Muss man Eigentum verkaufen um Grundsicherung zu erhalten?
Meine Schwester ist Erwerbsunfähig und bezog bis jetzt Hartz IV. Nun läuft der Antrag auf Grundsicherung. Da sie ein Gartengrundstück (wird nie Bauland da Wasserschutzgebiet) im Wert von ca. 20.000 € besitzt, verlangt das Amt den sofortigen Verkauf. Gibt es keinen Freibetrag der einen nicht genommen werden darf ? Kann sie den Garten jetzt noch einen Familienmitglied schenken ?
7 Antworten
Wir hatten einen ähnlich gelagerten Fall bei einer Tante, die ein Pflegefall wurde. Auch ein nahezu wertloses Grundstück war einige Jahre zuvor verschenkt worden. Da das weniger als 10 Jahre her war, veranlasste das Amt die Rückabwicklung der Schenkung, liess das Grundstück schätzen und belieh es in der Höhe des Wertes. Ein Verkauf war bei dem Grundstück nicht mögluch, da sich keine Käufer fanden. Die Tante durfte ein Sparvermögen von (bin mir nicht ganz sicher) 2600 Eur behalten, das Geld kam aber aus einer anderen Quelle.
Also, eine Schenkung würde hier in Eurem Fall auch angefochten werden, denke ich.
Also von vorne, zum besseren Verständnis.
Wenn man spart, für was tut man das?
Um sich was zu kaufen, auf das man sparen muss.
Oder als Reserve.
Reserve? Für was?
Na wenn mal was passiert natürlich.
Nur ist es dann schon komisch, wenn dann was passiert, und die Arbeitslosigkeit, was will den schon noch mehr passieren, dass man dann sagt: "He, soooo gehts ja nicht, das ist meinen Reserve..... das gehört mir".
Die Reserve ist dazu da, um in knappen Zeiten aufgebraucht zu werden.
Nunja, dazu zählt auch ein Grundstück, Haus, Wertgegenstände, Aktien, Guthaben, Kunstobjekte, etc. Erst wenn keine Reserven mehr da sind, gehts weiter.
Nein, sie kann es nicht verschenken, das würde rückabgewickelt, zurück geholt und verkauft. Im Übrigen kann alles, was bei soetwas in den letzten 10 Jahren verschenkt wurde, zurückgeholt werden - damit will man verhindern, dass die Leute bei eintretender Arbeitslosigkeit noch schnell alles verschenken und sich dann hinstellen, die Hosentaschen nach außen ziehen und angeben, sie haben ja nichts mehr.
Der Freibetrag an Ersparten liegt meiner Kenntnis nach irgendwo bei 700 Euronen oder sowas ungerade. Alles was mehr ist, muss zunächst aufgebraucht werden.
Zum 1. April 2017 wird auch der Vermögensfreibetrag bei Menschen
angehoben, die Sozialhilfe beziehen: von bislang 2.600 Euro auf nun
5.000 Euro. Davon profitieren Menschen mit Behinderung, die keiner
Erwerbstätigkeit nachgehen können. Grundsätzlich gilt diese Regelung
jedoch für alle Bezieher von Leistungen nach dem zwölften
Sozialgesetzbuch. In einer Verordnung hat die Bundesregierung
klargestellt, dass dieser erhöhte Schonbetrag auch für die Ehe- und
Lebenspartner sowie alleinstehende minderjährige Personen gilt. https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2016/06/2016-06-28-bundesteilhabegesetz.html;jsessionid=020AABB4E5F52A12F258629580200B55.s32t1?nn=694676
Verschenken kann man es jetzt nicht mehr.
Ein Familienmitglied kann aber einen Anteil von ca. 15000€ kaufen. Die verbleibenden 5000€ liegen dann im Vermögensfreibetrag.
Ein Verschenken wäre doch Betrug, sie macht sich Bedürftiger als sie es ist. Natürlich ist es richtig erst einmal alles Verwertbare zu Geld zu machen. Wie es natürlich aussieht wenn sie dieses Gartengrundstück bewirtschaftet und hieraus Einkünfte bezieht entzieht sich meiner Kenntnis.
Gibt es keinen Freibetrag der einen nicht genommen werden darf ?
Es gibt auch beim SGB XII Vermögensfreibeträge, die sind aber sehr viel niedriger als im SGB II.
20.000,- € sind definitiv zu viel, also weg damit. Wenn dort eh nichts gebaut werden kann, welchen Wert hat es denn? Wie soll es Wertsteigerung erzielen? Wie soll es Rendite abwerfen?
Kann sie den Garten jetzt noch einen Familienmitglied schenken ?
Kann sie, aber das Sozialamt wird die Schenkung rückabwickeln, dies darf es bis zu 10 Jahre lang.