Arbeitslos gemeldet, noch in Arbeit schon Jobangebote erhalten, kann ich ablehnen?

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Es ist ein Vermittlungsvorschlag, den du auch ablehnen darfst. Erst ab dem Tage der Arbeitslosigkeit (01.12.14) bist du verpflichtet nachzuweisen, dass du dir Mühe machst eine neue Stelle zu finden. Daher reicht es auch aus, wenn du selbst min. 5 Bewerbungen im Monat vorlegen kannst. Die Vermittlungsvorschläge kannst du dann direkt vernichten. Bei mir war das der Fall vor einem Jahr nevor ich mein Studium angefangen habe. Wurde mir so mitgeteilt. Andernfalls einfach nachfragen, tut nicht weh.

verreisterNutzer  10.11.2014, 22:09

Mit dem "direkten Vernichten der Vermittlungsvorschläge" würde ich sehr vorsichtig sein - wir befinden uns bei der Fragestellung nicht in einer studentischen Übergangsphase, sondern im "richtigen" Arbeitsleben!

Rika11  11.11.2014, 01:00
@verreisterNutzer

Von einem direkten Vernichten war nicht die Rede. Das Vernichten der Vorschläge sollte erst passieren, wenn die Situation wie oben geschildert es zulässt. Zudem ist es eine "studentische Übergangsphase", sondern habe ich 7 Jahre Berufserfahrung und kann bei einigen Dingen sehr gut mitreden ;-)

verreisterNutzer  11.11.2014, 01:26
@Rika11

Zitat: "Die Vermittlungsvorschläge kannst du dann direkt vernichten." (Zitat Ende). Aber gut...

Jedenfalls werden die Arbeitsbehörden immer restriktiver, wenn es darum geht, den Antragstellern "mangelnde Mitwirkung" nachzuweisen und Möglichkeiten zu finden, Sperrzeiten zu verhängen.

Ich empfehle dem Fragesteller, sich in geschickter Weise nach dem dritten Satz des Rates von @bmke2012 zu richten.

Das ist ein Vermittlungsvorschlag und kein Arbeitsvertrag. Du sollst Dich dort nur vorstellen. D.h. noch lange nicht, dass Du dort den Job bekommst. Und wer nicht will, kann das Gespräch so steuern, dass er den Job auch nicht bekommt. Die ARGE erfährt nichts, denn die Ablehnung muss vom AG nicht begründet werden.

Rechtliche Grundlagen einen Vorschlag abzulehnen, gibt es meines Wissens keine!

verreisterNutzer  11.11.2014, 01:48

Grundsätzlich sollte man jeden Vermittlungsvorschlag "ernst nehmen", allein um auszuschließen, dass die Arbeitsverwaltung (AA, Jobcenter, ARGE -wie immer sie sich schimpft) einen Ansatzpunkt dafür findet, einem "mangelnde Mitwirkung" vorzuwerfen und ggf. eine Sperrzeit verhängt. Hierzu ist es unabdingbar, sich den Wortlaut des Vermittlungsvorschlags genau zu verinnerlichen, inklusive der meistens auch vorhandenen Rechtsbelehrung. Des Weiteren sei angeraten, sich strikt an eine Eingliederungsvereinbarung zu halten, wenn eine solche vorhanden ist.

Und dass die vorgenannten Behörden "nichts erfahren", halte ich für eine gefährliche Aussage, denn wenn der zuständige Sachbearbeiter bei dem Arbeitgeber nachfragt, z.B. nach dem Grund der Nichteinstellung, dann ist der AG sehr wohl auskunftspflichtig!

Mal ganz ehrlich, sei froh, dass Du so schnell was bekommen hast, was zumindest in der Küche stattfindet!

Nimm den Job an, und wenn er Dir tatsächlich auf Dauer nicht liegt, kannst Du Dich immer noch was was Anderem umschauen.

verreisterNutzer  10.11.2014, 22:03

Passt auch toll in seinen beruflichen Werdegang... :-((

Erst wenn du Arbeitslos bist und eine Eingliederunsvereinbarung unterschrieben hast oder diese per Verwaltungsakt ergangen ist,also eine Rechtsfolgebelehrung stattgefunden hat,ist eine Sperre des ALG - 1 von 3 Wochen möglich !

Außerdem kannst du in den ersten 3 Monaten der Arbeitslosigkeit Angebote ohne Sperre ablehnen,wenn du mehr als 10 % weniger als im alten Job verdienen würdest. Ab dem 3 - 6 Monat musst du dann bis zu 30 % Einbusse hinnehmen.

Wenn du Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 hast, dann brauchst du in den ersten 3 Monaten keine Stelle annehmen bei der du weniger als 75% deines letzten Lohns beziehst. Daher solltest du dich ruhig erkundigen wie die Konditionen sind und dich ggf. auch bewerben, absagen kannst du dann ggf. immer noch.

Nur wenn du Harz IV beziehen würdest, dann musst du dich beweben, dort gibt es keine Einschränkungen und es werden sofort Sanktionen verhängt.