Verkehrslage, Baustelle vorm Haus, wie ist das mit dem Parken bei Parkverbotsschildern?
Hallo liebe Community,
wir haben alle (Anwohner) momentan das Problem, dass in der Nachbarschaft (auch vor unserem Haus) Parkverbotsschilder stehen, weil tagsüber die Gasleitungen ausgetauscht werden. Da es jetzt momentan sehr knapp mit den Parkplätzen ist, wollte ich mal fragen, wie die Rechtslage so ist:
Dürfen die Anwohner nachts, wenn die Baustellle nicht bearbeitet wird, auf den freien "gesperrten" Parkverbotsplätzen stehen?
Danke für eure Hilfe lg Predbabe
4 Antworten
Nein, das Verbot gilt immer.
Es gibt keinen Anspruch auf einen öffentlichen Parkplatz. Auch nicht für Anwohner.
Verkehrsschilder gelten grundsätzlich zu jeder Tages- und Nachtzeit! Ein Zusatzschild kann hier jedoch näheres regeln ("7-18 Uhr").
die Uhrzeiten für Tag oder Nacht stehen nicht da. Nur, ab wann das Parkverbot gilt (bspw. 26.09.2015). Und dann standen die Schilder nur noch da, ohne zu sagen, wie lange (bis die Schilder von den Arbeitern weggestellt oder wieder hingestellt wurden)!
Bei uns steht bei Baustellen immer die Uhrzeit dabei, von wann bis wann!
steht bei uns nicht. Jetzt knubbeln sich die Autos von den Anwohnern von 2-3 Straßen (eine Hauptstraße und zwei Nebenstraßen) immer noch bei uns. Und niergendwo steht, von wie viel Uhr bis wie viel Uhr die Sperre ist.
Wenn auf unter dem Verkehrsschild keine Zeitangabe steht, gilt das Verbotsschild 24h.
Müsst einfach ein paar Meter laufen. Ich denke, dass ist doch möglich.
Nebenbei: Unsere Nachbarschaft ist groß! Wir stehen mit zwei Autos auf unserer Auffahrt (auch wenn diese in naher Zukunft ebenfalls bearbeitet wird). Neben unserer Doppelhaushälfte sind jedoch auch Mehrfamilienhäuser, die haben auch mal mehr als ein Auto pro Familie, und vorher war es auch schon sehr "gedrängt", wenn die mit ihren Zweitautos parken wollten.
Die Gasleitungen werden über 2,5 km auf beiden Straßen-Seiten verlegt. Und laufen ist wirklich nicht das "Problem", sondern eher, wie viele wo parken wollen.
Ich habe heute selbst einige Autofahrer in eine Seitenstraße, die noch nicht renoviert wird, geleitet, damit diese nicht auf der einzigen Seite die noch befahrbar ist (vor unserem Haus) oder 3 km weiter parken müssen!
Und bei den Verkehrsschildern steht "ab 06.09.2015, ab 07:00 Uhr"! Mehr nicht. Daher wollten ich und meine Familie mal NACHFRAGEN, wie die Rechtslage ist. Weil wir uns nicht sicher waren!