Muss man sich auf ein Vermittlungsvorschlag bewerben wenn er Deutlich weniger Geld einbringt als andere Jobs?

4 Antworten

Die "Aussicht" auf einen anderen Job, bewahrt dich nicht davor, dich bewerben zu müssen. Es kann ja auch sein, dass der Mindestlohn nach der Probezeit aufgestockt wird.

Es heißt ja noch lange nicht, dass du diesen Job auch wirklich bekommst. Sieh die Bewerbung einfach als Übung an.

Das kannst du im § 140 SGB - lll zumutbare Beschäftigung nachlesen und die Sperren auf eine Ablehnung ohne wichtigen Grund im § 144 Abs. 4 SGB - lll ,sollte bei der 1 Ablehnung dann 3 Wochen geben !

Kannst du ablehnen .. Das ist nur ein Vorschlag .. Ich kenne Leute die sind arbeitslos seit 6/7 Jahren und haben schon locker 100 Job Vorschläge abgelehnt. Sag einfach deinem Berater das du einen besseren Job in Aussicht hast ...

BigBen38  04.09.2015, 06:52

Richtig und falsch - als Alg1 Bezieher OHNE unterstützendes H4 darf man eine deutliche Verschlechterung noch ablehnen...im H4 Bezug - also auch dann wenn man neben Alg1 schon Alg2 bekommt leider nicht ! 

Was übrigens auch der Grund der stetigen Verschlechterungen auf dem Arbeitsmarkt ist...

Aber wenn man ein anderes besseres Angebot in Aussicht hat - bewirbt man sich einfach 2 Tage später ...

Geht's dir nur um die Kohle ? Du solltest deine Tätigkeit auch ein wenig mögen,schliesslich bestimmt sie 1/3 deines Tages ?

Tumasz 
Beitragsersteller
 04.09.2015, 07:20

beide Jobs sind in meinem "beruf" Fachkraft für Lagerlogistik.. bzw sind die Gleichen Tätigkeiten  bei dem 10,20 job würde aber im arbeitsvertrag stehen Fachkraft für Lagerlogistik und bei dem anderen für 8,50 würde stehen Lagerhelfer ! somit müssen sie den branchenüblichen lohn nicht zahlen.. also eigentlich eine dreiste abzocke