Muss man die Lohnsteuerklasse wechseln wenn man zusammen zieht?
Hallo, meine Freundin und ich werden bald zusammen ziehen. Sie selbst hat zwei Kinder, die nicht von mir sind, und dadurch Lohnsteuerklasse 2. Ich habe normal die Lohnsteuerklasse 1.
Wenn wir jetzt zusammen ziehen, ändert sich etwas an den Lohnsteuerklassen? Hat man steuerliche Nachteile oder Vorteile? Auch wenn man sich als eheähnliche Gemeinschaft eintragen lässt?
Vielen Dank für Eure Antworten.
Patrick
6 Antworten
Nein, wenn ihr nur zusammen zieht und nicht heiratet, ändert sich nichts...
Vollkommen richtig ! Ich muss mich korrigieren.....
Der Anspruch auf die Steuerklasse 2 entfällt, wenn Sie heiraten, eine Eingetragene Lebenspartnerschaft eingehen oder zusammen mit einer anderen volljährigen Person einen Haushalt führen
Wäre das aber nicht eine steuerliche Verschlechterung? Kann man dagegen etwas machen?
Na sicher, Du kommst dann in die Steuerklasse I.....alles andere wäre Steuerbetrug.
Nein.
Der Anspruch auf die Lohnsteuerklasse zwei geht verloren. Eine sofortige Meldung beim FA ist nicht notwendig, aber es ist bei der Steuererklärung entsprechend anzugeben. Es wäre jedoch trotzdem sinnvoll, die Steuerklasse vorab schon ändern zu lassen, da du ansonsten unterm Jahr einen steuerlichen Vorteil ausnutzt, der zum Jahresende ja wieder berichtigt werden muss und somit eine Steuernachzahlung entsteht.
Da hat sich jetzt etwas geändert, siehe :
Wäre das aber nicht eine steuerliche Verschlechterung? Kann man dagegen etwas tun?
da Ihr nicht verheiratet seid, ändert sich an der Lohnsteuerklasse nichts - Du bist nach wie vor ledig !
doch ...
die Lohnsteuerklasse 2 bei der Freundin fällt ab Zusammenzug weg