Zugewinn bei Grundsicherung, was wird angerechnet?
Hallo Ihr Lieben.
Ich beziehe Grundsicherung, bekomme nun nach der Scheidung 5.000€ für den Zugewinnausgleich, wird da alles an- begerechnet, b.z.w. wieviel darf ich im Monat verbrauchen, bis ich wieder Grundsicherung beantragen kann, und gibt es einen Selbstbehalt? Wenn ja, wieviel, ich mein da gibt es doch bestimmt eine Pauschal, oder irre ich mich da?
LG Thomenickel
1 Antwort
Egal ob du Leistungen nach dem SGB - ll oder der SGB - Xll beziehst,alles was dir im Monat der Antragstellung zufließt gilt als Einkommen und wird zumindest mindernd auf deinen Leistungsanspruch angerechnet !
Ist das sogenannte einmalige Einkommen höher als der monatliche Leistungsanspruch,dann muss dieses zwingend auf 6 Monate Bezugszeitraum verteilt werden.
Da gibt es dann wenn überhaupt nicht viel was dann nicht angerechnet wird.
Im SGB - ll könnte man z.B. pro Monat der Anrechnung eine 30 € Versicherungspauschale in Abzug bringen und sogar eine eigene KFZ - Haftpflicht,wenn man nicht schon anderweitig Freibeträge geltend macht.
Bei der Anrechnung müsste dann auch der evtl.dann selber zu zahlende KK - Beitrag berücksichtigt werden,würde nach diesen 6 Monaten Leistungsausschluss noch etwas übrig sein,dann würde aus Einkommen Vermögen und das darf dann bis zum sogenannten Schonvermögen nicht mehr angerechnet werden.
Das wären dann pro Lebensjahr 150 € + einmalig 750 € für notwendige Anschaffungen,min. aber 3100 € + diese einmaligen 750 €.
Seit dem 01.04.2017 beträgt das Schonvermögen im SGB - Xll 5000 €,da gibt es aber z.B. diese 30 € Versicherungspauschale nicht,da kann man nur tatsächlich anfallende Aufwendungen für z.B. eine angemessene Versicherung geltend machen.
Wenn du also angenommen für die nächsten 6 Monate keinen Anspruch mehr hättest,dann kannst du nach Ablauf der 6 Monate einen neuen Antrag stellen,du musst deine 5000 € dann aber nicht zwingend verbrauchen,weil wie gesagt das Einkommen nach dieser Zeit zum Vermögen wird.
Bitte schön !
Hallo isomatte,.
Super, und DANKESCHÖN :-), das Du mir so ausführlich geschrieben hast.
Damit bin voll zufrieden.
LG Thomenickel