Muss man nach der Schule, wenn man einen Ausbildungsplatz gefunden hat neuen Kindergeldantrag stellen (Formular ausfüllen) oder einfach Kopien schicken?

4 Antworten

Die Eltern beziehen ja schon Kindergeld für ein volljähriges Kind. Mittlerweile sind nicht mehr die Einkommensverhältnisse  sondern der Ausbildungsstand des Volljährigen  Kindes Entscheidend. Deswegen glaub ich nicht das zusätzliche Angaben hier erforderlich sind. Im Kindergeldbescheid von der Familienkasse steht eigentlich auch ob und in wiefern die Zahlungen befristet sind. Allerdings eine Exakte Auskunft kann dir hier auf jeden Fall die kindergeldstelle bei der Bundesagentur für Arbeit geben.

MaZyGer 
Beitragsersteller
 13.06.2017, 17:39

Bei uns steht für 2016 Befristung "laufend". Wir haben paar male Kindergeldantrag geschickt bekommen und mussten jedesmal das gleiche ausfüllen, nur halt mit anderen Daten, da ja man weiterhin zu Schule ging. Deswegen waren wir in dem Fall nicht sicher, ob der Vertrag ausreichen würde.

Wenn man öffentliche Leistungen in Anspruch nimmt, ist man verpflichtet, ALLE Veränderungen unaufgefordert an die Behörde zu melden.

Bei Volljährigkeit läuft der Kindergeldanspruch erst mal aus.

Für weitere Kindergeldzahlung würde ich neuen Antrag stellen wg. der Ausbildung - evtl. auch wg. einer Überbrückung bzw. Kindergeldzahlung bis zum Ausbildungungsbeginn laut "Merkblatt Kindergeld" der Familienkasse auf Seite 15 unter dem Punkt 4.3 (letzter Satz):

Es steht auch Kindergeld zu, wenn dem Kind bereits ein Ausbildungsplatz zugesagt wurde, es diesen aber erst später antreten kann, z.B. mit Beginn des betrieblichen Ausbildungsjahres.

Gruß siola55

Den Ausbildungsvertrag schicken reicht im Normal Fall, die melden sich schon, wenn noch was fehlt!

Wann die Schule beendet ist, müßten sie eigentlich schon wissen?