Muss man die "Aufwandsentschädigung" bei Nachhilfeunterricht in der Steuererklärung angeben?
Ich bin 14 Jahre alt und gehe an das JAG in Emden. Ich habe mir überlegt Nachhilfeunterricht zu geben, jedoch steht in dem Anmeldeformular geschrieben, dass die Erziehungsberechtigten, bzw. bei Volljährigkeit der Nachhilfegeber selbst, eine Gewisse "Aufwandsentschädigung" in der Steuererklärung angeben solle. Nun weiß ich nicht ob dies notwendig ist, obwohl ich nicht einmal den Mindestlohn bezahlt kriegen würde.
2 Antworten
Mit Mindestlohn hat das nichts zu tun, da es eben eine Aufwandspauschale ist.
Das wird über die sogenannte "Übungsleiterpauschale" laufen. Kannst Du googeln.
Da du noch nicht volljährig bist, steht dir der Mindestlohn nicht zu. Das ist absichtlich so, damit junge Leute nicht auf die Idee kommen, deswegen auf eine Ausbildung zu verzichten.
Da du wohl kaum über 9.000 € im Jahr verdienst, werden gar keine Steuern fällig. Also kannst du auch keinen Aufwand geltend machen.