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2 Antworten

Ja kann man machen, Du solltest dann bei anderen Tätigkeiten dein Kreuz setzen und auch den Träger deines FSJ - angeben.

Für den Monat Juni 2021 würdest Du ( ab 18 unter 18 gibt es Kindergeld ohne Voraussetzung ) auf Grund deines Schulbesuchs noch Anspruch auf Kindergeld ( Eltern ) haben, weil die Voraussetzungen an min. 1 Tag im Monat erfüllt waren.

Auch für den Übergangszeitraum besteht weiterhin Anspruch auf Kindergeld und während des FSJ - dann eh, solange Du noch keine 25 Jahre alt bist.

Nagisa34 
Beitragsersteller
 14.06.2021, 14:30

Ok danke, wo genau soll ich das Häkchen fürs FSJ setzen? Soll ich es bei ,,wird erwerbstätig sein" dann Tätigkeit : FSJ hinschreiben ? Und das zweite Häkchen bei ,,andere Erwerbstätigkeiten" ?

isomatte  14.06.2021, 18:30
@Nagisa34

Nein, nur Kreuz und Angaben ganz unten bei andere Erwerbstätigkeiten.

Nagisa34 
Beitragsersteller
 14.06.2021, 18:43
@isomatte

Ok Dankeschön

Beim FSJ würde ich "andere ERwerbstätigkeit" ankreuzen.