Genehmigung für den Verkauf von Lebensmittel (Gewerbe)?
Hallo, wenn man als Händler z.B. Elektroartikel verkaufen will, dann handelt es sich hierbei um nicht genehmigungspflichtige Ware, und man muss einfach nur ein Gewerbe anmelden.
Angenommen man will Lebensmittel verkaufen, die nicht selbst hergestellt und schon fertig verpackt sind (Bsp.: Ich gehe in den Supermarkt, kaufe dort einen Schokoriegel und verkaufe diesen dann auf eBay), kann man dann auch einfach nur ein Gewerbe anmelden oder braucht man noch extra Lizenzen/Genehmigungen?
4 Antworten
Wenn du bereits abgepackte Lebensmittel beispielsweise über den Großhandel beziehst und diese dann weiter verkaufen willst, brauchst du keine besonderen Genehmigungen oder Lizenzen. Diese brauchen Aldi oder Lidl ja auch nicht. Ein einfacher Gewerbeschein sollte in der Regel ausreichend sein. Massenhaft Großhändler, die auch Lebensmitteln verkaufen, findest du im übrigen unter “wlw.de“.
Hierfür haben wir eine großartige Geschäftsidee für dich:
Du eröffnest einen Onlineshop und verkaufst darüber dein, über den Großhandel bezogenes Warensortiment. Der Kunde sollte dort alle Waren finden, die auch im Laden angeboten werden. Er wählt seine gewünschten Bedarf aus und legt ihn in den virtuellen Warenkorb. Als Bezahlsystem könnt dir der Kunde beispielsweise eine Einzugsermächtigung erteilen. Alternativ käme auch PayPal in Betracht. Die online zusammengestellte Ware holt der Kunde dann ab.
Im Prinzip wir dieses Verfahren von mehren Verbrauchermärkten schon betrieben. Hier wird jedoch meistens geliefert, was die Preise entsprechend erhöht.
Alles weitere zu dem genannten Geschäftsmodel enthält der folgende Link:
Der Verkauf von Lebensmitteln ist auch nicht genehmigungspflichtig. Du musst nur deine Gewerbeanmeldung erweitern, damit das Gewerbeamt weiß, womit du handelst.
Wie kann der gewerbeamt wissen, dass er mit Lebensmitteln handelt?
Angenommen man will Lebensmittel verkaufen, die nicht selbst hergestellt und schon fertig verpackt sind (Bsp.: Ich gehe in den Supermarkt, kaufe dort einen Schokoriegel und verkaufe diesen dann auf eBay), kann man dann auch einfach nur ein Gewerbe anmelden oder braucht man noch extra Lizenzen/Genehmigungen?
In diesem Falle reicht eine Gewerbeanmeldung aus.
Hier gibt es einen interessanten Artikel dazu, was beim Verkauf von selbstgemachten Lebensmitteln (Marmelade, Likör, Sirup, usw.) zu beachten ist:
http://mag.kreativbuehne.de/2015/05/selbstgemachte-Marmelade-verkaufen.html