Ebay kleinanzeigen... Ich bin hab kein Gewerbe!?

Bild 1 - (Recht, eBay, Kleinanzeigen) Bild 2 - (Recht, eBay, Kleinanzeigen) Bild 3 - (Recht, eBay, Kleinanzeigen) Bild 4 - (Recht, eBay, Kleinanzeigen)

4 Antworten

habe ich auf ebay Kleinanzeigen eine Dienstleistung angeboten

Dafür brauchst Du ein Gewerbe, sei froh , das es gelöscht ist.

Glaubst Du etwa das Finazamt schaut nicht bei Ebay Kleinzeigen nach ?

Du freust dich über einen Kunden , Du erbringst die Dienstleistung .erstellst keine ausgewiesen Rechnug 

Hinterher stellt sich raus , das war ein Finanzbeamter dann wird ein Steuerstrafverfahren gegen Dich eröffnet

Du bietet da Arbeit an, das geht so auch nicht. Nur weil du sagst, das privat zu machen, ist das nicht zwingend auch so.

Wenn du Handys gegen Geld reparierst, handelst du anscheinend gewerblich und von daher kannst du da gar nichts machen, biete das nicht an oder mach das seriös und gewerblich. Ich kann auch keinen Laden eröffnen und sagen, dass ich "privat Essen gegen Geld tausche".

Garnicht wenn du es auch Privat als Überschrift schreibst, handelst du als Kleingewerbe. Das ist nun mal fakt. Wenmn es nicht so wäre hätte nach Prüfung Ebay Kleinanzeigen das nicht gelöscht.

Keine Schwarzarbeit mehr öffentlich anbieten?

MajorMulder 
Beitragsersteller
 20.04.2016, 21:27

Wieso denn schwarzarbeit?