3d-Druck-Service über ebay Kleinanzeigen welche Risiken?

2 Antworten

Versicherungen sind per se keine vorgeschrieben. Du haftest als natürliche Person und Einzelgewerbetreibender grundsätzlich mit deinem gesamten Privatvermögen.

Wenn du das ausschließen möchtest, bleiben dir zwei Möglichkeiten:

  • Berufshaftpflicht abschließen, die genau deinen Tätigkeitsbereich abdeckt
  • Kapitalgesellschaft gründen, die nur mit dem Betriebsvermögen haftet (GmbH bzw. in deinem Fall wahrscheinlich UG)

Beides entbindet dich aber dennoch nicht von der persönlichen Haftung, wenn du grob fahrlässig oder gar vorsätzlich einen Schaden verursachst: z.B. du druckst ein lizensiertes Teil vorsätzlich oder grob fahrlässig ohne Genehmigung des Rechteinhabers aus und begehst somit eine Urheberrechtsverletzung. Dann greift die sog. Durchgriffshaftung auf dein persönliches Vermögen, denn du begehst eine Straftat.

Du siehst, ein unternehmerisches Risiko bleibt also immer.

Noraxxel 
Beitragsersteller
 09.02.2021, 18:06

Dies ist ein Ausschnitt aus den AGBs von 3Faktur... somit wäre man doch die Probleme los, oder?

Notorious666  09.02.2021, 18:28
@Noraxxel

Jein, die 3Faktur AGB besagen, dass 3Faktur dann berechtigt ist, sich den entstandenen Schaden vom Kunden zurückholen. Wie gut das im Ernstfall gelingt, ist aber immer so eine Sache, die nicht zuletzt auch von der Bonität des Kunden abhängt. Deswegen sollte immer zuerst geprüft werden, ob eine mögliche Urheberrechtsverletzung vorliegt, bevor man Werke vervielfältigt.

Noraxxel 
Beitragsersteller
 09.02.2021, 18:05

(8) Soweit 3Faktur von Dritten oder von staatlichen Stellen in Anspruch genommen wird wegen einer Verletzung ihrer Rechte durch die von dem Kunden gestellte Vorlage, verpflichtet sich der Kunde, 3Faktur von allen Ansprüchen aufgrund einer Verletzung von Rechten Dritter – gleich aus welchem Rechtsgrund und egal worauf gerichtet – freizustellen und diejenigen angemessenen Kosten zu tragen, die 3Faktur durch die Inanspruchnahme oder durch die Beseitigung des rechtswidrigen Zustandes entstandenen sind.

(9) Dies gilt insbesondere für die Verletzung von Urheber-, Marken-, Wettbewerbsrechten oder sonstigen Schutzrechten Dritter und umfasst insbesondere die angemessenen Rechtsverteidigungskosten von 3Faktur. Die Freistellung wirkt auch – als Vertrag zugunsten Dritter – für die im Rahmen der Vertragsabwicklung eingeschalteten Erfüllungsgehilfen von 3Faktur.

Noraxxel 
Beitragsersteller
 09.02.2021, 17:55

Vielen Dank für ihre Antwort! Ich biete ja lediglich den Service an, Modelle zu drucken, welche mir die Kunden zusenden. Haften dann nicht die Kunden, welche eventuell auf irgendeine illegale Weise an die 3d Dateien gekommen sind?

Notorious666  09.02.2021, 18:05
@Noraxxel

Nein, der Druckservice haftet zuerst. Denn er vervielfältigt und verkauft durch den Druck ein geschütztes Produkt ohne Genehmigung des Rechteinhabers.

Im 2D-Druck ist das auch so: will ein Kunde z.B. ein Coca-Cola Logo auf ein T-Shirt gedruckt haben, wird ihm das vom Druckdienstleister verweigert. Wenn nicht, kann der Druckdienstleister von Coca-Cola auf Verletzung des Urheberrechts verklagt werden.

buma1978  09.02.2021, 18:37
@Noraxxel

Das Problem ist der Beweis. Der Kunde könnte abstreiten das Modell beigebracht zu haben. So wie Du in den USA für alle möglichen Ding bergeweise Haftungsausschlüsse unterschreiben musst, solltest Du ein Mal einen Anwalt bezahlen der einen entsprechenden Dienstleistungsvertrag entwirft, welcher Dich von den Risiken entbindet und die Haftung begrenzt.

Das Risiko ist überschaubar. Der Kunde sollte irgendwo bestätigen das er das abgegebene Design reproduzieren lassen darf.

Als Hersteller kannst du aber nicht wirklich überschauen wo der Kunde das einsetzt. Es wird also oft vorkommen das was nicht passt, zu weich/hart ist. Usw.

Ist also gut zu wissen was der Kunde mat machen will. Versuche es mal.