Wieviel Hunde dürfen auf einem Erholungsgrundstück (Pacht) gehalten werden?
Gibt es eine gesetzliche Grundlage, die vorschreibt wieviele Hunde auf einem Freizeit.-und Erholungspachtgrundstück gehalten werden dürfen / sich auf dem Grundstück bewegen dürfen ??? Ich habe ein 800qm großes Pachtgrundstück ohne Dauerwohnrecht, da es sich lt. Pachtvertrag um ein Freizeit.- und Erholungsgrundstück handelt. In dem Pachtvertrag selber ist keine Klausel drin, aus der hervorgeht 1. wieviele Hunde ich maximal haben darf und 2. auch keine, dass ich mir diese genehmigen lassen muss (wie es oft in Wohnungsmietverträgen deklariert ist)
Ich habe 6x Sib. Huskies mit dennen ich den den Schlittenhundesport betreibe. In den Sommermonaten halte ich mich überwiegend auf dem Pachtgrundstück auf, welches sich in einem Wohn Mischgebiet befindet. Also drum herum EFH und dazwischen vereinzelt Pachtgrundstücke. Nun haben sich Nachbarn bei der Stadtverwaltung beschwert und diese wollen den Pachtvertrag fristlos kündigen, wenn ich den Hundebestand nicht reduziere auf zwei -> sozusagen Vier von dennen zu Hause lasse in der Hauptwhg. und auf dem Freizeit Grundstück sich nur dann zwei befinden. Da ich sehr viel Geld schon in das Grundstück investiert habe möchte ich nun nicht unbedingt klein beigeben und überlege dagegen zu klagen.
Wie sieht nun die wirkliche Rechtslage aus ?? Die Dame von der Verwaltung meinte: ein Pachtgrundstück ist der einer Mietwhg gleichgestellt und ich dürfte max. 2 Hunde darauf haben.
Freizeit ist doch gleich Hobby -> und mein Hobby ist nun mal Schlittenhundesport !!
3 Antworten
Pachtgrundstück auf, welches sich in einem Wohn Mischgebiet befindet.
Genau das ist das Problem. Grundsätzlich wird man hier kein Hundehaltungsverbot durchsetzen können, aber werden Nachbarn z.b. durch Hundegebäll gestört ist die Sachlage anders. Bei 6 Hunden auch bei Huskies die immer im Rudel leben sollten stellt es den Tatbestand einer Zucht dar. Was ihren Pachtvertrag angeht hier insbesondere der Kündigung ist es so das der Vermieter für den Fall das es keine Regelung im Pachtvertrag gibt zum Ende eines Pachthalbjahres kündigen kann. Ich empfehle Ihnen ein klärendes Gespräch mit dem Verpächter zu suchen.
Hallo Struppi26,
es war doch eine Schnapsidee sechs (!) Sibirian Husky's quasi in Zwingerhaltung auf einem Pachtgrundstück inmitten von Einfamilienhäusern unterzubringen.
- jetzt ungeachtet von meiner Ablehnung der Zwingerhaltung - der Lärmpegel durch Hundegebell musste doch die Nachbarschaft herausfordern. Nachdem Gemeinwohl immer vor Eigenwohl geht hast Du gerichtlich schlechte Karten und solltest dieses Abenteuer lassen.
Grundstück in reinem Gewerbegebiet suchen, käuflich erwerben, dorthin Dein Wohnhaus bauen, so lebst Du in Zukunft - wie ein Eskimo - bei Deinen Hunden.
Das ist die einzige Form der Lebensweise welche es erlaubt 6 Hunde ( auch Husky's) zu halten. Unter Deinem Hobby sollten weder die Hunde noch irgendwelche Nachbarn leiden müssen!
Der Unterschied zwischen Pacht und Miete ist, daß bei einem Pachtvertrag zusätzlich zur Nutzung der Mietsache auch noch die Fruchtziehung erlaubt ist. Da es z.B. so ist, daß Pächter öfters Grundstücke suchen wo die Hundehaltung erlaubt ist, könnte ich mir vorstellen, daß der Verpächter diese Hundehaltung evtl. auch verbieten kann. Der Gesetzgeber behandelt Miete und Pacht zusammen ab §§ 535 ff. BGB.
Das Problem ist, daß der sich ein Mieter/oder Pächer nicht auf ein Gewohnheitsrecht berufen kann und wenn die Hunde nun einige Anwohner stören, evtl. diese nun auch weg müssen.
Du kannst natürlich auch einen Anwalt fragen - da Du die Hunde ja nicht auf dem Grundstück lassen willst, wird Dir, wenn der Verpächter Ernst macht, auch nichts anderes übrig bleiben.
Es wurde nie danach gefragt ob ich auch darauf Hunde halten möchte / mitbringe. Angepachtet habe ich das Grundstück vor 4 Jahren mit 3 Hunden, Ärger gibt es erst seit letztem Jahr August, als ich auf 6 aufgestockte.