Muss man dem Vermieter bei Kündigung seine neue Anschrift mitteilen?
Oder reicht es, wenn man eine Adresse nennt, wo er Post hinschicken kann, die dann an den ehemaligen Mieter weitergereicht wird?
8 Antworten
Wenn du jetzt ausziehst und der Abrechnungszeitraum für die Betriebskostenabrechnung ist 01.01. - 31.12., musst du bis 31.12.2023 für deinen jetzigen Vermieter postalisch erreichbar sein.
Hallo AndreeAB,
zur Frage, ob du deinem ehemaligen Vermieter deine neue Anschrift mitteilen musst kann ich nichts sagen.
Aber bzgl. der Post die noch an deine alte Adresse addressiert ist gilt, dass dein Vermieter oder ein Nachmieter meines Wissens nach nicht verpflichtet sind dir deine Post hinterherzuschicken.
Dafür gibt es ja immerhin den Nachsendeauftrag der Deutschen Post
Ben
Man muss im Übergabeprotokoll eine Adresse angeben - Für versteckte Schäden, Nebenkostenabrechnung usw. das meinte ich
Er bräuchte sehr wohl eine ladungsfähige Meldeadresse um evtl. Forderungen aus dem beendeten Mietverhältnis geltend machen zu können.
Nachsendeantrag bei der Post stellen
Naja da du sicher noch eine Endabrechnung bekommen wirst, solltest du die schon angeben
Genau deshalb die Frage, ob man es muss