Muss man sich auf ein Vermittlungsvorschlag bewerben wenn er Deutlich weniger Geld einbringt als andere Jobs?
Hallo , nun hat es mich erwischt und ich bin seit 11 jahren das erste mal arbeitslos und beziehe ALG 1 leistungen, und zwar habe ich gestern einen Vermittlungsvorschlag bekommen auf den ich mich bewerben muss. natürlich habe ich direkt dort angerufen ich würde dort 8,50 € verdienen... in meinem letzten Job waren es 11 euro die stunde.
Ich habe auch Aussicht auf einen job der 10,20 € die stunde bringt. das wäre grob das geld was man durchschnittlich in meinem Beruf verdient.
Muss ich also den Job für 8,50 € annehmen und dadurch das risiko eingehen den für 10,20 € zu verlieren ?
Mit was für einer Speere kann ich rechnen wenn ich einen vorschlag nicht annehme ? (Es wäre der erste vorschlag den ich bekommen habe)
4 Antworten
Die "Aussicht" auf einen anderen Job, bewahrt dich nicht davor, dich bewerben zu müssen. Es kann ja auch sein, dass der Mindestlohn nach der Probezeit aufgestockt wird.
Es heißt ja noch lange nicht, dass du diesen Job auch wirklich bekommst. Sieh die Bewerbung einfach als Übung an.
Das kannst du im § 140 SGB - lll zumutbare Beschäftigung nachlesen und die Sperren auf eine Ablehnung ohne wichtigen Grund im § 144 Abs. 4 SGB - lll ,sollte bei der 1 Ablehnung dann 3 Wochen geben !
Kannst du ablehnen .. Das ist nur ein Vorschlag .. Ich kenne Leute die sind arbeitslos seit 6/7 Jahren und haben schon locker 100 Job Vorschläge abgelehnt. Sag einfach deinem Berater das du einen besseren Job in Aussicht hast ...
Richtig und falsch - als Alg1 Bezieher OHNE unterstützendes H4 darf man eine deutliche Verschlechterung noch ablehnen...im H4 Bezug - also auch dann wenn man neben Alg1 schon Alg2 bekommt leider nicht !
Was übrigens auch der Grund der stetigen Verschlechterungen auf dem Arbeitsmarkt ist...
Aber wenn man ein anderes besseres Angebot in Aussicht hat - bewirbt man sich einfach 2 Tage später ...
Geht's dir nur um die Kohle ? Du solltest deine Tätigkeit auch ein wenig mögen,schliesslich bestimmt sie 1/3 deines Tages ?
beide Jobs sind in meinem "beruf" Fachkraft für Lagerlogistik.. bzw sind die Gleichen Tätigkeiten bei dem 10,20 job würde aber im arbeitsvertrag stehen Fachkraft für Lagerlogistik und bei dem anderen für 8,50 würde stehen Lagerhelfer ! somit müssen sie den branchenüblichen lohn nicht zahlen.. also eigentlich eine dreiste abzocke