt es nicht...außer in Bayern scheinbar. .Die Pflege wird von seiner Rente bezahlt (abzüglich : einen Teil für Deine Mutter) wenn es nicht reicht werden Besitztümer verkauft. Am Ende müssen Angehörige mitzahlen. Das Auto müßt ihr verkaufen oder ihm abkaufen, das macht alles der Sachwalter.
Caro2106. Zwangseinweisung für den eigenen Vater beantragen? Ist wohl ein Witz! Solange Dein Vater noch Vermögenswerte besitzt, solltest Du versuchen die notwendigen Pflegeprobleme in den eigenen vier Wänden zu lösen. Es gibt genügend ambulante Betreuer, das Krankenhaus wird dabei behilflich sein. Auch eine schwierige Sache kann man mit Vernunft lösen. Du solltest den Respekt gegenüber Deinem Vater wegen seinem Pflegebedürfnis nicht verlieren.
ist eine zwangseinweisung dirket vom Krankenhaus in ein Altenheim möglich?
Jede Zwangsunterbringung muß durch ein Gericht genehmigt werden.
Solange das ist nicht der Fall ist, erübrigen sich die restlichen Fragen.