Fehlende Adresse des Vermieters- wie kündigen oder Miete mindern
Hallo,
ich habe folgendes Problem, mein Vermieter wohnt nicht mehr an der Adresse, die im Mietvertrag angegeben wurde. Nebenabrechnungen sind bisher seit Jahren nicht erfolgt, aus der eine neue Adresse ersichtlich wäre. Jetzt haben alle Mietparteien ein Schreiben bezüglich offener Forderung für die Heizungsbetriebsanlage erhalten. Diese wird bald abgestellt und dann werden wir keine Heizung im Winter mehr benutzen können.
Jetzt möchte ich den Vermieter schriftlich oder telefonisch informieren. Leider haben wir das Problem, das keine Adresse vorhanden ist. Bei der Bank die Adresse zu erfragen, bleibt auch erfolglos, der der Kontoinhaber, der die Miete erhält, jemand anderes ist. Den Vermieter hat bisher auch noch keine Mietpartei zu gesicht bekommen. Die Wohnungsbesichtigung sowie Vertragsunterzeichnung wurde von seinem Vater durchgeführt, der dem vom Sohn unterschriebenen Vertrag dabei hatte. Der Vater mag uns jedoch auch nicht die Adresse mitteilen.
Jetzt meine Frage, wie komme ich an die Adresse dran? Einwohnermeldeamt gibt mir leider aus Datenschutzgründen keine Auskunft. Oder kann ich einfach ein Einschreiben an die mir bisher vorhandene Adresse senden und bei Antwort durch die Post, das Empfänger unbekannt verzogen ist, die Miete mindern und die offene Forderung begleichen? Halte ich auch bei einer Kündigung dann alle Fristen ein, wenn der Vermieter keine Kündigung erhalten kann?
10 Antworten
Bei der Mietminderung ist es nicht erforderlich, dass der Vermieter an dieser zustimmt. Deshalb können Sie einen Schreiben an die bisherige Adresse senden, wenn der Vermieter ist nicht erhält, ist das seine Sache.
Anders ist es selbstredend bei der Kündigung. Diese muss nachweislich beim Vermieter eingegangen sein. Es heißt, Sie müssen den Eingang beim Vermieter nachweisen. Und in diesem Fall muss das einwohnermelde Amt Ihnen die Verzugsanschrift des Vermieters geben. Gehen Sie dort mit Ihrem Mietvertrag hin. So können Sie ein berechtigtes Interesse nachweisen.
Der letzte Ausweg ist der Gerichtsvollzieher. Wenn der Gerichtsvollzieher an der bekannten Adresse die man findet, stellt eine Kündigung öffentlich zu. Dadurch haben Sie einen Nachweis, dass die Kündigung rechtzeitig zugestellt haben.
Danke für die detallierte Antwort. Die hilft mir weiter, wollte nämlich bald auch Kündigen. Ok, werde dann versuchen, durch Einwohnermeldeamt an die Adresse zu kommen.
Das einfachste wäre, die Miete einzubehalten, um damit die offenen Forderungen zu begleichen. Denn mit der Miete wurden ja auch die Umlagen bezahlt, aber mit den Umlagen wurden die Forderungen für Heizmaterial nicht gezahlt. Am besten schließen sich alle Mietparteien zusammen und beauftragen einen Anwalt - vielleicht kümmert sich auch der Mieterverein oder Mieterschutzbund (?) um diese Angelegenheit.
Danke schonmal für die Antwort.
Also wir Mieter haben uns auch schon abgesprochen, und wollen zusammen die Miete mindern und die Forderung begleichen. Nur muss nicht eine Mietminderung vorher angezeigt werden, indem dem Vermieter eine Frist zu behebung gesetzt wird? Beim Mieterschutzbund ist leider keiner von uns Mitglied, Anwaltskosten müssen ja dann auch getragen werden, die von uns leider auch niemand übernehmen kann. Wollte daher auch eigentlich nur wissen, ob auch ohne Anzeige eine Minderung oder Kündigung gültig ist?
das ich bei ggf. 2-4 weitere Meldeämter anschreiben muss, um jeweils immer wieder die nachfolgende Adressen herauszufinden. Dies könnte kostspielig werden. Und mit pech kommt dann raus, das er unbekannt verzogen ist
Entweder noch bei weiteren Einwohnermeldeämtern nachforschen oder sich an den Mieterbund wenden.
Die Kosten die Euch enstanden sind könnt Ihr natürlich einfordern, sofern der Vermieter nicht Pleite ist.
Ich rate Euch dringend einen Anwalt direkt oder über den Mieterbund einzuschalten, der weiß bestimmt wie man die Adresse des Vermieters herausfinden kann.
MfG
Johnny
An Hand des Mietvertrages bestätigst du beim Meldeamt dein berechtigtes Interesse für die Auskunft. Das gleiche gilt für das Grundbuchamt. Daraufhin müssen diese Auskunft geben. Mündl. ca. 6 Euro, schriftlich wird's teurer.
Wer hat denn das ominöse Schreiben geschickt? Da wird ja wohl ein Absender drauf stehn? Sobald die Heizung abgestellt wird, 100% Mietminderung (Bruttomiete) anwenden. Ersatzheizung incl. Strom muss Vermieter bezahlen. Ihr solltet mit dem Versorger Verbindung aufnehmen und vereinbaren, dass ihr die Heizkosten ab sofort direkt an ihn zahlen wollt.
Mieterverein mit in's Boot holen. Ohne wird's nicht klappen. Es reicht, wenn ein Mieter Mitglied wird.
Vielen Dank für die Hilfreiche Antwort. Ok, muss leider dann schriftlich die Auskunft einholen, weil das Einwohnermeldeamt nicht in der nähe ist. Das Schreiben kam von RWE, jedoch geben diese keine Auskunft über die Adresse aus Datenschutzgründen.
Haben uns auch schon dahin gewandt und mitgeteilt, das wir die Forderung übernehmen und das von der Miete einbehalten. Wollte nur rechtliche auf der sicheren Seite sein, da ich ja nicht einfach so Miete kürzen darf.
Wenn der Vernmieter die Heizung nich tbezahlt hat, könnt ihr davon ausgehen, dass er nciht sbezahlt. Zahlungen sofort einstellen und wegziehen, ohne Kündigung und Fristen. Wenn du sicher gehen willst, gehe zum Mieterverein. Aber mein mann hatte das auch mal, da konnte er sofort und ohne Fristen aus der Wohnung raus.