Abgaben ans Finanzamt als gelegentliche Hochzeitssängerin?

5 Antworten

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Hallo,
ich bin selbst Hochzeits- und Eventsängerin. Du musst kein Gewerbe anmelden. Bei der nächsten Steuererklärung gibst du deine zusätzlichen Einnahmen als Einnahme aus selbständiger, künstlerischer Tätigkeit an. Du solltest Rechnungen an Deine Kunden schreiben mit fortlaufender Rechnungsnummer. Ebenso kannst du aber auch alle Kosten, die damit in Zusammenhang stehen wieder von deinen Einnahmen abziehen, hebe also alle Rechungen auf für Flyer, Werbeanzeigen, Equipment, Playbacks. Auch die Fahrten zu den Auftritten kannst du über eine Kilomenterpauschale absetzen. Bis du einen Umsatz von 17.500 € erreichst, fällst du unter die Kleinunternehmer-Regelung, so dass du keine Umsatzsteuer vom Kunden verlangen musst und auch keine abführen musst. Habe bei der Preisgestaltung im HInterkopf, dass du für deine zusätzlichen Einnahmen auch Einkommensteuer nachzahlen müssen wirst. Den Betrag wird dir dein Finanzamt dann nach mit dem Steuerbescheid mitteilen. Lege sicherheitshalber 15 % der Einnahmen dafür zurück.
Bitte achte darauf, marktübliche Peise zu nehmen und dich nicht unter Wert zu verkaufen. Ein Auftritt auf einer Trauung kostet bei einer professionellen Sängerin ca. 250-400 € - wenn du als Hobby-Sängerin knapp darunter liegst, sollte es passen. Natürlich spielen auch die Gegebenheiten deiner Region eine Rolle bei der Preisfindung eine Rolle. Viel Erfolg!

Daniela1676 
Beitragsersteller
 03.11.2018, 16:43

Viele liebe Dank für deine tolle Antwort! Damit kann ich echt was anfangen! War schon ganz verunsichert aber jetzt hast du dich mit echter Erfahrung gemeldet und da kann ich auch was damit anfangen! Dankeschön. Hast du auch einen Hauptberuf oder machst du Hochzeitssängerin als Erstberuf?

Grüßle und auch Dir viel Erfolg weiterhin. Daniela

uma12  14.11.2018, 07:15
@Daniela1676

Ich habe es jahrelang nebenberuflich gemacht und mittlerweile seit zehn Jahren hauptberuflich.

Natürlich mußt du das anmelden. Du musst doch auch Rechnungen schreiben.

Ob du was an Steuern zu zahlen hast, wird dir am ende des Jahres, das Finanzamt schon mitteilen. (Du wirst zumindest Umsatzsteuer zahlen müßen. )

uma12  03.11.2018, 10:18

Als Sängerin braucht man kein Gewerbe anzumelden und Umsatz Steuer fällt erst an, wenn man einen gewissen Jahresumsatz erreicht.

chanfan  03.11.2018, 15:20
@uma12

Du hast aber leider nicht mitgeteilt, wie sie sich anzumelden hat (Kleinunternehmer) und das sie in den Rechnungen auch keine MwSt anrechnen darf. (Ist das soweit richtig?)

uma12  14.11.2018, 07:23
@chanfan

Der sicherste Weg ist immer beim eigenen Finanzamt anzurufen und dort zu erfragen wie man vorzugehen hat. Eine spezielle Anmeldung ist meines Wissens nicht nötig. Allerdings sollte man wissen wie eine Rechnung ausgestellt wird und was darauf zu erscheinen hat. Bei Kleinunternehmern muss irgendwo der Satz stehen dass man unter die Kleinunternehmerregelung fällt und die Rechnungssumme daher keine Mehrwertsteuer enthält.

Daniela1676 
Beitragsersteller
 02.11.2018, 17:53

Ok, Danke. Aber ein Gewerbe anmelden muss ich dann ja nicht.

chanfan  02.11.2018, 18:44
@Daniela1676

Nee, das sagt dir aber das Finanzamt wie du dort gemeldet bist, zwecks der Steuernummer zum Rechnungen schreiben.

Hallo, du musst kein Gewerbe anmelden, dich aber als Freiberufler direkt beim FA anmelden - die Unterlagen bekommst du bei deinem Finanzamt, wenn du da anrufst - und damit auch eine Steuernummer.

Du hast ja einen Gewissen steuerlichen Freibetrag. Aber den wirst du mit deiner Tätigkeit als Erzieherin wohl schon überschritten haben. Alle weiteren Einnahmen musst dementsprechend Versteuern. Ebenfalls musst du sowieso ein Gewerbe anmelden, da du sonst keine Rechnung ausstellen kannst und die Einnahme in Folge dessen "Schwarz" wäre. Am besten machst du einmal einen Termin bei einem Steuerberater, der ich dazu berät und vll auch welche Rechtsform du dann später wählen willst. Aber ich würde dir empfehlen dich als Freiberufler anzumelden.

Daniela1676 
Beitragsersteller
 02.11.2018, 17:55

Ein Gewerbe muss ich wohl doch nicht anmelden da ich ja keine Waren verkaufe sondern künstlerisch tätig bin.... aber Danke für die Info.

Nein ich glaube nicht, dass du ein Gewerbe anmelden musst.

Aber du musst deine Einnahmen bei der Steuererklärung mit angeben.