Was tun bei Rausschmiss aus dem Elternhaus?

5 Antworten

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Ich kann seine Äußerung nur bedingt ernst nehmen kann, bin aber trotzdem etwas beunruhigt.


Deine Beunruhigung ist aber durchaus berechtigt und solche Äußerungen sollte man schon recht ernst nehmen, wenn man denn bald volljährig ist!

Grundsätzlich sieht es so aus, dass Du bis zum 18. Lebensjahr einen Unterhaltsanspruch hast. Wenn Du 18 bist und noch zur Schule gehst, bist Du privilegiert unterhaltsberechtigt - einfach gesagt wirst Du vom Gesetz her so behandelt, als wenn Du eben noch minderjährig wärst!

Ab dem 18. Geburtstag ist dann JEDER für seinen Lebensunterhalt selbst verantwortlich - Ausnahmen, Du gehst noch zur Schule, machst eine Ausbildung oder absolvierst ein Studium!

In allen 3 Fällen hat man einen Gesamtunterhaltsanspruch von derzeit 670 Euro. Das Kindergeld ist in diesem Betrag bereits eingerechnet und die Ausbildungsvergütung wird auch angerechnet. Genauso wird ein evtl. Bafög-Anspruch, von der evtl. Unterhaltspflicht Deiner Eltern abgezogen!

Mit anderen Worten 670 Euro - damit musst Du Deinen kompletten Lebensbedarf decken - mehr gibts nicht! 

Um überhaupt noch einen Unterhaltsanspruch zu haben ist es Deine Pflicht, Deine Ausbildung zielstrebig zu verfolgen - bummelt jemand rum, entfällt der Unterhaltsanspruch!

Hier noch ein Link in den Du Dich mal gründlich einlesen solltest:

http://www.studis-online.de/StudInfo/Studienfinanzierung/unterhalt.php?seite=2

Grundsätzlich ist es immer besser, wenn man als junger Mensch realisiert, dass das Leben kein Ponyhof ist und man mit 670 Euro keine großen Sprünge machen kann! Den Vorfall mit der Sektflasche möchte ich nicht werten, weil ich sonst keine Hintergründe zu Eurem Zusammenleben habe - Du wirst besser wissen, ob Dein Vater überreagiert oder er gar so handeln muss! Ernst nehmen solltest Du ihn aber schon!

Wohnst Du weiterhin zu Hause, hast Du Dich auch weiterhin an Regeln zu halten und diese Regeln geben nun mal Deine Eltern vor! Wenn Du Dein Geld irgendwann mal allein verdienst - erst dann kannst Du Dein Leben so gestalten wie Du es möchtest!

Alles Gute dafür ;-)

Ach ja und kümmere Dich jetzt schon um einen Job, den Du zwischen Abi und Beginn des Studiums ausüben und Geld verdienen kannst. Viele Gerichte sind auf Seiten der Eltern und gestehen einem gesunden Erwachsenen keinen Unterhaltsanspruch mehr zu, weil man eben auch selber arbeiten gehen kann!





adianthum  01.01.2016, 21:51

dass das Leben kein Ponyhof ist

Einer der beknacktesten Sprüche überhaupt!

Ponyhof = morgens vor Sonnenaufgang aufstehen, misten, füttern, striegeln, auf die Weide treiben, nie genug Geld um die Unkosten zu decken, Arbeit ohne Ende und das 365 Tage im Jahr, weil die Viecher JEDEN Tag versorgt werden müssen, hysterische Mädchen trösten, weil sie "ihr" Pony nicht mit nach Hause nehmen dürfen....

Weißt du was? Das Leben ist sehr wohl ein verdammter Ponyhof!

Aber es ist kein URLAUB auf demselben...

auchmama  01.01.2016, 22:06
@adianthum

Und, hast Du außer der Aufklärung rund um den Ponyhof, auch noch einen wertvollen Tipp für den Fragesteller? Dieser Kommentar hilft vielleicht Deinem Seelenheil aber sonst keinem und hat mit der eigentlichen Frage nüscht zu tun!

Frohes neues Jahr ;-)

adianthum  02.01.2016, 14:41
@auchmama

Dir auch ein frohes Neues!

Das mit den 670.- stelle ich in keinem Punkt in Abrede. Für Kinder Besserverdienender ist das wenig, meine studierende Tochter fühlt sich mit diesem Geld reich, hat aber auch enstsprechend tief geschraubte Ansprüche und kann im Gegensatz zu sehr vielen anderen jungen Leuten in dem Alter kochen.

Mich regt nur dieser bescheuerte Satz immer wieder auf, den viele Eltern in einem völlig verdrehten Kontext auf den Tisch bringen. Wenn die Kinder wüssten...

Der ist genauso beknackt, wie der, einen Fortschritt mit einem "Quantensprung" zu vergleichen, denn ein Quantensprung ist so winzig, dass er noch nicht einmal wirklich messbar ist...

Ich liebe unsere Sprache, aber über deren Gebrauch kann ich mich manchmal echt ärgern!

auchmama  02.01.2016, 14:54
@adianthum

Das mit den 670.- stelle ich in keinem Punkt in Abrede.

Na das ist doch wenigstens was, dass Du geltendes Recht nicht in Abrede stellst!

Was Deine Empfindungen zur deutschen Sprache angeht, hat das nichts mit der eigentlichen Frage und meiner sachlich korrekten Antwort und einer durchaus gängigen Floskel zu tun!

Eine weitere Kommentierung ist somit an dieser Stelle überflüssig......

Deine Eltern sind dir generell Unterhaltspflichtig wenn du unter 25 bist und dein Leben und Alltag nicht aus eigenen Mitteln bestreiten kannst. 

Hierbei wird dir das Gehalt der Ausbildung angerechnet. 

Sofern du rausfliegen solltest würde ich erst mal schauen, dass ich bei einem Kumpel unter komme und dann einen Anwalt aufsuchen und dich beraten lassen. 

Wissensdurst84

bingo00 
Beitragsersteller
 01.01.2016, 20:26

Hierbei wird dir das Gehalt der Ausbildung angerechnet. 

Beispiel: Grundsicherung - Ausbildungsgehalt= Endgehalt

Ist das richtig?

Wissensdurst84  01.01.2016, 20:29
@bingo00

Grundsicherung ist der falsche Ausdruck. Hierbei spielt das Gehalt deines Vaters/deiner Eltern eine Rolle. Wenn dein Vater zwischen 2701 - 3100 Euro Netto verdienen würde und das auch das bereinigte Nettoeinkommen würde würden dir 620 Euro zustehen.

Hiervon würde dann das Gehalt angerechnet werden. Weiterhin steht dir  auch Kindergeld zu, da du eine Ausbildung machst. Dieses widerrum wird hälftig abgezogen vom Unterhalt. Wie viel dir zusteht kann ich dir nicht sagen, da hier ne Menge Dinge eine Rolle spielen, aber die Wohnung etc. wird er dir auf jeden Fall bezahlen müssen. Da kommt er nicht vorbei

auchmama  01.01.2016, 20:41
@bingo00



Deine Eltern sind dir generell Unterhaltspflichtig wenn du unter 25 bist und dein Leben und Alltag nicht aus eigenen Mitteln bestreiten kannst. 





Sorry, Du bringst hier mal wieder Unterhalts- und Sozialrecht durcheinander! Diese Aussage stimmt definitiv nicht und es könnte für den Fragesteller ein ganz böses Erwachen geben, wenn er diese Worte auch nur ansatzweise ernst nimmt! :-(


Wissensdurst84  01.01.2016, 20:42
@auchmama

Finde ich nicht. Harz 4 muss er beantragen,als Aufstockung da er eine Wohnung braucht. Also gilt bis 25. Und dieses Geld holt sich das Amt vom Vater wieder. Also habe ich nichts durcheinander gebracht

auchmama  01.01.2016, 20:52
@Wissensdurst84

Dem FS steht weder Hartz 4 zu noch braucht er eine ganze Wohnung!

Kein Amt der Welt wird ihn dabei unterstützen!

Lies Dir meine Antwort durch und vielleicht auch den gesetzten Link dazu! Und die Altersgrenze 25 Jahre bezieht sich einzig und allein auf eine Familie die insgesamt von Hartz4 lebt. Da kann ein junger Mensch erst mit 25 Jahren überhaupt an eine eigene Wohnung denken und MUSS so lange bei den Eltern wohnen bleiben! Eltern die Hartz4 beziehen, können eh keiner Unterhaltspflicht mehr nachkommen, weil sie unter dem Selbstbehalt liegen!

Bitte informiere Dich, bevor Du Antworten zum Unterhaltsrecht hier einstellst! Wie oben schon erwähnt ist es viel komplizierter und ein FS kann sich sehr schnell in einer Sicherheit wiegen, die es in der Form nicht gibt!

Eine gewisse menschliche Verantwortung trägt man hier auch als Antwortgeber und wenn man nichts genaues zum Thema weiß, helfen Halbwahrheiten keinem Menschen weiter!

Danke für Dein Verständnis

adianthum  01.01.2016, 21:47
@auchmama

Wenn die Eltern eines minderjährigen Kindes auf dessen Auszug bestehen, sind sie unterhaltspflichtig.

Wenn der Vater Jurist ist, der Junge Schüler, dann wird der Unterhalt am Einkommen des Vaters berechnet.

Beantragt der Fragesteller schülerbafög, dann wird auch das erst nach Vorlage der elterlichen Einkünfte berechnet, verdient der Vater zu viel, muss er zahlen, bzw. den Unterhalt durch Sachleistungen gewährleisten. Heißt, er muss das Kind "füttern, kleiden und ihm eine angemessene Ausbildung ermöglichen".

Wissensdurst84  01.01.2016, 21:50
@adianthum

Schreibe ich doch die ganze Zeit. Deshalb frage ich mich, was ich falsches geschrieben haben soll im Großen und ganzen

adianthum  01.01.2016, 21:54
@Wissensdurst84

Mein Kommentar war auf den Beitrag von auchmama bezogen. Sorry, das ging nicht daraus hervor.

Wissensdurst84  01.01.2016, 22:04
@adianthum

@adianthum kein problem 

auchmama  01.01.2016, 22:20
@Wissensdurst84

Wenn die Eltern eines minderjährigen Kindes auf dessen Auszug bestehen, sind sie unterhaltspflichtig.

räusper - der FS ist volljährig - siehe letzter Satz der Frage!

@andianthum - Du hast Dir aber hoffentlich schon meine Antwort auch durchgelesen? 

Das Abi wird in wenigen Monaten/Wochen geschrieben und die Schallgrenze 18 ist bereits geknackt! Wir wissen ja wohl Beide, dass es wenig Sinn macht, hier nur die Frage eines Schülers zu beantworten - die Zeit vergeht viel zu schnell!

Der Vater ist selbst Jurist und an den 670 Euro lässt sich auch nicht viel ruckeln - mit oder ohne Bafög ist vollkommen egal! Mit diesem Betrag müssen alle anderen auch auskommen. Möchtest Du wirklich, dass der FS von falschen Voraussetzungen ausgeht und vielleicht noch einen Prozess mit seinen Eltern führt?

Ich verstehe hier die Diskussion nicht und das Verdrehen von Aussagen hilft auch keinem weiter :-/

auchmama  01.01.2016, 22:27
@auchmama

Schreibe ich doch die ganze Zeit. Deshalb frage ich mich, was ich falsches geschrieben haben soll im Großen und ganzen

Deine Aussage ist im "Großen und Ganzen" nicht richtig, weil die Eltern des FS eben KEINE Hartz4-Empfänger sind! Und Du würfelst das Unterhalts- mit dem Sozialrecht durcheinander! Das sind 2 Paar getrennte Schuhe!

Leider tauchen derartige unrichtige Aussagen immer wieder bei der Art Fragen auf :-/

Kannst Du mir jetzt besser folgen?  

Es macht für mich auch keinen Sinn hier weiter zu diskutieren. Der FS wird ganz sicher alle Antworten lesen und dann hoffentlich den richtigen Weg einschlagen - schlimmstenfalls seine eigenen Erfahrungen machen müssen :-/

auchmama  01.01.2016, 22:36
@auchmama



Weiterhin steht dir  auch Kindergeld zu, da du eine Ausbildung machst. Dieses widerrum wird hälftig abgezogen vom Unterhalt. 



Das dem FS während einer Ausbildung auch noch Kindergeld zusteht ist übrigens vollkommen richtig! Hälftig wird das KG aber nur bei minderjährigen Kids abgezogen - bei Volljährigen komplett! Der FS ist volljährig!




aber die Wohnung etc. wird er dir auf jeden Fall bezahlen müssen. Da kommt er nicht vorbei


Und warum leben viele junge Leutchen in WG´s? Müssen da die Eltern etwa keine Wohnungen finanzieren?

seufz


Oha da reagiert jemand aber sehr über.
Deine Eltern sind unterhaltspflichtig solange du dich in einer Ausbildung befindest (also Schule, Studium, Ausbildung), allerdings trägt es nicht zum Haussegen bei dies vor Gericht einzuklagen.
Vielleicht beruhigen sich deine Eltern ja noch, es handelt sich ja nur um eine Flasche Sekt und du bist immerhin 18 (wobei ich den Hintergrund natürlich nicht kenne). Trotzdem schadet es nicht sich noch einen Job zu suchen, dann bist du auf jeden Fall unabhängiger von ihnen. Ich drück die Daumen.

bingo00 
Beitragsersteller
 01.01.2016, 20:30

Ok, vielen Dank. Ja, ist leider öfters der Fall das es zu ähnlichen Konflikten kommt nur das normalerweise es nichts mit Alkohol zu tun hat. Ich kaufe morgen eine Flasche Sekt oder zahle meinem Vater das Geld aus, vielleicht bessert sich die Situation dann wieder

in diesem Fall würde ich zum Jugendamt gehen und mich beraten lassen!

Sorry-aber eine zu 3/4 ausgetrunkene Flasche Sekt kann ja nun wirklich ein Grund für einen "Rausschmiss" sein.Du verschweigst die wirklichen Gründe.

bingo00 
Beitragsersteller
 01.01.2016, 20:33

Ich glaube mein Vater findet es eher weniger schön das ich mich nicht voll und ganz der Familie widme sondern gerne auch einfach nur in meinem Zimmer sitze und lerne oder Musik höre. Vielleicht ist das auch ein Grund

sinari  01.01.2016, 20:37
@bingo00

"Nicht der Familie widmen"-Das müßtest schon näher erklären.

bingo00 
Beitragsersteller
 01.01.2016, 20:39
@sinari

=wenig Zeit mit der Familie verbringe 

sinari  01.01.2016, 20:58
@bingo00

Oh Mann-du bist 18.Da spielt doch die eigene Lebensplanung eine wichtigere Rolle als die Familienverbundenheit.Vielleicht solltest das mal klarmachen.Mal ganz nebenbei-Wie schätzt du den Wert ein,in der du dich der Familie "widmest"?

bingo00 
Beitragsersteller
 01.01.2016, 21:13
@sinari

Ja, habe ich auch schon versucht. Wirklich verstehen tun Sie es nicht nach meinem Empfinden. Den Wert würde ich einschätzen auf 4 auf einer Skala von 10 

sinari  01.01.2016, 21:25
@bingo00

Was genau verstehen sie nicht?Familie ist für dich nicht gerade das Haupthema.In deinem Alter bist du die Hauptperson.Das sollte von deinen Eltern akzeptiert werden.Falls nicht,sollte man mal die geistigen Muskeln spielen lassen.