Ist meine Freundin noch unterhaltsberechtigt wenn sie zu mir zieht?

3 Antworten

Bei volljährigen Kindern sind Eltern bis zur Vollendung der ersten Ausbildung zu Unterhalt verpflichtet. Allerdings nur dann, wenn diese sich auch in einer Ausbildung befinden. Sie bekommen ja auch nur dann Kindergeld für das Kind.

Wenn sie bei den Eltern Kost und Logis angeboten bekommt, dann ist man ihr nicht zu Unterhalt verpflichtet, wenn sie dennoch einfach auszieht.

Das Kindergeld können die Eltern dann ja weiterleiten.

Und es wäre mehr als unklug wenn sie die Ausbildung schmeißt ohne was Neues zu haben...

Bricht sie dennoch ab, dann muss sie sich bis zum Beginn ihrer Ausbildung selbst unterhalten. Sie wird vom Amt dann auch erstmal eine Sperre bekommen. Es sei denn, sie kann z.B. nachweisen, dass die derzeitige Ausbildung gesundheitlich nicht machbar ist.

Wenn die neue Ausbildung beginnt, dann lebt der Unterhaltsanspruch wieder auf.

Allerdings sollte sie vorher dringend die Sache mit den Eltern besprechen. Denn wenn das Ausbildungsgehalt und das Kindergeld zusammen nicht mindestens 860 Euro ergeben wären die Eltern zum Unterhalt verpflichtet, wenn sie eine eigene Wohnung hat. Nur wenn sie von ihnen Zuhause Kost und Logis angeboten bekommt, dann könnte es Probleme bei der Durchsetzung der Ansprüche geben. Es sei denn, die Ausbildungsstätte liegt zu weit vom Elternhaus entfernt.

Und sie sollte auch bedenken: Wenn sie ggf. die Probezeit bei der neuen Ausbildung nicht übersteht, dann könnte es finanziell auch knapp werden.

zieht sie prompt zu dir, ist sie prompt für ihren unterhalt selbst verantwortlich. die eltern verweisen ans kinderzimmer und sind raus.

alg2 wird sie nicht bekommen, da sie u25 ist und maximal den regelsatz bekommen u25 abzgl. kindergeld, abzgl. einkommen und abzgl. dein einkommen aus der bedarfsgemeinschaft.