Muss ich ein Gewerbe anmelden, wenn ich eine kleine Reitschule betreibe?
Hallo, ich würde gerne wissen ob ich, wenn ich eine Reitschule im kleinen Stil betreibe, ein Gewerbe anmelden muss?
Genauergesagt geht es nicht (!!!!!!) um gewinnzwecke, sondern darum kindern, anfängern und wiedereinsteigern eine solide grundausbildung/ einführung in die klassische und korrekte reitweise bieten zu können. Das ich dafür Geld nehme soll nur die Unterhaltungskosten der Pferde decken. Es sind auch nur 2 (maximal 3) Pferde und keine Angestellten.
Muss ich da schon ein Gewerbe anmelden? Muss ich alles genau verbuchen und extra versteuern? bzw. kann ich ein Gewerbe anmelden und alles genau verbuchen, um von für den Betrieb gekaufte sachen die Mwst. absetzen zu können?
Danke im vorraus für hilfreiche antworten! :)
6 Antworten
Das betrifft ja nicht nur das Gewerbe, es geht hier sicherlich auch um Versicherungen und Co. Alles nicht so einfach, ich würde mich da mal mit einem Steuerberater oder Antwalt treffen. Es gibt auch gute Anwälte im Internet. Komme gerade nicht auf die Seite, aber dort kann man zum Beispiel seine Frage stellen und ein Budget festlegen. Hat ein Anwalt die passende Antwort so kann er die Frage annahmen und dir antworten.
Ansonsten würde ich vorschlagen, das du mal beim Gewerbeamt einen Termin machst. In der Regel helfen auch diese Beamten sehr gern weiter.
Das ist so ein typisches Gebiet, wo man zuerst einmal daran denken sollte, ob man das nicht als "Verein" aufzieht. Dazu braucht es 3 Leute und dann kann man den Verein eintragen und der Verein kann dann das Ganze betreiben.
Bei einem "Gewerbe" wird eine Gewinnabsicht unterstellt. Da ist es gefährlich, wenn man keinen Gewinn macht.
Eine Reitschule ist eindeutig ein Gewerbebetrieb, wenn eine Gewinnerzielungsabsicht vorliegt. Fraglich ist nur, ob man dir die fehlende Gewinnerzielungsabsicht glaubt, wenn du Geld nimmst.
Ein Gewerbe anmelden solltest du. Wenn du dabei aber keinen Gewinn erzeilst, hast du dadurch aber keine Steuernachteile.
(Und wie erwähnt. Gewerbeschein ab 18)
Nein, das ist eine sogenannte "selbständige Tätigkeit." Solange du keine Boxen vermietetst, mit Pferden handeltst, et... musst du keinen Gewerbeschein beantragen.
Steuern zahlen musst du natürlich trotzdem.
Na, dann arbeitet meine Freundin seit ca 25 Jahre ohne Gewerbeschein. Dagegen hat noch niemand was gesagt, weder Stadt noch Finanzamt.
Und da du unterrichten willst, übst du eine lehrende Tätigkeit aus. Also kein Gewerbe.
Diese Aussage ist absolut falsch ! Die ständige Rechtsprechung zu § 6 GewO stellt klar, dass nur lehrende Tätigkeiten innerhalb des staatlichen Bildungssystems nicht als Gewerbe zählen. Vielleicht sollte man keinen Steuerberater fragen, wenn es um Gewerberecht geht.
Ein Arzt hat ja auch keinen Gewerbeschein.
Das ist auch ein Freuer Beruf, also etwas ganz anderes.
so weit ich weiß ist Reitlehrer auch ein freier Beruf.
Meine Freundin hat eine Kinderreitschule. Sie hat dazu einen winzig
kleinen Hof im Außenbereich eines Ortes gepachtet/später gekauft. Sie
wollte natürlich einen Gewerbeschein, aber den hat sie nicht bekommen,
weil die Stadt in dieser Lage keinen Gewerbebetrieb wollte. Basta.
Sie
wollte schon aufgeben, da hat sie ein Steuerberater auf den schmalen
Pfad gebracht, dass sie einfach eine selbständige Tätigkeit anmelden
soll. Lehren, Unterrichten, Heilen. sind alles selbständige Tätigkeiten.
Ein Arzt hat ja auch keinen Gewerbeschein. Und da du unterrichten
willst, übst du eine lehrende Tätigkeit aus. Also kein Gewerbe.
Ich
würde mich aber mal bei der FN erkundigen. Meine Freundin hat damals
ein Ratgeberbuch bekommen über die Gründung einer Reitschule. Das hat
ihr sehr geholfen. Ich gebe allerdings zu, dass nicht genau weiß, ob es
wirklich die FN war, an die sie sich gewandt hatte oder vielleicht die
Landwirtschaftskammer.