Pachtvertrag kündigen und noch weitere Fragen?
Hallo zusammen,
ich werde erstmal folgendes Problem beschreiben und am Ende meine Fragen stellen.
Meine Oma hat Weinreben verpachtet seit mehreren Jahren, mit einem schriftlichen Pachtvertrag. Bezahlt wird jährlich und weitere vertragliche Details sind nach den gesetzlichen Vorschriften geregelt.
Der Pächter hat bis 2019 auch die Pacht bezahlt. 2020 jedoch nicht. Meiner Oma ist das erst vor wenigen Wochen auf gefallen, da die Pacht auch nicht sehr hoch ist.
Es ist ihr erst aufgefallen, nach dem sich einer aus der Ortsverwaltung bei uns gemeldet hat, da die Weinreben verwahrlost sind. Der Pächter hat seit längerer Zeit nichts gemacht. Die Reben sind kaputt und mit Reblaus befallen.
Die Ortsverwaltung hat den Pächter nicht erreicht. Adresse und Telefonnummer sind veraltet. Neue nicht bekannt. Auch uns ist die nicht bekannt.
Die Ortsverwaltung wollte von uns das wir uns darum kümmern. Da wir den Pächter erstmal nicht ausfindig machen konnten, haben wir angefangen, Sträucher und Unkraut zu entfernen. Die Weinreben stehen aber noch.
Nach längerer Sucherei haben wir doch noch die Nummer des Pächters ausfindig machen können.
Jetzt behauptet er, dass alles nicht stimmt. Die Pacht wäre bezahlt und es wäre nicht verwahrlost. Beweise haben wir und Zeugen.
Jetzt beschwert er sich aber weil wir schon tätig wurden, an den Reben haben wir aber nichts entfernt und möchte nun Geld von uns da er ja erst neue Rebstöcke für 1000€ gekauft hätte. --> Hätten kein Ertrag gebracht, da alles verwahrlost.
Eine ordentliche Kündigung kann laut Vertrag erst zum 11.11.2022 erfolgen. Wollen den Pächter aber schnell los werden uns ihm auch nicht noch was zahlen, wir haben ihm ja auch arbeit abgenommen.
Jetzt zu meinen Fragen
Ist eine fristlose Kündigung möglich? Da er die letzte Pacht nicht bezahlt hat, gehe ich davon aus.
Könnte er für die neuen Rebstöcke was verlangen? --> sind nicht entfernt, haben nur Sträucher und weitere Unkraut entfernt.
Muss er seine neue Adresse uns mitteilen und können wir da ihm was?
Danke schon mal fürs beantworten
4 Antworten
Zunächst sollten diese sortiert und bewertet werden.
Das Wichtigste zuerst. Du möchtest wissen:
Ist eine fristlose Kündigung möglich? Da er die letzte Pacht nicht bezahlt hat, gehe ich davon aus.
Davon gehe ich auch aus. Die gesetzlichen Bestimmungen zur außerordentlichen fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund sind eindeutig und unmissverständlich im Schuldrecht des BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) geregelt.
§ 594e Außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund(1) Die außerordentliche fristlose Kündigung des Pachtverhältnisses ist in entsprechender Anwendung der §§ 543, 569 Abs. 1 und 2 zulässig.
(2)1Abweichend von § 543 Abs. 2 Nr. 3 Buchstaben a und b liegt ein wichtiger Grund insbesondere vor, wenn der Pächter mit der Entrichtung der Pacht oder eines nicht unerheblichen Teils der Pacht länger als drei Monate in Verzug ist. 2Ist die Pacht nach Zeitabschnitten von weniger als einem Jahr bemessen, so ist die Kündigung erst zulässig, wenn der Pächter für zwei aufeinander folgende Termine mit der Entrichtung der Pacht oder eines nicht unerheblichen Teils der Pacht in Verzug ist.
https://dejure.org/gesetze/BGB/594e.html
WICHTIG!
§ 594f Schriftform der KündigungDie Kündigung bedarf der schriftlichen Form.
https://dejure.org/gesetze/BGB/594f.html
Da deine Oma die Zustellung der Kündigung ggf. nachweisen muss, sollte die Zustellung als Einschreiben/Einwurf erfolgen.
Diese Zustellart wird von den Gerichten als zugestellt anerkannt und hat gegenüber der persönlichen Zustellung per Einschreiben/Rückschein ggf. sogar Vorteile.
Beim Einschreiben/Rückschein das Schreiben persönlich gegen Quittung an den Empfänger (Pächter) übergeben.
Der sog. Rückschein wird an den Absender zurück geschickt und dient als Zustellbeleg.
Der Nachteil: Ist der Pächter wieder abgetaucht und kann auch nach der Aufbewahrungsfrist von 7 Tagen nicht zugestellt werden, geht er mit einem Vermerk: "Nicht zustellbar" an den Absender zurück.
Einfacher ist das Einschreiben/Einwurf:
Deine Oma gibt das Schreiben bei der Post ab und erhält einen Einlieferungsbeleg.
Der Postbote wirft das Schreiben in den Briefkasten des Empfängers und notiert sich Datum, Uhrzeit und Einlieferungsnummer.
Muss die Zustellung nachgewiesen werden, z.B. vor Gericht, legt deine Oma ihren Einlieferungsbeleg vor. Der Postbote seinerseits die Daten aus seinem Notizbuch. Die Einlieferungsnummern identisch, das Schreiben gilt als zugestellt.
Der Vorteil: Der Empfänger ist für seine Post verantwortlich - auch in Abwesenheit. Kümmert er sich nicht um seine Post ist das fahrlässig. Und für Fahrlässigkeit haftet der Empfänger.
Du fragst:
Könnte er für die neuen Rebstöcke was verlangen? --> sind nicht entfernt, haben nur Sträucher und weitere Unkraut entfernt.§ 596a Ersatzpflicht bei vorzeitigem Pachtende
(1) 1Endet das Pachtverhältnis im Laufe eines Pachtjahrs, so hat der Verpächter dem Pächter den Wert der noch nicht getrennten, jedoch nach den Regeln einer ordnungsmäßigen Bewirtschaftung vor dem Ende des Pachtjahrs zu trennenden Früchte zu ersetzen. 2Dabei ist das Ernterisiko angemessen zu berücksichtigen.
(2) Lässt sich der in Absatz 1 bezeichnete Wert aus jahreszeitlich bedingten Gründen nicht feststellen, so hat der Verpächter dem Pächter die Aufwendungen auf diese Früchte insoweit zu ersetzen, als sie einer ordnungsmäßigen Bewirtschaftung entsprechen.
(3)1Absatz 1 gilt auch für das zum Einschlag vorgesehene, aber noch nicht eingeschlagene Holz. 2Hat der Pächter mehr Holz eingeschlagen, als bei ordnungsmäßiger Nutzung zulässig war, so hat er dem Verpächter den Wert der die normale Nutzung übersteigenden Holzmenge zu ersetzen. 3Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist nicht ausgeschlossen.
https://dejure.org/gesetze/BGB/596a.html
§ 596b Rücklassungspflicht(1) Der Pächter eines Betriebs hat von den bei Beendigung des Pachtverhältnisses vorhandenen landwirtschaftlichen Erzeugnissen so viel zurückzulassen, wie zur Fortführung der Wirtschaft bis zur nächsten Ernte nötig ist, auch wenn er bei Beginn des Pachtverhältnisses solche Erzeugnisse nicht übernommen hat.
(2) Soweit der Pächter nach Absatz 1 Erzeugnisse in größerer Menge oder besserer Beschaffenheit zurückzulassen verpflichtet ist, als er bei Beginn des Pachtverhältnisses übernommen hat, kann er vom Verpächter Ersatz des Wertes verlangen.
https://dejure.org/gesetze/BGB/596b.html
§ 597 Verspätete Rückgabe1Gibt der Pächter die Pachtsache nach Beendigung des Pachtverhältnisses nicht zurück, so kann der Verpächter für die Dauer der Vorenthaltung als Entschädigung die vereinbarte Pacht verlangen. 2Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist nicht ausgeschlossen.
https://dejure.org/gesetze/BGB/597.html
Wie du siehst sind Pachtverträge eine komplexe Angelegenheit.
Können sich Pächter und Verpächter sich nicht einigen, ist eine juristische Auseinandersetzung kaum vermeidbar.
Vor diesem Hintergrund sollte sich deine Oma an einen kompetenten Fachanwalt für Vertragsrecht wenden. Der verschafft sich einen Überblick und bewertet das Prozess-Risiko.
Du schreibst:
Die Ortsverwaltung wollte von uns das wir uns darum kümmern.
Hat die Ortsverwaltung das Verfügungsrecht, den Eigentümer zu verpflichten, wenn der Pächter nicht handelt?
Muss er seine neue Adresse uns mitteilen und können wir da ihm was?
Der Pächter muss seine Post empfangen, also erreichbar sein. Ob er seinen Aufenthaltsort mitteilen muss, obwohl er eine polizeiliche Meldedresse hat, wage ich zu bezweifeln.
Und können könnt ihr ihm natürlich auch nichts. Ihr könnt eure Ansprüche gegen den Pächter prüfen lassen und diese ggf. geltend machen.
Du schreibst:
Wollen den Pächter aber schnell los werden uns ihm auch nicht noch was zahlen, wir haben ihm ja auch Arbeit abgenommen.
Zunächst einmal seid ihr ja auf Weisung der Ortsverwaltung tätig geworden. Hatte die Ortsverwaltung das Recht dazu, könnt ihr die Aufwendungen auch sicher dem Pächter in Rechnung stellen.
Du schreibst:
Jetzt behauptet er, dass alles nicht stimmt. Die Pacht wäre bezahlt und es wäre nicht verwahrlost. Beweise haben wir und Zeugen.
Ob die Pacht bezahlt wurde, lässt sich ja eigentlich leicht feststellen.
Beweise und Zeugen - wofür?
Letztendlich muss bewiesen werden, dass der Pächter gegen vertragliche oder andere rechtliche Bestimmungen verstoßen hat.
Ich bin kein Weinbauer, aber ich denke für Profis ist es kein Problem erkennen zu können, wo etwas angepflanzt und wo entfernt wurde, oder?
Viel Erfolg!
Ich kann nur noch einmal empfehlen die Angelegenheit durch einen Rechtsanwalt prüfen zu lassen, wenn du den Pächter früher loswerden willst.
Du schreibst:
Die Weinreben bringen definitiv kein Ertrag. Die Reben sind krank. Zu ernten wäre da nichts vor allem hätte er da gar nichts ernten können.
Was wurden den überhaupt verpachtet? Nur die Fläche, auf der der Pächter seine Weinreben gepflanzt hat, oder ist deine Oma Eigentümerin der Reben?
Vielleicht kannst du dich neben der nicht bezahlten Pacht auch auf eine Pflichtverletzung des Pächters beziehen.
Von einer ordnungsmäßigen Wirtschaft kann nach eigener Aussage dann ja wohl kaum die Rede sein!
§ 581 Vertragstypische Pflichten beim Pachtvertrag
(1) 1Durch den Pachtvertrag wird der Verpächter verpflichtet, dem Pächter den Gebrauch des verpachteten Gegenstands und den Genuss der Früchte, soweit sie nach den Regeln einer ordnungsmäßigen Wirtschaft als Ertrag anzusehen sind, während der Pachtzeit zu gewähren.
Wissen Sie vielleicht ob es da für den Pächter eine Meldepflicht seiner neuen Adresse gibt?
Wurde der Pächter auf seine neue Anschrift angesprochen und hat dieser sich geweigert die neue Adresse zu nennen?
Du kannst eine Anfrage nach der neuen Adresse beim Einwohnermeldeamt (Bürgeramt) stellen.
Die Meldegesetze sind Ländersache, wobei in den einzelnen Bundesländern regelmäßig die Pflicht besteht, sich bei einem Umzug innerhalb von einer Woche umzumelden (Meldepflicht).
Die Auskunft ist gebührenpflichtig. Du erhältst dann vom Amt die neue Anschrift, sofern sein früherer Mieter der Meldepflicht nachgekommen ist.
Redet mit eurern anwalt den der kennt sich damit aus!
Aber wen der peächter seine pacht nicht bezahlt kann es sein das man ihn schneller los werden kann!
Das er seine pacht nicht bezahlt kann man einfach nachweisen mit den konntoauszügen und wen man die nicht alle merh hat kann man sie bis zu 2 jahre pro 2.50€ zb von der bank noch bekommen!
2 Redet mal mit dem ortsverein den die hätten die nummer ja auch finden könen wen ihr das sogar geschaft habt!
3 Stellt doch mal eurer Arbeitsleistung denen in Rechnung bzw dem Ortsverein damit die sich darum kümmern!
4 Das die Pächter nicht einfach zu finden waren war absiecht! Eigentlich reicht es nämlich beim Einwohnermeldeamt nach zu fragen wohin jemand verzogen ist wen der sich wo anmeldet kann jede Behörde ihn finden!
Redet mit dem Anwalt den im grunde müstet ihr ja sogar jemanden einstelln der Verhindert das Das alles zerstört wird weil die pächter sich um nichts künmert !
Leider kostet ja nur ein Beratungstermin Geld und wir sind nicht mehr bei Landwirtschaft Rechtsschutz versichert. Da wir dies nicht mehr aktiv betreiben
die kosten trägt der beschuldigte nach der gerichtlichen klärung .
die erstberatung dürfte finanzierbar sein . 207,00€
das macht auch die übliche rechtsberatung , die jederman haben sollte .
Ich meine, dass man fristlos kündigen kann, sollte die Pacht nicht bezahlt werden (Kontoausweis?)
Wurde damals im Vertrag festgehalten, im welchen Zustand die Fläche (Pflanzen) gehalten werden müssen? Wenn ja, dann kann man dadurch vielleicht noch Schadensersatz gültig machen.
Im Vertrag steht nur Gegenstand, Pachtdauer und Pachtpreis und das die gesetzlichen Vorgaben bei Landpacht gelten.
Kleiner Tipp fürs nächste mal, nehmt so Sachen wie Bodenwerte (Nährstoffe usw) mit auf, denn dann ist der Pächter dazu verpflichtet, den Boden fruchtbar zu halten und ihr seid davor geschützt, dass der Boden auslaugt. Am besten da mal beraten lassen.
Okay danke für den Tipp. Haben einen Interessenten der die Weinreben kaufen mag. Müssen erstmal aber den Pächter los werden
Und bei Wein wäre auch zu prüfen, ob man den Zustand der Reben auch mit aufnehmen kann, denn die wachsen ja auch nicht von heute auf morgen (wenn die Reben euch gehören)
Zu frage 1 ja
https://www.mietrecht.com/fristlose-kuendigung-pachtvertrag/
zu frage 2 nein da er es laut eurer Aussage selbst zu verschulden hat
zu frage 3 ja muss er.
zu 3. da er es ja nicht getan hat, ist der vertrag dann überhaupt noch gültig?
Keine Ahnung aber denke ja
Danke für Ihre Mühe.
Ob die Ortsverwaltung das Recht dazu hatte, weiß ich nicht. Wir waren sehr erschrocken und schockiert als wir dann die Verwahrlosung gesehen haben und wurden auch deswegen tätig. Auch weil wir davon ausgingen, dass der Pächter sowieso nichts machen würde und froh ist, wenn er es los wird.
Beweise gibt es bezgl. der nicht bezahlten Pacht mit Kontoauszügen. Zeugen gibt es für die Verwahrlosung. Der Ortsvorsteher und eine Mitarbeiterin des Landwirtschaftsamts sind Zeugen und wir haben Bilder wie wir es vorgefunden haben.
Des weiteren haben wir den Pächter auch erstmal nicht kontaktieren können. Erst über Umwege haben wir ihn erreicht. Wissen Sie vielleicht ob es da für den Pächter eine Meldepflicht seiner neuen Adresse gibt? Schließlich hat er ja einen Vertrag mit uns abgeschlossen
An den Weinreben haben wir nichts gemacht. Da waren so viele Brombeerhecken und andere Sträucher und Unkraut. Die Weinreben bringen definitiv kein Ertrag. Die Reben sind krank. Zu ernten wäre da nichts vor allem hätte er da gar nichts ernten können. Kann er dann wirklich noch was verlangen?
Für uns ist das eine richtige Sauerei. Wenn meine Opa das noch sehen können, der würde ein Herzinfarkt bekommen.