Weiß das Finanzamt Bescheid?
Hallo!
ich habe da eine Frage, die mir schon die ganze Zeit im Kopf rum schwirrt.
woher oder wie genau will das Finanzamt oder Co denn wissen, wenn ich Geld verdiene, aber kein Gewerbe anmelde?
Angenommen ich kaufe und verkaufe Dinge im Internet weiter oder biete meine Dienste im Internet für Geld an, können die das dann herausfinden?
Man macht sich da ja auch einen Kopf und fragt sich ob man jetzt ein Gewerbe anmelden muss, wenn man irgendwie Privat Sachen auf eBay oder co verkauft oder mit Umfragen Geld verdienen will...
Wenn man Geld verdienen will aber nicht irgendwo angestellt ist/sein möchte, oder sonstiges, braucht man ja so gut wie für alles ein Gewerbe. Findet ihr nicht?
danke im Voraus und liebe Grüße!! :))
4 Antworten
Wenn Kunden in der Lage sind herauszufinden das du waren oder Dienstleistungen über das Internet anbietest kann das Finanzamt das auch. Und wenn du zb waren bei einem Großhändler kaufst, gleicht das Finanzamt auch schonmal ab ob die Kunden ein Gewerbe angemeldet haben und wenn ja ob die Einkäufe auch alle gebucht sind oder ob Teile schwarz weiter verkauft wurden
ja jede selbstständige Tätigkeit muss dem Finanzamt angezeigt werden. Idr wird es sich dabei um eine Gewerbliche Tätigkeit handeln
Merkmale für gewerbliches Handeln:
- Es ist auf DAUER angelegt
- mit der festen Absicht Gewinn zu machen
- es wird Werbung gemacht
Jemand der einmal im Jahr Marmelade kocht und verkauft handelt noch nicht gewerblich, auch Omas alte Sofa kann man verkaufen.
Wenn du es unbedingt versteuern willst kannst du es als sonstige Einnahmen in der Steuererkärung angeben.
Ich habe gehört das die kontrollieren. Wenn du oft was anbietest bekommst du irgendwann mal ein schreiben. Also würde ich aufpassen. Anderer Name. Kommt auch drauf an um wieviel Geld es geht. Wenn du 200 Euro mal verdienst werden die nix machen. Aber wenn es monatlich um Tausende geht dann ist das ein Gewerbe. Am Besten ist Ebay Kleinanzeigen. Da wird viel abgeholt.
Du musst ein Gewerbe anmelden, sobald eine Gewinnerzielungsabsicht besteht.
Das hier gilt zwar in erster Linie für Verkäufe auf eBay, trifft aber auch auf fast alles zu:
Klicken: Ab wann handele ich gewerblich?
Klicken: Rechtliche Informationen für gewerbliche Verkäufer
Fundiertes kaufmännisches Wissen (u.a. über Impressumspflicht, Widerruf, Sachmängelhaftung/ Gewährleistung, Produkthaftung, DSGVO, Verpackungsverordnung, Haftung, Steuern, Versicherungen, Krankenkasse etc.) Deinerseits setze ich mal voraus, bei eBay ist natürlich auch ein gewerblicher Account obligatorisch.
Wenn Du minderjährig sein solltest, dann brauchst Du für eine Gewerbeanmeldung das Einverständnis Deiner Erziehungsberechtigten und die des Familiengerichts.
Und ich würd's nicht drauf ankommen lassen, die Finanzämter verfügen über eine Software mit ganz erstaunlichen Fähigkeiten...;-)
Sehr interessant. Habe ich angeklickt und gelesen.